I. Quellenkunde.

Glasmeier ( 82) setzt seine im ersten Jahrgang des von ihm als Leiter der »Vereinigten Westfälischen Adelsarchive« herausgegebenen »Westfälischen Adelsblattes« begonnenen Berichte über einzelne Adelsarchive in Westfalen fort; Zusammensetzung, Gliederung und Geschichte der -- zum Teil schon in den von der Historischen Kommission für die Provinz Westfalen veröffentlichten »Inventaren der nichtstaatlichen Archive« aufgenommenen -- Archive zu Brincke (Korff-Schmising), Darfeld (Droste- Vischering), Ermelinghof (v. Twickel), Harkotten (v. Ketteler; Korff), Rheda (Fürst v. Bentheim-Tecklenburg), Werl (Erbsälzer), Welda (v. Brackel) werden im Überblick behandelt. -- Eine Ergänzung bildet die ähnlich angelegte, im einzelnen knapper gefaßte Übersicht von Bauermann ( 81) über die beträchtliche Zahl der im Preußischen Staatsarchiv zu Münster (zumeist als Deposita) beruhenden Archive aus westfälischem Adelsbesitz, darunter das der einstigen Grafschaft Rietberg, sodann die der Häuser Diepenbrock, Venne, Buldern, Brückhausen und Ermelinghof im Regierungsbezirk Münster, Holzhausen, Hollwinkel, Krollage, Obernfelde im Regierungsbezirk Minden und schließlich Reck, Hemer, Rechen, Hovestadt, Alme im Regierungsbezirk Arnsberg, dazu noch das Archiv der Familie v. d. Recke-Volmerstein. -- Der Aufsatz von Krieg ( 83) verfolgt nur orientierende Zwecke, berührt aber auch die Schicksale der anderen, nichtstädtischen ehemaligen Mindener Archive; einen Beitrag zum gleichen Thema bringt Lasch ( 1622) mit einem Hinweis auf ein Mindener Stadtbuch von 1318 ff., das sich jetzt in der Gießener Universitätsbibliothek befindet und Auflassungen, Bürgeraufnahmen, Statuten und Urteile enthält. -- Von dem (inzwischen -- 1927 -- vollendeten) zweiten Teil des Siegener Urkundenbuches ( 185) -- der erste Band (bis 1350) ist 1887 erschienen -- ist vorerst eine Hälfte (bis 1467) ausgegeben worden; zu beachten ist, daß nur die Urkunden der Bestände des Staatsarchivs Münster und des Siegener Stadtarchivs aufgenommen sind. Sie sind (bis auf wenige Ausnahmen) durchweg im vollen Wortlaut wiedergegeben. Aus dem Inhalt seien hervorgehoben ein Wortzinsregister der Stadt Siegen von 1404, ein Bürgerverzeichnis von 1455/56, die älteste Rechnung der gräflichen Rentei Siegen von 1417--19 und ein Schatzungsregister des Siegerlandes von 1461. -- 125 Urkunden aus dem Besitz des Amtes Wanne (seit 1926 Stadt Wanne-Eickel) enthält, zumeist in Regestenform, das Büchlein von E. Symann ( 185a). -- Aus demselben Archiv schöpft die Veröffentlichung von E. Schulte ( 1902, 1903). Außer einem Abdruck der Feuerstättenliste ( 1903 nur dieser) gibt er ( 1902) auch eine bevölkerungsstatistische Bearbeitung mit recht wertvollen Tabellen, insbesondere über Größenverhältnisse der ländlichen Güter, berufliche Gliederung der Bewohner und namentlich über die grundherrlichen Abhängigkeitsverhältnisse; 1664 scheint der gesamte bäuerliche Besitz grundherrlich gebunden gewesen zu sein; gegenüber den adeligen Grundherren treten die geistlichen, unter denen Essen obenan steht, am weitesten aber das landesherrliche Domanium zurück. Angehängt ist eine Aufnahme der Essenschen Hobsgüter im Amt Bochum vom Jahre 1666.


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