II. Archivgeschichte.

Knüpft die Mehrzahl der das Archivwesen behandelnden Arbeiten im Berichtsjahre an die Verhältnisse der Gegenwart an, so sind doch auch einige rein archivgeschichtliche Studien zu nennen. Kaiser ( 57) macht nach einem kurzen Überblick über die Geschichte des alten Reichsarchivs einige aktenmäßige Mitteilungen zur Geschichte des Reichserzkanzlerarchivs und des Archivs der Grafen von Pappenheim als Reichserbmarschälle. Fürst ( 69) behandelt in einem Vortrage über die reichsstädtischen Archive Bayerns im Zeitpunkte der Mediatisierung vornehmlich die Rechtslage in bezug auf die vom Staate beanspruchten reichsstädtischen Archivalien und schildert weiterhin das Regensburger Stadtarchiv im Beginn des 19. Jahrhunderts. G. Fink ( 79) legt eine erschöpfende Geschichte des hessischen Staatsarchivs zu Darmstadt vor. Als Staat mit selbständiger Verwaltung besteht Hessen-Darmstadt seit dem Jahre 1567, ein Beamter mit archivalischem Dienstcharakter erscheint zum ersten Male im Jahre 1626. Die Landesteile wuchsen nur durch die politischen Strebungen der Dynastie zusammen, das Hausarchiv des ehemaligen Herrscherhauses gibt daher dem Darmstädter Archiv seine besondere Note. Den größten


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Zuwachs brachten dem Archiv die hessischen Gebietserwerbungen der napoleonischen Epoche, später lag es nach den Worten Finks in einem hundertjährigen Dornröschenschlaf.


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