I. Allgemeine Quellenkunde.

Hier kommen fast nur biographische Beiträge in Betracht. Eine erwünschte Bereicherung bedeutet in dieser Hinsicht der in diesem Berichtsjahre erschienene 2. Band der »Neuen Österreichischen Biographie« ( 47). Er enthält Lebensbilder von Johann Gregor Mendel (R. Wettstein), vom Kronprinzen Rudolf (O. Mitis), von J. v. Hann (F. M. Exner), Emil Steinbach (A. Spitzmüller), Eug. v. Böhm- Bawerk (J. Schumpeter), Friedr. Jodl (K. Siegel), Engelbert Pernerstorfer (Rob. Arthaber), Ludw. Boltzmann (G. Jäger), Hermann Baron Kövess v. Kövesshaza (Ed. Steinitz), Gust. Marchet (H. Haan), Johann Strauß (E. Decsey), Ernest Plener (W. Medinger), Karl Frhr. v. Vogelsang (H. Rizzi), Jul. v. Payer (Ed. Brückner). -- Hierzu kommt als erwünschte Ergänzung zu dem Gesamtwerk eine bibliographische Zusammenstellung ( 48) von biographischen Sammelwerken. Einzelbiographien sind hierbei grundsätzlich nicht berücksichtigt. Dieser ursprünglich nur für den internen Gebrauch der Mitarbeiter bestimmten Bibliographie geht ein Aufsatz von Ant. Bettelheim voraus über »Aufgaben und Ziele der Neueren Österreichischen Biographie«, der uns auch über den Werdegang und das Schaffen Wurzbachs unterrichtet. (B.)

Material zur Geschichte der Geschichtschreibung in Österreich bieten die nackten Lebensdaten, die in dem Verzeichnis ( 5) angeführt werden, das die ehemaligen Mitglieder, d. h. die ehemaligen Schüler des österreichischen Institutes für Geschichtsforschung in Wien seit seinem Beginn (1854) aufzählt. Auch für die Entwickelung der Archivorganisation in Österreich im allgemeinen ruht in diesen Daten mancher erklärender Beitrag (B). Im besonderen aber in den Arbeiten L. Bittners ( 65, 66), in dem das Schicksal, das der Friedensvertrag von St. Germain den österreichischen Archiven bereitete, einen praktisch geschulten Geschichtschreiber gefunden hat. Legt er hier die Schwierigkeiten dar, die die Verhandlungen über die Archive eines sich auflösenden Staates mit sich brachten, so zeigt er dort an einem Beispiele die Wirkungen, die der Zusammenbruch der Monarchie auf archivalischem Gebiete ausgelöst hat. Man erkennt auch die Grenzen, die diesem Auflösungsprozeß gesteckt werden konnten, und die neuen, rüstig emporstrebenden Kräfte, die er wachgerufen hat.


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