I. Quellenausgaben.

Alfred Dove sagt einmal von der Übergangszeit des 14. und 15. Jahrhunderts, daß »ihre Erforschung für die historische Wissenschaft den pikantesten Reiz hat, während ihre einheitliche Darstellung der historischen Kunst als schwerste Aufgabe erscheinen muß«. Gute Gesamtdarstellungen aus dem letzten Jahrzehnt fehlen ganz. Leider scheint es, als müßten auch die Hoffnungen aufgegeben werden, die man auf die Fortsetzung von Haucks Kirchengeschichte setzen durfte, die der dazu einzigartig befähigte, leider so plötzlich dahingeschiedene Heinrich Böhmer begonnen hatte. Auch an Einzelstudien, die ja zunächst aussichtsreicher und nötiger sind, ist kein Überfluß.

Hocherfreulich ist es, daß die Quellenpublikationen für diesen Zeitraum wieder in Gang gekommen sind. An Wichtigkeit steht voran das Concilium Basiliense. Wir erhielten neu die vorläufig allein publizierte erste Hälfte des 6. Bandes ( 2033). Gedruckt war der Text schon mehr als ein Jahrzehnt, aber Schwierigkeiten aller Art hinderten die Herausgabe. Er gibt die Protokolle vom 14. Dezember 1436 bis November 1437 -- wohl nach dem von Haller im 4. Bande beschriebenen ms. lat. (1509) der Pariser Nationalbibliothek. Hierauf folgen die Protokolle Jakob Hüglins vom Februar 1438 bis Dezember 1439. Deren von Hermann Herre bearbeitete Fortsetzung bis 1443 liegt schon seit 1910 im 7. Bande vor. Da Hüglin Notar der deputacio pro communibus war, spiegeln sich in den Protokollen deutlich nur die Vorgänge in dieser Deputation. Somit fällt die hohe Politik fast ganz aus oder wird höchstens gestreift. Um so mehr tritt die Fülle privater Anliegen hervor, mit denen das Konzil zu tun hat, vor allem Gesuche um verschiedenartige Dispense. Reichen Stoff findet man für Ehe- und Pfründenrecht, wobei freilich oft Kürze und Formelhaftigkeit der Einträge das Individuelle verwischen. Auch die Chronologie der Konzilsvorgänge, lokale Kirchen- und Rechtsgeschichte gewinnen Ausbeute. Zur vollen Verwertung wird der Band erst erschlossen sein, wenn das Register vorliegt, das mit der 2. Hälfte und dem Vorwort zu erwarten ist.

Vollständig wurde der 13. Band der Reichstagsakten, das Jahr 1438 umfassend. Über seine Ergebnisse berichtet am besten die beigegebene Einleitung


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( 870). Hollnsteiner veröffentlicht aus einer Stettiner Handschrift des 15. Jahrhunderts eine im Januar 1422 in Rom vor Papst Martin V. gehaltene Rede, in der Sigmunds geringe Erfolge gegenüber dem Hussitentum erklärt und entschuldigt werden ( 891). Redner ist der in Paris gebildete Theologe Martinus Talayero de Aragonia. Seine Worte sind gewandt und wirkungsvoll. Er beginnt mit einem (vom Herausgeber nicht angemerkten) Vergilzitat und ruft bei der Schilderung der Katholikenverfolgung in Prag wiederum mit Vergil aus: Quis talia fando temperet a lacrimis? (Aeneis II, 6. 8; vorher I, 204.)

In Valencia stellte Francesc Martorell einen bisher unbekannten, in katalanischer Sprache geschriebenen Bericht über die Reise Kaiser Friedrichs III. und der Kaiserin Johanna nach Neapel im März/April 1453 fest ( 892). Sein Verfasser ist ein Kaplan Alfons' IV. Ihn interessieren hauptsächlich die Äußerlichkeiten der Feste und Mahlzeiten. Über alles rühmt er die Freigebigkeit Alfonsos, der dem kaiserlichen Gefolge Kleidung, Schuhwerk und alles, was es verlangen mag, fins a les dones del publich kostenlos zur Verfügung stellt.


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