I. Quellen.

Mit dem 12. Band der Acta Borussica ( 1609) ist nunmehr die Geschichte der preußischen Behördenorganisation in der Zeit des Siebenjährigen Krieges abgeschlossen. Zur Charakteristik kann auf das im


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vorigen Jahresbericht (S. 345) Gesagte Bezug genommen werden. --Büscher ( 1628) druckt erstens die Satzungen der Stadt Essen von 1473, 1590 und 1668 bis 1685. Diese städtischen Satzungen umfassen den ganzen Komplex von Statuten, die die sogenannten Polizeiordnungen in den ostdeutschen Territorien, wie sie seit dem 16. Jahrhundert von den Landesherren erlassen wurden, für die landsässigen Städte behandeln, in denen schon früh das eigene Rechtsleben und die eigene städtische Gesetzgebung erlosch. Hier, in einer Stiftstadt, die in vieler Hinsicht ihre Selbständigkeit gegenüber der Stiftsobrigkeit zu bewahren vermochte, ist die eigene Polizeigesetzgebung (»Polizei« im älteren Sinne) lange erhalten geblieben. Das Approbations- und Konfirmationsrecht der Fürstäbtissin scheint längere Zeit streitig gewesen zu sein (S. 213 f.). Eine Untersuchung über diesen Punkt hat der Herausgeber nicht angestellt. Zweitens kommt der »Plan der Beendigung des Organisationsgeschäfts und der völligen Einführung der in den übrigen kgl. preußischen Staaten stattfindenden Verfassung in den ehemaligen Stiftern Essen, Werden und Elten vom 8. Mai 1803« zum Abdruck. Der Plan, der die Umbildung der stiftischen Behörden und deren Unterordnung unter die benachbarten Provinzialbehörden regelt, läßt einigermaßen die stiftische Verwaltungsorganisation erkennen. Er ist nach den Weisungen des damaligen Oberkammerpräsidenten Freiherrn von Stein aufgestellt und zeigt, mit welcher Sorgfalt und Schonung des bisherigen Beamtentums man bei der Neuorganisation vorging. --


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