III. Wappen- und Siegelkunde.

Auf dem Gebiete der Heraldik ist vorerst summarisch auf die Zeitschriften der namhaften heraldischen Vereine Herold (Berlin), Kleeblatt (Hannover), Adler (Wien) und der Schweizerischen Heraldischen Gesellschaft (Schweizer Archiv für Heraldik, Bd. 39, Lausanne) zu verweisen. Aus dem Schweizer Archiv ist besonders anzumerken eine Zusammenstellung der Wappenbücher des deutschen Mittelalters, die E. v. Berchem, D. L. Galbreath und Otto Hupp gemeinsam darin (S. 17--30, 64--72 und 97--107) veröffentlicht haben ( 505). Eine einführende heraldische Bibliographie hat v. Berchem in Spohrs Praktikum ( 499) herausgegeben, die zur ersten Orientierung einen geeigneten Wegweiser gibt.

Bernhard Koerner hat seinen völlig abwegigen Versuch, das Wappenwesen aus altgermanischen Runenzeichen abzuleiten, mit beharrlicher Verbissenheit fortgesetzt ( 500); Philippi ( 503) hat »diesen mystischen Ausgeburten einer überreizten Phantasie« allen realen Boden entzogen. Das große Siebmachersche Wappenwerk ( 506) ist um eine bescheidene Lieferung gefördert


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worden. Der Streit um die deutschen Reichsfarben, der in dem folgenden Jahre, 1926, eine umfängliche Literatur hervorgerufen hat, fand seinen ersten vorläufigen Niederschlag in der Untersuchung von A. Sachse ( 507). Die Bedeutung des Wappenwesens für die Familienforschung hat neben v. Weltzien ( 511) auch Friedrich Philippi in einem Aufsatz »Wappen als Geschichtsquellen« im »Westfälischen Adelsblatt« (S. 132--135) hervorgehoben.

Die Hausmarke und ihre Verwendung hat am Beispiel der Hamburger Verhältnisse Konrad Hüseler ( 517) eingehend untersucht. Von den 1005 Hamburger Hausmarken, die er aus den Hamburger Staatsarchivalien reproduziert, haben alle bis auf drei als Zeichen der Willenserklärung gedient. Der Gebrauch von Wappen besteht aber gleichzeitig, ohne daß zu ersehen wäre, wann Wappen und wann Hausmarke angewendet wurde.


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