VI. Kultur- und Bildungsgeschichte.

Unter den von E. A. Stückelberg besprochenen Denkmälern des Königreichs Hochburgund 888--1035 (Mitteilungen der antiquar. Gesellschaft Zürich, 30. Bd., 1. Heft) kommen für den Historiker im wesentlichen nur die Siegel, Münzen und Inschriften, alle drei Abschnitte mit sehr guten Abbildungen versehen, in Betracht. W. Merz behandelt das Thema: Z. Gesch. d. Jagd im Aargau, in: Aargauischer Jagdschutzverein, zum 9. Aug. 1925. (S. A. aus dem Aargauer Tagblatt) von den ältesten Zeiten bis 1897 mit besonderer Hervorhebung der Abmachungen zwischen Bern und den Adeligen nach der Eroberung des Aargaus 1415. Die Einleitung enthält eine knappe rechtsgeschichtliche Darstellung des Jagdrechtes von den ältesten Zeiten des freien Tierfangs bis zur Einschränkung auf das landesherrliche Hoheitsrecht. C. Stuckert beweist in der Abhandlung: St. Gallisches Gut unter den Beständen der Klosterbibliothek Allerheiligen in Schaffhausen (Anzeiger f. schweizer. Altertumskde. NF. 28, 40--51) diese Herkunft bei 13 Handschriften, wie schon in einer früheren Untersuchung die Herkunft anderer Handschriften des 11. Jahrhunderts aus dem Kloster Hirsau. Von den von E. v. Rodt aus amtlichen und nicht amtlichen Handschriften zusammengetragenen Notizen zur bern. Kulturgeschichte (Berner Taschenb. 30, S. 191--214) fallen nur wenige ins 15. Jahrhundert. Bemerkenswert sind die Angaben aus dem Jahre 1833 über Beutestücke, die im persönlichen Besitze Karls d. K. gewesen waren. Das Buch von Major über Erasmus ( 2421), ebenso reizvoll ausgestattet wie gründlich durchgearbeitet, enthält außer der sehr anziehend geschriebenen Biographie 10 Beilagen, darunter 4 bisher unveröffentlichte, 3 sorgfältig kommentierte Inventare und das Testament des Erasmus von 1536, ein Glossar, ein mit Daten versehenes Namens- und ein ansehnliches Literaturverzeichnis, so daß das eigentlich für einen größeren Leserkreis bestimmte Büchlein auch dem Fachmann gute Dienste leisten wird.


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