I. Quellenwerke zur Behördenorganisation.

Endlich hat die zweite Hälfte des 11. Bandes der Acta Borussica erscheinen können ( 1658), der die von Posner auf Grund der von Martin Haß begonnenen Sammlungen bearbeitete Fortsetzung der Verwaltungsakten von Ende 1757 bis Ende 1758 bringt. In diesem Bande, der mitten in die Kriegszeit hineinführt, tritt das Thema der Organisation der Behörden völlig zurück hinter der Notwendigkeit ihrer Bewährung unter dem Druck des großen Weltgeschehens. Von allen


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Grenzen ist das Schicksal über das junge Staatsgebilde hereingebrochen. So wird der Charakter der Verwaltungsakten ein ganz neuer, weitausgreifender, indem der Behördenorganismus auf die äußerste Probe gestellt wird. Es entsteht also auch für den Forscher die Frage, wie sich das absolutistische Beamtentum gegenüber den ihm unter schwerster Belastung (Gehaltssperre, feindlichmilitärischem Druck, persönlicher Gefährdung usw.) auferlegten Verantwortungen verhielt und -- verschieden genug -- bewährte, und andererseits: wie tief das Staatswesen von der Organisation durchdrungen und gestaltet worden war. Kein Zweifel, daß sich die Treue und Hingebung des Beamtentums bewährt hat. Dennoch empfindet man, daß es, von wenigen, freilich sehr hervorragenden Einzelnen abgesehen, ohne den anfeuernden, treibenden, beseelenden Geist des großen Königs nichts wäre. So rückt der königliche Wille noch mehr in die Mitte der Tätigkeit der Behörden als sonst. Das zeigt sich besonders deutlich in dem Hinwegschreiten des Königs über die wichtigste Zentralbehörde, das Generaldirektorium, oberhalb dessen und über das hinweg er die persönliche Leitung in der Hand behält. Erst in diesem Kriegsbande fühlt man völlig, wie tief dieser von den Preußenkönigen aufgebaute Behördenorganismus von der spannenden und zusammenballenden Kraft der königlichen Mitte abhängig ist, und wie gering in einem überwiegend großen Teil dieses Beamtentums noch die selbständig wirksame Kraft ist. Diese Akten liefern eine Fülle neuen Materials für das Bild des Königs und für den Gesamtaspekt des um seine Existenz ringenden Staates. -- Ähnlich scharf tritt die Gestalt der Gegenspielerin des Königs, der Maria Theresia, für den Bereich der inneren Staatsbildung Österreichs hervor in dem neuen Bande der Kretzschmayrschen Publikation über die österreichische Zentralverwaltung ( 1670), der mit den übrigen, bald folgenden Bänden der zweiten Abteilung des Gesamtwerkes die Akten zur Geschichte der Organisation der Zentralverwaltung von 1743 bis 1848 umfassen soll. Noch fehlt der erste Band der Abteilung, der die zusammenfassende geschichtliche Darstellung dieser Epoche bringen soll. Er wird erst nach Beendigung der Aktenbände erscheinen. Die Archivalien des vorliegenden Bandes gruppieren sich um die Errichtung des Direktoriums in publicis et cameralibus. Die mit 1743 einsetzende Vorgeschichte bringt die Akten zur Aufhebung der Bankalität und zur Neuordnung des Staatskassenwesens sowie zur Geschichte des Münz- und Bergwerkdirektoriums. Schon die ersten Pläne zur Errichtung des Direktoriums, die vom Grafen F. W. Haugwitz stammen, und die Entwicklung dieser Pläne im Verfolg seiner Reformvorschläge für Schlesien seit 1742 sowie auch ausdrückliche Bezugnahmen in seinen Plänen zeigen, wie sehr Haugwitz und mit ihm der Kaiserin das Beispiel der preußischen Behördenorganisation vor Augen stand. Die aktive Mitarbeit Maria Theresias an diesen Plänen ist von erstaunlichem Umfang. Die Akten über die Eingliederung der neuen Zentralbehörde in die gesamte Organisation sowie Akten zur Geschichte einiger älterer Behörden beschließen den Band.


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