I. Allgemeine Quellenkunde.

Größere Urkundenveröffentlichungen sind in 1925 nicht zu nennen, da infolge völlig unzureichender Staatsbeihilfen die Kommission für den Codex dipl. Saxoniae regiae vollständig verkümmert ist. Auch die Sächsische Kommission für Geschichte brachte nur ein Werk heraus, den ersten Teil der Erläuterungen zur Dresdner Bilderhandschrift des Sachsenspiegels von K. v. Amira ( 1578), worin die Symbolik der Bilder in der Handschrift nach ihrer rechtsgeschichtlichen Bedeutung erschöpfend ausgedeutet wird. Über Quellenbestände liegen ein paar kleine Arbeiten vor.


S.542

W. Lippert ( 88) berichtet über die Überführung derjenigen Bestände des vormaligen Kgl. Sächs. Kriegsarchivs, die bis zum Jahre 1866 reichen, in das Sächsische Hauptstaatsarchiv zu Dresden sowie über dieses selbst ( 87), in erster Linie über Einrichtung und Ausstattung des schönen Neubaus von 1913/15. Auf die Bedeutung der Bestände des Dresdner Ratsarchivs für die seit der Nachkriegszeit so stark aufblühende Familiengeschichtsforschung weist G. H. Müller ( 462) hin.


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