V. Rechts- und Verfassungsgeschichte.

Von rechts- und verfassungsgeschichtlichen Arbeiten ist nur wenig zu berichten. H. Krabbo legt dar ( 512), daß der rote brandenburgische Adler »wie bei manchen anderen Familien, so auch bei den Askaniern, ein altes, aus vorheraldischer Zeit


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stammendes und schon damals vererbliches Familiensymbol ist«. Das »zum Landeswappen gewordene Familienzeichen der Askanier« haben die Zollern bei ihrem Einzug in die Mark vorgefunden und ihrem Wappenschild eingefügt. Aus rein praktischen Gründen hat sich G. Schuster anläßlich der Vermögensregelung des ehemaligen preußischen Königshauses mit einer Denkschrift des Finanzministeriums beschäftigt, in der versucht wurde, die Entstehung des landesherrlichen Grundbesitzes in der Mark darzulegen. Er weist mit Recht auf die geschichtlich unhaltbare und deshalb irrige Darstellung hin, die »zahlreiche, mit modernem Denken konzipierte Theorien, Begriffe, Rechtsanschauungen usw.« aufweise. Abgesehen von den zahlreichen Verbesserungen, die nicht immer zu einem klaren Bilde zusammengefaßt sind, verdient die Angabe Erwähnung, daß die Säkularisation den Domänenbestand nicht verdoppelt, sondern »bei vorsichtiger Schätzung« um 45--55% vermehrt habe. Recht geschickt erscheint eine leider nur stark gekürzt veröffentlichte Bonner Dissertation von H. Hallmann über die letztwillige Verfügung im Hause Brandenburg, 1415--1740 ( 1657). Die durch »Hausrecht, Glaube und Politik« bedingten verschiedenen Typen werden herausgearbeitet, wobei sich vier Gruppen ergeben: die »väterliche Disposition« und der »letzte Wille« der territorialstaatlichen Zeit, also des Spätmittelalters, das Testament der Reformationszeit und die um die Wende des 17. Jahrhunderts einsetzenden, viel stärker politischen Testamente. Eine als maschinenschriftliche Dissertation veröffentlichte Untersuchung von K. David über die Einführung der Primogenitur durch die Dispositio Achillea war dem Referenten nicht zugängig ( 1631). Über die politische Entwicklung innerhalb der Mark des 19. Jahrhunderts wissen wir bisher herzlich wenig. Was H. Neumann über den Brandenburger Oberbürgermeister Franz Ziegler und seine Entwicklung zum ausgesprochen liberalen Parteimann veröffentlicht, zeigt uns, wieviel hier noch für die politisch so bewegten 40er bis 60er Jahre zu tun bleibt ( 1694).


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