II. Archivgeschichte.Knüpft die Mehrzahl der das
Archivwesen behandelnden Arbeiten im Berichtsjahre an die Verhältnisse der Gegenwart an, so sind doch auch einige
rein archivgeschichtliche Studien zu nennen. Kaiser (
57) macht nach einem kurzen Überblick über die Geschichte des alten
Reichsarchivs einige aktenmäßige Mitteilungen zur Geschichte des Reichserzkanzlerarchivs und des Archivs der
Grafen von Pappenheim als Reichserbmarschälle. Fürst (
69) behandelt in einem Vortrage über die reichsstädtischen Archive
Bayerns im Zeitpunkte der Mediatisierung vornehmlich die Rechtslage in bezug auf die vom Staate beanspruchten
reichsstädtischen Archivalien und schildert weiterhin das Regensburger Stadtarchiv im Beginn des 19. Jahrhunderts.
G. Fink (
79) legt eine erschöpfende Geschichte des hessischen Staatsarchivs zu
Darmstadt vor. Als Staat mit selbständiger Verwaltung besteht Hessen-Darmstadt seit dem Jahre 1567, ein Beamter mit
archivalischem Dienstcharakter erscheint zum ersten Male im Jahre 1626. Die Landesteile wuchsen nur durch die
politischen Strebungen der Dynastie zusammen, das Hausarchiv des ehemaligen Herrscherhauses gibt daher dem
Darmstädter Archiv seine besondere Note. Den größten
S.148 Zuwachs brachten dem Archiv die hessischen Gebietserwerbungen der napoleonischen Epoche, später lag es nach den Worten Finks in einem hundertjährigen Dornröschenschlaf. |
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