I. Quellenkunde.

Das Buch von Bartel und Jenny über Glarner Geschichte ( 261) bietet viel mehr als der Titel vermuten läßt. Es ist nämlich keine kahle Zusammenstellung von Daten und bloß mit Stichworten angegebenen Tatsachen, sondern in erzählender Form gehalten, vom einfachen Urkundenregest bis zu recht umfangreichen Darstellungen, die auch teilweise, besonders diejenigen aus der neuesten Zeit die auf dem Titel vermerkte Grenze erheblich überschreiten, bis in die 1920er Jahre. Sehr geschickt sind ferner maßgebende Ereignisse aus der allgemeinen schweizerischen Geschichte berücksichtigt, Literaturverweise angebracht, die älteste glarnerische Geschichte nach den Ergebnissen der kritischen Untersuchungen behandelt. Einleitungsweise ein Verzeichnis der glarner Landammäner von 1242--1925. --Schlumpf ( 867) nimmt die bisher einem unbekannten Mönche von St. Gallen zugeschriebene 1. Vita der hl. Wiborada für keinen Geringeren wie Ekkehard I., den Sänger des Waltariliedes, in Anspruch. --Merz ( 1984) schließt mit diesem Bande die Veröffentlichung der Jahrzeitbücher, »der nächst den Urkunden wichtigsten Quelle für die Geschichte von Aarau im Mittelalter« ab. Hier finden sich auch die Namens- und Sachregister zu beiden Bänden. Beim Abdruck des neuen Jahrzeitbuches der Pfarrkirche wurde der des schon 1924 veröffentlichten alten Jahrzeitbuches berücksichtigt. In der Einleitung zum Jahrzeitbuch des Frauenklosters berichtet er kurz über dessen 1270 von Schännis aus erfolgte Stiftung und die Beziehungen der beiden Klöster sowie über den Befund der Handschrift. --Wymann hebt in der Einleitung zu den von ihm im Gesch.-Freund 81, 53--76 hrsg. Urkunden der Pfarrei Wassen, die aus den Jahren 1408--1875 stammen, die erfolgreichen Bestrebungen der dortigen Landleute hervor, sich von der Herrschaft der Fraumünsterabtei Zürich abzulösen. Der leider schon verstorbene Jecklin veröffentlichte das Zinsbuch der Galluskirche zu Fideris. Er hat sich seiner Aufgabe ( 1747) mit der kurzen Einleitung, die über die Kirche und die Beschaffenheit der Handschrift unterrichtet, den Anmerkungen, die, besonders die topographischen, nur einem genauen Kenner des Landes gelingen können, bestens entledigt. --Groß ( 1748) druckt nach einer knappen Einführung, in der er vom Bürgerrecht und der Steuerpflicht handelt und die älteste bekannte Steuerordnung von 1448 auszugsweise mitteilt, den ältesten Steuerrodel von Zofingen ab, dem er erläuternde Sätze über Namengebung und eine tabellarische Übersicht über die 7 vorhandenen Steuerrödel von 1443--1448, sowie einige sich aus ihnen ergebende Bemerkungen über einzelne Gassen, Bebauung, Zahl der Bewohner und besonders über die durch die Schlacht von Sempach allgemeiner bekannte Familie Thut beifügt. -- Stern ( 943) kommt in einer umfassenden Untersuchung, die von Seb. Francks Chronica der Teutschen ausgeht, zu einigen Feststellungen über die Person des Bechwind und den Inhalt seiner politischen Reimerei, in der die Sage vom Herkommen der Schwyzer aus Schweden zu Verunglimpfungen der den Schwabenkrieg siegreich beendenden Eidgenossen verwendet wird.


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