I. Gesamtdeutsche Entwicklung.

An die Spitze dieser Übersicht gehört nach dem behandelten Zeitraum, aber auch nach der Bedeutung des Werkes im Rahmen unseres Gesamtberichts die 5. bis 7., vermehrte und umgearbeitete Neuauflage des Eröffnungsbandes von Pastors Papstgeschichte ( 2169). Wie in den früheren Ausgaben umfaßt er die vier Pontifikate Martins V., Eugens IV., Nikolaus' V. und Kalixts III. (1417 bis 1458) und enthält außerdem einen Rückblick auf das ganze Zeitalter vom Beginn des avignonesischen Exils bis zur Beendigung des großen Schismas (1305 bis 1417). Vergleicht man die diesmalige Neuausgabe mit dem 1886 erschienenen Erstdruck des Bandes und namentlich mit ihrer aus dem Jahre 1901 stammenden letzten Vorgängerin, so fällt die auch gerade deutsche Bibliotheken und Archive betreffende Bereicherung der handschriftlichen und urkundlichen Unterlagen des Ganzen sowie die überall vorgenommene Ergänzung der natürlich in der langen Zwischenzeit sehr üppig nachgewachsenen Druckliteratur auf. Selbst ein so planvoll und so quellenmäßig angelegtes und umfassendes Geschichtswerk


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wie das Pastors wird freilich trotz aller Nachbesserungen im kleinen bis zu einem gewissen Grade immer ein Produkt der Zeit- und Wissenschaftsepoche bleiben, in der es entstanden ist. Jedenfalls darf man die Neugestaltung des Textes im Sinne der Ergänzung und Abklärung der Forschungsergebnisse wie auch nach seiner formalen Ausreifung gerade diesmal eine recht erhebliche nennen. Um nur ein einziges Beispiel mehr allgemeinen Charakters hier anzuführen: Die vielfach beanstandete Unterscheidung einer »heidnischen« und »christlichen« Renaissance ist fallen gelassen worden. Ein Werk, für das Dinge wie die literarische Renaissance in Italien, das avignonesische Papsttum, der Kreuzzug wider die Türkei unter Kalixt III. im Vordergrund des Interesses stehen, kann deutschen Geschehnissen, Verhältnissen und Einflüssen natürlich nicht in allen seinen Teilen ausgiebig nachgehen. Dennoch ist sein Gehalt auch für die Kirchengeschichte Deutschlands, wie ja bei Pastor immer, im ganzen genommen sehr erheblich und hat durch die Neuausgabe nur noch gewonnen. An der Darstellung von Johanns XXII. Streit mit Ludwig von Bayern über die evangelische Armut ist Wesentlicheres nicht geändert worden; ebensowenig an der warmen Schilderung von Persönlichkeit und Wirken von Gerhard Groot. Dagegen findet die rege Arbeit, die gerade die letzten Jahrzehnte unter Führung H. Finkes dem Konstanzer Konzil gewidmet haben, auch in den dieser Synode geltenden Teilen unserer Papstgeschichte entsprechenden Widerhall: Ich denke an Abschnitte wie die über Konrad von Gelnhausen, über Dietrich von Niem, über König Sigmund und den Konzilsgedanken, über die »halbschismatische« Haltung Deutschlands zur Zeit der Frankfurter Kurfürstenerklärung von 1438 und an noch manche andere. Auch über die einflußreiche Stellung von Deutschen an der Kurie Martins V. war allerhand Neues zu sagen oder, was einigermaßen damit gleichgesetzt werden muß, wenigstens im wissenschaftlichen Apparate anzudeuten. Als weitere Abschnitte, die die deutsche Kirchengeschichte teilweise oder im ganzen angehen, und die noch wieder eine gewisse, im einzelnen hier nicht nachzuzeichnende Ausmalung erfahren haben, seien diejenigen über Enea Silvio Piccolomini als Sekretär der Wiener Kaiserlichen Kanzlei 1443--45, das neuformulierte abwägende Urteil über das Wiener Konkordat von 1448, die Ausführungen über Nikolaus von Cusa als Legaten für den deutschen Norden wie den Minoriten Giovanni da Capistrano als solchen für das übrige Deutschland, die Romfahrt Friedrichs III. von 1452 genannt. Abschließend darf man sagen: Die Neuausgabe dieses Bandes -- der inzwischen, 1926, bereits die 8. und 9., unveränderte Auflage gefolgt ist -- hat einem Bedürfnis entsprochen und ist ein Fortschritt.

Was unsere wissenschaftliche Erkenntnis der katholischen Gegenströmungen zur eigentlichen Reformationsbewegung angeht, so ist das ihr dienende Unternehmen des Corpus Catholicorum im Berichtsjahr um zwei willkommene Ausgaben vorangeschritten, die, beide aus der Frühzeit der Reformationsära stammend, durch ihre Verteidigung geistlich-hierarchischer Würden einander innerlich verwandt sind. Das eine der neuen Hefte bringt Cajetans Schrift von 1521 über den römischen Primat in der außerordentlich sorgsamen Bearbeitung von Lauchert ( 2170). Die Schrift ist nicht die erste literarische Verlautbarung Cajetans zur Primatfrage gewesen, aber die bedeutendste unter den Veröffentlichungen der italienischen Gegner Luthers; sie diente als Abwehr gegen die »Resolutio super propositione XIII« des Reformators.


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In dem anderen Heft ediert Klein Schmeink die fünf Jahre jüngere Abhandlung des als Theologen hocheinzuschätzenden Bischofs von Rochester John Fisher zur Verteidigung des Priesterstandes ( 2171). Auch sie gehört einem größeren Zusammenhang an, nämlich demjenigen der mehrfachen Erwiderungen, die Luther durch seine Schrift »De abroganda missa privata« heraufbeschworen hat. Was sie besonders auszeichnet, ist die reichliche Benutzung von Väterschriften und der mittelalterlichen hebräischen Literatur in ihr. --Tomek ( 2172) wertet als Wegscheide zwischen katholischer Liturgie und protestantischem Gottesdienst die die Texte des Meßkanons und der Meßschlußgebete theologisch-kritisch zergliedernde Wittenberger Predigt Luthers vom ersten Adventssonntag 1524. Demgemäß sieht sein die Frage vielleicht doch noch nicht zu einem endgültigen Abschluß führender Aufsatz als tiefsten Grund, der den Reformator zur Abschaffung der Meßliturgie bewog, neben seiner Unkenntnis der älteren Liturgie und altchristlichen Literatur seinen scharfen Gegensatz wider Rom an.

Zwei Einzelmonographien unseres Berichtsjahres gelten, insbesondere auf der Grundlage des großen Quellenwerkes der Görres-Gesellschaft, dem Tridentinischen Konzil. Schmidts ( 2174) Studien zum Tridentinum sind eigentlich zwei, freilich sehr umfangreiche, Einzelaufsätze, die man mehr äußerlich und aus praktischen Gründen zu einer bibliographischen Einheit verbunden hat. Der allgemeinere von ihnen untersucht die Nachwirkungen der spätmittelalterlichen konziliaren und episkopalen Reformideen während der ersten Konzilsperiode; der andere speziellere behandelt die Erörterungen des Tridentinums über Schrift und Tradition. Als wichtigstes Resultat des ersten Aufsatzes ergibt sich, daß die römische Kurie durch ihre Legaten die Leitung der Verhandlungen möglichst fest in ihrer Hand hielt, mag Schmidts Feder auch die Gegensätze zwischen Papsttum und Bischöfen, Papsttum und Reform ein wenig überspitzen. Der zweite Aufsatz überschätzt offensichtlich die Bedeutung des berühmten Vulgata-Dekrets, das -- wie Merkle in seiner auch sonst bemerklichen Besprechung in der Zeitschrift der Savignystiftung für Rechtsgeschichte 46, 586 ff. wieder deutlich hervorhebt -- lediglich praktischen Zwecken dienen sollte; man brauchte »einen Bibeltext ..., auf den man sich in Fragen der Lehre berufen könne«. Unser auch sonst von der Kritik (Bihlmeyer, de Moreau, G. Wolf) nicht allzusehr geschontes Buch bedeutet trotz der, wie gesagt, ein wenig überbetonten episkopalistischen Grundrichtung des Verfassers doch im einzelnen eine Förderung unserer Erkenntnis. Noch energischer als das Werk von Schmidt haben die in Sachen des Tridentinums führenden Fachleute die ganz überwiegend dogmengeschichtliche Einzeluntersuchung von Rückert ( 2175) über die Rechtfertigungslehre auf dem Konzil angefaßt; vgl. die Besprechungen von Ehses im Histor. Jahrbuch 1925, 568 ff., und von Merkle in Deutsche Literaturzeitung 1926, 841 ff. Rückert hat versucht, seinem Thema in eingehenden Darlegungen über die kaiserliche und päpstliche Politik 1546 sozusagen einen politischen Unterbau zu geben; er muß sich aber sagen lassen, daß er die politische Motivierung des Ganges der Konzilsverhandlungen in unberechtigter Weise überspannt, daß es durchaus irrig ist, immer und überall nach politischen Schachzügen auszuspähen. Der Hauptteil seines Buches betrifft die Auseinandersetzung des Konzils mit Luther und der Scholastik. Hier fällt ein unberechtigtes Mißtrauen gegen die Konzilstheologen auf, als ob sie


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mit Luthers Rechtfertigungslehre nicht genügend vertraut gewesen wären, hier wird namentlich zu leicht eine Beeinflussung des Konzils durch Luther angenommen. Immerhin ist festzustellen, daß der Verfasser sich in das Nebeneinander der scholastischen Richtungen -- die skotistische hat das Ergebnis verhältnismäßig stärker beeinflußt -- wie in die Konzilsakten sehr sorgsam eingearbeitet hat.

Kiefl legt sein 1903 erschienenes Buch »Der große Friedensplan des Leibniz zur Wiedervereinigung der getrennten christlichen Kirchen aus seinen Verhandlungen mit dem Hofe Ludwigs XIV., Leopolds I. und Peters des Großen« unter prägnanter gefaßtem Titel in einer Neuausgabe vor ( 2176). Wenn sie als eine »wesentlich umgearbeitete« bezeichnet werden kann, so einmal deshalb, weil die dogmatischen Teile nur in ihren Hauptergebnissen wieder übernommen worden sind, dann aber vor allem der erfreulichen Tatsache wegen, daß der Verfasser die bestehen gebliebenen Abschnitte an den ihm in den reichlich zwei Jahrzehnten seither zugewachsenen und in ihm ausgereiften Erkenntnissen, namentlich die Stellung von Leibniz zum Christentum betreffend, neu orientiert hat. Die Entwicklung der Reunionsidee bei Leibniz in seinen Verhandlungen besonders mit Bossuet, aber auch die Verquickung seiner Unionspläne, die tiefgreifender und ernsthafter als alle sonstigen seit der Reformation gewesen sind, mit den politischen Absichten eines Ludwig XIV. ist von Kiefl auf dem Hintergrund der geistigen Zeitlage von damals weitsichtig und eindrucksvoll diskutiert.-- Nach einleitenden Ausführungen über das mystische und das magische Element in der Religion, die aus dem Rahmen dieses Berichtes herausfallen, behandelt Reinhardt ( 2178) den Einfluß der katholischen Restauration auf die deutsche Literatur des 17. Jahrhunderts sowie, dem Titel seiner Schrift entsprechend, Mystik und Pietismus. Dort stehen Spee und Angelus Silesius, hier Gottfried Arnold, Tersteegen und Zinzendorf im Vordergrund. Reichliche Proben der Dichter sind eingestreut. Einen eigentlich fachwissenschaftlichen Wert wird man dem gut lesbaren Buch trotz seines nützlichen Literatur- und Anmerkungsapparats kaum beimessen.

Bonenfant ( 2179) sucht mit Hilfe eines umfassenden, wenn auch nicht schlechthin lückenlosen, namentlich aus Brüsseler, Wiener und vatikanischen Archivalien gewonnenen Materials aufzuklären, wie es zur Unterdrückung der Gesellschaft Jesu in den österreichischen Niederlanden gekommen, wie die Aufhebung praktisch verlaufen ist und welches ihre Folgen gewesen sind. Die erste dieser Fragen klärt sich dahin auf, daß das Vorgehen Clemens' XIV. Maria Theresias Bedenken gegen den für sie des französisch-österreichischen Bündnisses wegen naheliegenden, folgenschweren Schritt behoben und ihr Begehren nach dem Ordensgut der früheren Hemmungen entkleidet hat. Was die zweite angeht, so erweisen sich die Aufhebungsmaßnahmen als streng und hart. Die weittragendste Folge der Unterdrückung war die Übernahme des mittleren Unterrichtswesens durch den Staat. Höchster Ehrgeiz des Verfassers ist es, eine durchaus unparteiliche Darstellung zu liefern; man wird ihm gern bestätigen, daß er dies Ziel erreicht hat. Andererseits hat die Kritik -- vgl. É. de Moreau S. J. in Revue d'histoire ecclésiastique 22 I, 650 ff. -- recht, wenn sie der wertvollen Untersuchung nachsagt, sie sehe die Jesuiten in den österreichischen Niederlanden zu sehr als ein einheitliches Ganzes, individualisiere nicht genug. Es liegt in der Eigenart des Themas, daß die -- auch durch


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statistische Notizen belebte --äußere Geschichte der Beziehungen von Staat und Orden um die Zeit des Breve Dominus ac Redemptor in der Arbeit vorwiegt.

Joseph Freiherr von Beroldingen, zu dessen Lebens- und Charakterbild Winter ( 2180) ein paar, die einschlägigen Notizen in den Hauptbiographien Klemens Maria Hofbauers überbietende, aber noch wieder recht ergänzungsfähige Beiträge liefert, war der Sohn eines Landshofmeisters von St. Gallen, wurde Dompropst des Kollegiatstifts Odenheim bei Bruchsal, Domherr von Speyer und Hildesheim. In Diensten des Hofbauerkreises setzte er sich, einer jener Köpfe, »die alles politische und kulturelle Geschehen auf den einfachen Nenner von Kirche und Antikirche bringen«, um die Wende zum 19. Jahrhundert namentlich für eine den Redemptoristen anzugliedernde Oblatenkongregation, eine Art dritten Orden bei ihnen, ein. -- Die »unbekannte Begebenheit« im Leben Möhlers, von der Lösch ( 2181) mit vielen förderlichen Hinweisen zur Geschichte der kirchlichen Gelehrsamkeit im Restaurationszeitalter vor hundert Jahren berichtet, ist die von ihm Mitte der dreißiger Jahre des 19. Jahrhunderts getätigte Anknüpfung mit Löwen, an dessen freier katholischer Universität ihm vielleicht sogar ein Lehrstuhl angeboten worden ist. -- Schnütgen handelt in Fortsetzung von ihm in ihrem Eingangsteil 1921 an der nämlichen Stelle wie heute veröffentlichter Mone-Studien ( 2182) diesmal namentlich von der publizistischen Wirksamkeit des Karlsruher Kirchenpolitikers und Gelehrten (»Südteutsches Katholisches Kirchenblatt«, »Südteutsche Zeitung«, »Die katholischen Zustände in Baden«) und von seinen Beziehungen zur politischen Lage in und um Baden im Jahrzehnt der 48er Revolution. -- Die vatikanischen Akten, die Bastgen ( 2183) vorlegt, betreffen die kirchlichen Zustände in Preußen am Vorabend des Kölner Ereignisses, speziell die Vorberatung der päpstlichen Note an Bunsen vom 15. Februar 1836, und das gleichzeitig mit ihr zu erlassende Rundschreiben an die Bischöfe.

Über den seinem Buch gegebenen Titel erheblich hinausgreifend, liefert Schrörs ( 2184) mit der farbenreichen Lebensschilderung des von ihm ausnehmend hoch geschätzten Bonner Theologen Braun und dem Überblick über dessen vielseitiges, wenn auch auf keinem Gebiet völlig durchschlagendes Schaffen zugleich die Fortsetzung seiner »Geschichte der katholisch-theoogischen Fakultät zu Bonn 1818--1831 (Köln 1922)« bis zum Jahre 1843, dem Zeitpunkt der gewaltsamen Überwindung des Hermesianismus in ihrem Schoße, und namentlich eine sehr eingehende Darstellung der vorhergehenden Kämpfe um den Hermesianismus, bei dem Braun »der Chorführer« war. Ein gut Teil von dem hohen sachlichen Wert des Werkes liegt in der eindringenden Analyse wie des persönlichen Schrifttums seines Titelhelden, so vor allem der weitverzweigten theologisch-polemischen Literatur im Hermesstreit. Für deren Beurteilung ist hier unter Anlegung streng fachtheologischer Gesichtspunkte und in scharfsinniger Dialektik sofort einmal ganze Arbeit geleistet worden. Den Hermesianern, ihrem Wollen und Handeln, wird volle Gerechtigkeit zuteil. Die auch für die allgemeine kirchliche Entwicklung überaus erhebliche Krise in der rheinischen Kirche der dreißiger Jahre des vorigen Jahrhunderts ist dank diesem Werke von Schrörs nun eine beträchtliche Strecke weit aufgehellt.

Christiani ( 2186) macht den Begründer des Deutschkatholizismus Ronge aus seiner persönlichen Veranlagung, der individuellen Lage, in die er


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gestellt war und ebenso den allgemeinen Anschauungen seines Zeitalters begreiflich. Bei dem umstrittenen Thema, das Ronge persönlich wie auch die deutschkatholische Bewegung als solche noch bedeuten, berührt es doppelt angenehm, daß die Schrift -- wenn man auch in ihr nicht jedes einzelne Wort zu unterschreiben braucht -- ernsthaft nach Objektivität strebt, reiche Belege gibt und den Hintergrund der kirchlichen Verhältnisse in Schlesien möglichst breit ausmalt. Vgl. meine Einzelanzeige Theol. Revue 24, 17 f. -- Die 1924 erschienene große Ketteler-Biographie Vigeners hat begreiflicherweise gerade in unserem Berichtsjahr die kritischen Federn stark beschäftigt. Selbständigen Wert hat vor allem die jedem Interessenten der katholischen Bewegung im Deutschland des 19. Jahrhunderts reiche Anregung bietende Besprechung Spahns ( 2188), die einerseits das im Grunde konservative Denken und nach einer körperschaftlichen Ordnung im Staate verlangende Streben des Bischofs stark heraushebt, anderseits Ketteler in die kirchliche und politische Verbundenheit des »oberrheinischen Raumes« stellt. Vgl. auch noch meine Anzeige von Vigeners Werk Histor. Jahrbuch 45, 91 ff. --Heinsius ( 2189) läßt, auf einer »psychologischen Struktur des Katholizismus und Protestantismus« fußend, reichlich zwanzig Typen katholischer Geistigkeit und Frömmigkeit im vorigen Jahrhundert und etwas vorher oder nachher -- Männer, die bis zuletzt in der äußeren Gemeinschaft der Kirche beharrt, wie solche, die sie früher oder später verlassen haben --, möglichst mit ihren eigenen Worten ihre innere Einstellung zur Kirche und den Entwicklungsgang, den ihr Leben in kirchlich-dogmatischer und kirchlich-disziplinärer Hinsicht aufweist, andeuten. Er schließt daran uns hier wieder weniger interessierende psychologische und soziologische Ausblicke an. Die Beschäftigung mit diesen Theologen von Sailer und Wessenberg bis Kraus und Schell, von Gossner und Henhöfer bis Spicker und Hoensbroech gibt, so sehr bei den meisten von ihnen das Bild, das uns hier geboten wird, der Vertiefung bedarf, einen gewissen Einblick in das religiös-kirchliche Denken und Fühlen mancher von Hause aus mit der gedanklichen Unterlage wie der Praxis des kirchlichen Lebens eng verknüpfter Intellektueller seit der Aufklärungszeit. -- Das Porträt, das Freifrau von Schönberg ( 2190), eine geborene von Savigny, von Karl Friedrich von Savigny, hauptsächlich nach mündlichen und schriftlichen Familienerinnerungen entwirft, zeigt ihren Verwandten besonders als Staatsmann und Politiker, arbeitet aber neben den in erster Linie bei Gründung der deutschen Zentrumspartei betätigten kirchen politischen auch die warm kirchlichen Anschauungen und Bestrebungen dieses einstigen Jesuitenschülers scharf heraus, der 1870 auf Hefele und andere deutsche Bischöfe im Sinne des Unfehlbarkeitsdogmas eingewirkt hat.


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