I. Quellenkunde.

Über die älteste schlesische Geschichtsquelle, die Chronica Polonorum (Siles. rer. script. I, 1--13; Script. rer. Siles. I, 1--32; Monum. Polon. hist. III, 578--656) oder besser das Chronicon Polono- Silesiacum (Mon. Germ. hist. XIX, 553--570) kommt E. Maetschke ( 825) zu


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den folgenden Hauptuntersuchungsergebnissen: Die Quelle hat ihre »Verengung« von einer allgemein polnischen zu einer engeren schlesischen Geschichte dadurch erhalten, daß ein Fortsetzer aus dem letzten Teil die Schlesien und seine Fürsten betreffenden Nachrichten herausgezogen und von Wladislaw II. an nochmals erzählt hat. Der erste Verfasser hat die Nachrichten seiner eigenen Zeit wahrscheinlich erst 1285 niedergeschrieben. Der Fortsetzer schrieb um 1300. Das Chronicon scheint in Leubus entstanden zu sein. Der Verfasser war wahrscheinlich ein Deutscher. Der Beweis, daß die Jaroslawsche Schenkung des Neißer Landes an das Bistum Breslau eine Fälschung sei, ist von Schulte nicht erbracht.

Als Fortsetzung der bis zum Jahre 1337 vorliegenden Regesten zur Schlesischen Geschichte veröffentlichten K. Wutke und E. Randt ( 189) von dem für die Jahre 1338--1342 in Bearbeitung genommenen weiteren Bande die erste Doppellieferung in Stärke von 13 Druckbogen, die die Gesamtschlesien betreffenden Urkunden der Jahre 1338 und 1339 in kritischer Würdigung verzeichnet und eine Fülle neuen Quellenmaterials erschließt. Zwei weitere Doppellieferungen, deren letzter neben dem Orts- und Personenregister auch ein umfangreiches Sachregister beigegeben sein wird, sollen folgen. -- Der von E. Graber ( 190) herausgegebene dritte Band der nichtstaatlichen Archive Schlesiens ist das sehr zu begrüßende Ergebnis des von der Historischen Kommission für Schlesien neu beschrittenen Weges, die Verzeichnung der Archivalien tunlichst durch geeignete Kräfte des zu interessierenden Kreises selbst vorzunehmen, während bei den früheren Inventaren (Grünberg, Freystadt und Glogau) alle Arbeiten durch den Herausgeber selbst auf beschwerlichen und kostspieligen Reisen ausgeführt werden mußten. Das umfangreiche Archiv der Stadt Sprottau verzeichnete F. Matuszkiewicz, während die bedeutendsten Herrschaftsarchive des Kreises, das des Herzogs zu Schleswig-Holstein in Primkenau und das des Burggrafen zu Dohna in Mallmitz vom Herausgeber und die wenig umfangreichen Landgemeindearchive durch ortsansässige Geistliche und Lehrer bearbeitet wurden. Besonders das Primkenauer Inventar, von dem auch ein Sonderdruck ( 85) erschienen ist, erschließt viel neues und wertvolles Material zur Geschichte der schleswigholsteinischen Frage.

H. Wendt ( 464) orientiert in einem kurzen Überblick über die wichtigsten Quellenbestände zur Breslauer personen- und familiengeschichtlichen Forschung und berichtet über die seit der Herausgabe des Verzeichnisses der Kirchenbücher Schlesiens im Bestande und der Aufbewahrung der Breslauer Kirchenbücher eingetretenen Veränderungen. Von den sehr reichhaltigen familiengeschichtlichen Quellen des Breslauer Stadtarchivs sei hier besonders auf den ungemein wertvollen Nachlaß des 1914 verstorbenen Berufsgenealogen Dr. Alfons Heyer aufmerksam gemacht. -- Einen Beitrag zur Urkundenfälschung im Mittelalter liefert E. Randt ( 428) durch den Nachweis der Unechtheit der Aussetzungsurkunde (1340, März 28) von Nieder-Frauenwaldau, Kr. Trebnitz, zu Neumarkter Recht, einer Fälschung, die die zahlreichen Urkundenfälschungen des Klosters Trebnitz um ein weiteres Beispiel vermehren hilft, zugleich aber auch Nachrichten zur Geschichte der Honigwirtschaft im Mittelalter, der Urkundenaufbewahrung in den Klöstern und zur Frage der mittelalterlichen klösterlichen Registerführung bringt.


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Als notwendige Ergänzung zu der reichhaltigen Literatur über die Stadtbücher des Mittelalters legt A. Schulze ( 1684) in einer Leipziger Dissertation zum ersten Male eine juristische Untersuchung eines solchen Amtsbuches einer Dorfbehörde mit einem Urkundenanhang vor. Die Bearbeitung dieses Schöffenbuches veranschaulicht das partikuläre Recht der Oberlausitz, das sich wegen der wechselnden politischen Zugehörigkeit dieses Landesteiles herausbildete.


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