I. Allgemeines.

Über die ganze Periode erstreckt sich der 3. Band von Delbrücks ( 230) Weltgeschichte. Besonders das 9. bis 13. und das 18. und 19. Kapitel kommen für uns in Betracht. In einer gewissen Ungleichmäßigkeit der Behandlung und manchen Ungenauigkeiten im einzelnen macht sich die Entstehung aus Vorlesungen bemerkbar. Mit besonderer Vorliebe und Gründlichkeit werden kriegsgeschichtliche Ereignisse und die brandenburgischpreußische Geschichte behandelt.

Von der Akademieausgabe der deutschen Geschichte Rankes ( 993) ist im Berichtsjahre der 6. Band erschienen. Er bringt die »Analekten der deutschen Geschichte« mit einer Einleitung des Herausgebers über ihre Entstehung und kritischen Bemerkungen zu den einzelnen Stücken. Stücke, die jetzt in besserem Druck vorliegen, sind weggelassen, aufgenommen dagegen zwei bisher ungedruckte Exkurse Rankes über die sogenannte Reformation Kaiser Friedrichs III. vom Jahre 1441 und über die Brüder vom gemeinsamen Leben. Der 2. Teil des Bandes enthält die in der Einleitung des 1. Bandes erwähnten handschriftlichen Stücke, die für die Entstehungsgeschichte des Werkes wichtig sind, nämlich das Lutherfragment von 1817, herausgegeben und erläutert von Elisabeth Schweitzer, das Frankfurter Fragment von 1837, von dem Joachimsen eine Inhaltsangabe bringt, und schließlich den Aufsatz »über einige noch unbenutzte Sammlungen deutscher Reichstagsakten« von 1838. Am interessantesten ist davon wohl das Lutherfragment. Es folgt dann noch eine von Margarethe Münnich durchgeführte Textvergleichung der verschiedenen Auflagen der deutschen Geschichte, die zeigt, wie stark Ranke auch an seinen abgeschlossenen Werken sachlich und stilistisch zu feilen pflegte. Ein Register und einige Berichtigungen schließen den Band.

Nach einer Einleitung über den politischen Gedanken des Mittelalters und seine Zersetzung behandelt Lagarde ( 991) die Ansichten der Reformatoren Luther, Zwingli und Calvin, z. T. auch der Anabaptisten und Monarchomachen


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über Staat und Recht und ihr gegenseitiges Verhältnis, über die Staatssouveränität, das Verhältnis zwischen der geistlichen und weltlichen Gewalt und die Frage des Individualismus. Das Hauptergebnis der Untersuchungen des Verfassers, dessen katholischer Standpunkt nicht allzu stark hervortritt und der sich mit gutem Erfolg in die Schriften der Reformatoren eingearbeitet hat, ist, daß die Reformation nicht die Freiheit des Geistes, der Gewissen oder gar des Individuums brachte, die alle erst im 18. Jahrhundert befreit wurden, sondern vor allem die Befreiung des Staates von der Kirche. Das Recht wurde verweltlicht und verstaatlicht, der Staat unterwarf sich die Kirche, beruhte selbst künftig auf eigenem Rechte, wurde sich seines geistigen Wertes bewußt. Man wird die Richtigkeit dieser Ansichten zugeben, aber doch vielleicht der Reformation auch für die Ideen des 18. und 19. Jahrhunderts eine größere vorbereitende Bedeutung zuschreiben als der Verfasser.

Ein Werk, das die deutsche Geschichte während unserer ganzen Periode wenigstens berührt, ist das von Hill ( 1031). Er verfolgt die dänische Politik vom 15. bis 19. Jahrhundert unter besonderem Hinblick auf die Sundzölle von ihrer Einführung am Anfang des 15. Jahrhunderts bis zu ihrer Ablösung in der Mitte des 19. Aus den für uns in Betracht kommenden Kapiteln III bis V kann man entnehmen, eine wie große Rolle diese Zölle in dem Kampfe um das »Dominium Maris Baltici« spielten und wie stark auch die norddeutschen Städte und Staaten an dieser Frage interessiert waren. Auch für die Geschichte des 30 jährigen Krieges ist die Sache natürlich von großer Wichtigkeit. Der Verfasser hat für diese ältere Zeit nur gedrucktes Material verwendet, dieses aber gründlich und geschickt verarbeitet.


Diese Seite ist Bestandteil des Informationsangebots "Jahresberichte für deutsche Geschichte" aus der Zwischenkriegszeit (1925-1938)