V. Rechtsgeschichte.

H. Faust ( 1677) beschäftigt sich mit der Entstehungsgeschichte des Mainzer Landrechts, das in fast dreißigjähriger Kommissionsarbeit mit dem vierten Entwurf im Jahre 1755 seine endgültige Gestalt erhalten hat. Die Frage nach den Quellen beantwortet Faust dahin, daß es in der Hauptsache auf altem Mainzer Recht beruht, wenn auch der Einfluß der Landrechte benachbarter Staaten nicht zu verkennen ist. Ein Vorzug vor den anderen Landrechten ist sein großer Bestand an alten deutschen Rechtssätzen.


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