b) Sachsen.

Da die Kirche heute noch an 925 statt 926 als dem Todesjahr der hl. Wiborada festhält, zeigt E. Schlumpf ( 830) noch einmal ausführlich, weshalb der Ungarneinfall in St. Gallen unzweifelhaft zu 926 gehört.

Die grundlegende Geschichte der Normandie von 911--1066 von Johannes Steenstrup ( 849), deren reicher Inhalt in jeder Beziehung vielfache Belehrung gewährt, kommt für uns vor allem für die deutsch-französischen Beziehungen unter Otto dem Großen in Betracht. Die Zusammenkunft von 942 und der Feldzug von 946 (bis vor Rouen) werden ausführlich geschildert (S. 108 ff., 128 ff.). Eigene Abschnitte sind den dänischen Niederlassungen in Flandern und in Holland und Friesland gewidmet (S. 98--104). Für die letzteren Gegenden erscheint ihm der wikingische Einfluß im 2. und 3. Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts so stark, daß eine ständige dänische Niederlassung dort angenommen werden müsse. Ausführlich bespricht er die Geschichtschreibung der Normandie und andere Hauptquellen, wie Flodoard. Entschieden und grundsätzlich sicherlich mit Recht tritt er für Dudo gegen die übermäßigen Angriffe moderner Kritiker ein, wenn er auch die Notwendigkeit genauer Prüfung seiner Nachrichten nicht verkennt und natürlich nicht einem einfachen Nachschreiben das Wort redet.

An das Veroneser Gesetz Ottos I. vom 29. Oktober 967 über die Einführung des gerichtlichen Zweikampfes in Italien knüpft Alessandro Visconti ( 1560) weitausgreifend anregende, mitunter auch anfechtbare Betrachtungen, die nicht nur sachkundig rechts- und verfassungsgeschichtliche Fragen erörtern, sondern auch vielfach auf die politischen Verhältnisse und politischen Strömungen in Italien in ihren Gegensätzen zueinander und in ihrer Stellung zu der deutschen Herrschaft eingehen, hier allerdings stärker der Nachprüfung bedürfen und nicht ohne Einschränkungen und Abänderungen übernehmbar sein werden. Lehrreich sind die Abschnitte über die Wirkung des Gesetzes bzw. seine Umbildung durch die italienische Praxis und Jurisprudenz (S. 228--235) und über die Behandlung von falschen Urkunden (S. 236--244), während es sich z. B. bei den Ausführungen über die Entstehung des Gesetzes und die ihm entgegenarbeitenden Kräfte doch öfter um nicht sehr tragfähige Vermutungen handelt (z. B. was die nach Visconti ablehnende Haltung des Papstes betrifft).

Die langobardischen Otbertiner haben für uns als die männlichen Vorfahren der jüngeren Welfen besondere Bedeutung. Über die ältesten Generationen im 10. und früheren 11. Jahrhundert handelt C. Manaresi (Appunti alla genealogia degli Obertenghi proposta dal Gabotto. Arch. stor. lomb. ser. VI, Anno 52, 1 [1925], 196--200). Anknüpfend an eine bereits 1918 erschienene Arbeit Gabottos (I marchesi Obertenghi, conti di Tortona, fino alla pace di Luni, 945--1125, in: F. Gabotto, Per la storia di Tortona nella età del comune, Turin 1922--25, Bibl. d. soc. stor. subalpina 96, N. S. 2, S. 149--190, vorher im Giornale storico della Lunigiana 9, 1918, S. 3--47 gedruckt) nimmt er mit diesem den ältesten Otbert I. bereits am 23. Juni 953 als Pfalzgrafen an, übt aber an anderen, in der Tat nicht genügend begründeten Aufstellungen G.s Kritik. Eine Urkunde vom 9. Juli 1011, aus der man bisher auf einen Adalbert, der auch schon Markgraf gewesen sein müßte, als Vater des Markgrafen und Pfalzgrafen Otbert I. und somit ältesten Ahnherrn der


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Este und der Welfen geschlossen hat, erklärt Gabotto, ebenso wie die mit ihr zusammenhängende Urkunde vom 13. März 1002, anders, so daß dieser Adalbert nicht der Vater, sondern sein bisher als Adalbert II. bezeichneter Sohn sein würde. Das erscheint recht beachtenswert. Die Einwendungen von Manaresi, dessen Erklärung von nepos als Bruderssohn in der Verbindung Adalbertus filius b. m. Obberti et nepus b. m. Adalberti qui fuit similiter marchio freilich nicht gerade einleuchtet, greifen diesen Punkt nicht an, sondern betreffen nur die Deutung der anderen Personen.

Seine große Studie über die Beziehungen zwischen abendländischem und griechischem Kaisertum und römischer Kirche in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts, die bereits vor dem Berichtsjahr liegt (Hist. Zt. 129, 424--75), hat P. E. Schramm durch zwei Untersuchungen zur Geschichte Ottos III., besonders des Jahres 997, ergänzt. In der einen ( 832) versucht er eine neue Datierung der Gerbertbriefe dieses Jahres, indem er davon ausgeht, daß Gerbert bereits am 9. April 997 bei Otto III. in Aachen gewesen sein müsse (vgl. dazu B. Schmeidler im Årsbok 1926 von Vetenskaps-Societeten in Lund S. 23--25, der eine neue Untersuchung der ganzen Gerbertschen Sammlung fordert). In der anderen ( 831) veröffentlicht und erläutert er neun Briefe eines byzantinischen Gesandten Leovon seiner Sendung ins Abendland 997-98, die bisher zwar nicht ungedruckt, aber fast unbenutzt und zum großen Teil unverständlich geblieben waren, auch weiterhin bei der vielfach dunklen Ausdrucksweise und dem nicht gerade guten Text mannigfachen Zweifeln Raum bieten. Schramm beleuchtet mit ihrer Hilfe vor allem Aufstellung und Ende des auch in der Hauptarbeit näher gewürdigten Gegenpapstes Philagathos, an dessen Erhebung der griechische Gesandte trotz persönlicher Abneigung nicht unbeteiligt erscheint. -- In der obenerwähnten Abhandlung über die Beziehungen zwischen abendländischem und griechischem Kaisertum und römischer Kirche tritt Schramm mit guten Gründen, wie auch der Referent in der Dten. Lit.-Ztg. 1921, S. 220 f., dafür ein, daß Ottos II. Gemahlin Theophanu nicht als Tochter des Romanos II. dem sogen. makedonischen Kaiserhause zuzurechnen, sondern nur als Nichte des Johannes Tzimiskes zu betrachten ist. Die ungedruckte Dissertation von R. Zimmermann über die Witwenausstattung der Theophanu ( 833) hat uns nicht vorgelegen.

Franz Heidingsfelder ( 834) gibt eine kritische Übersicht über die Beziehungen Heinrichs II. zu Regensburg. Im Vordergrund steht St. Emmeram, wo Heinrich besonders die Buchmalerei und die Goldschmiedekunst durch seine bekannten Aufträge förderte, während ein bestimmter Anteil am Bau von Kirche und Kloster ihm allerdings nicht zugewiesen werden kann. Dagegen hat der König die ursprünglich von Ludwig dem Deutschen bei seiner Pfalz erbaute »Alte Kapelle«, wo sein Andenken noch heute lebt, (vgl. Leonhardt [ 799] wohl durchgreifend erneuert; das Marienbild scheint freilich erst dem 13. Jahrhundert anzugehören. Heidingsfelder tritt entschieden für die Angabe Adalbolds (Vita Heinr. 14) ein, der Bayern als das Geburtsland des Königs bezeichnet, und möchte Aventin (Ann. ducum Boi. V 4) folgend Abbach an der Donau, zwischen Regensburg und Kelheim (nicht Hildesheim, wie der Ann. Saxo sagt), als Geburtsort ansehen. Ohne neue Quellen wird sich darüber kaum Sicherheit gewinnen lassen.


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