III. Quellenausgaben.

Als Nr. 1 einer für Unterrichtszwecke bestimmten Serie Nijmeegsche Studieteksten haben die Nymwegener Professoren E. J. J. van der Heyden und W. Mulder S. J. ( 6) ein Heft mit 18 niederländischen Stadtrechtsurkunden aus den Jahren 1190--1273 herausgegeben, in das, wegen der Verleihung Aachener Rechts in der Nymwegener Handfeste von 1230, auch das Privileg des Königs Friedrich II. für Aachen von 1215 Aufnahme gefunden hat. Jeder Stellungnahme zu kritischen Streitfragen haben sich die Herausgeber mit Vorbedacht enthalten; auch offensichtlich in späterer Übersetzung vorliegende Texte, wie die Urkunden für Schiedam von 1275 und für Maastricht von 1283, als solche nicht kenntlich gemacht. Mag dies den didaktischen Zwecken der Ausgabe entsprechen, so hätte doch bei jedem Stück die Überlieferung und, so weit die Originale oder angeblichen Originale noch vorhanden sind, die Besiegelung angegeben werden müssen. -- Von Blécourts Bewijsstukken ( 205), die als Erläuterung zu des Verfassers zuerst 1922 erschienenem Kort begrip van het Oud-Vaderlandsch Burgerlijk Recht gedacht sind, ist der zweite Band erschienen, der Quellen aus den Provinzen Overijssel, Gelderland, Utrecht, Holland, Zeeland und den Generalitätslanden von Brabant bringt. Die Quellen sind überall nur verkürzt und auszugsweise, so weit es der Zweck des Handbuchs erfordert, mitgeteilt. Der Zeit vor 1506 entstammen sie nur zum kleinen Teil; die Urkunde des Grafen Florens III. vom 3. Okt. 1174 (S. 398) und das Zutphener Stadtrecht von 1190 (S. 171) hätten nicht ohne einen Hinweis auf ihre Unechtheit abgedruckt werden dürfen. --Obreen ( 7) veröffentlicht 23 zeeländische Urkunden aus den Jahren 1203--1297 aus den Archiven der Abteien Ter Does und Duines, sowie ( 8) ein Itinerar des Grafen Johann II. von Hennegau-Holland über die Jahre 1296--1304. -- Die Verslagen omtrent 's Rijks oude Archieven ( 9) enthalten u. a. Bd. I 257--440 ein Inventar des Archivs der 1355 gestifteten Kapitelkirche zu Heusden, mit Regesten von 446 Urkunden, wovon 235 aus den Jahren 1339--1506, sowie Bd. II 77--182 ein Inventar des Archivs der Herren von Bronkhorst mit zwei Stammtafeln und Regesten von 149 Urkunden, wovon 73 aus den Jahren 1241--1505. -- Aus den reichen Beständen des im Kriege vernichteten Stadtarchivs von Ypern veröffentlicht Des Marez ( 10a) nach von ihm seiner Zeit gefertigten Abschriften 62 Schöffenurkunden aus den Jahren 1249--1294 über Handänderungen städtischer Grundstücke und Häuser sowie Rentenkäufe. --Doppler ( 10b) bringt, die Publikation der Schöffenbriefe von Unser Lieben Frauen zu Maastricht fortsetzend, 166 Regesten solcher Urkunden aus den Jahren 1421--1455. -- Die von Heupgen ( 10c) in Wortlaut oder im Regest mitgeteilten, auf die Reglementierung


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der Prostitution in Mons bezüglichen 11 Urkunden sind aus den Jahren 1265--1519. -- Als 61. Rijks Geschiedkundige Publicatie ist der zweite Band der von W. S. Unger ( 10) herausgegebenen Bronnen tot de geschiedenis van Middelburg in den landsheerlijken tijd erschienen. Er enthält Quellen zur Geschichte der städtischen Finanzen, und zwar hauptsächlich Stücke, welche die Accise betreffen, aus den Jahren 1325--1572 und Rechnungen aus der Zeit von 1365--1574. Von diesen sind nur die beiden ältesten vollständig wiedergegeben, aus den weiteren Auszüge, die Einblick in die Verwaltung und Rechtspflege geben; die Posten über Besuch von Landtagen sind bis 1428 aufgenommen. Ferner ist für 1365--1574 der jährliche Betrag von Einnahmen und Ausgaben mitgeteilt. Ein dritter Band der Publikation soll noch folgen. -- Finanzgeschichtlichen Inhalts ist auch die 50. Publikation der dritten Serie der Werken van het Historisch Genootschap zu Utrecht: die von K. Heeringa ( 1696) besorgte Ausgabe der Rekeningen van het bisdom Utrecht 1378--1573. Die älteste Rechnung des Niederstiftes, von 1377/1378, ist, weil schon 1853 im Codex Diplomaticus Neerlandicus van het Historische Genootschap veröffentlicht, von der neuen Publikation leider ausgeschlossen worden. Diese bringt außer der Rechnung von 1378/1379 aus dem Niederstift Rentmeisterrechnungen von 1426 bis 1439, aus dem Oberstift Rechnungen der Drosten und Rentmeister von Twente, Salland und Vollenhove aus den Jahren 1492--1508. Ein zweiter Teil, der auch eine allgemeine Einleitung und Indices enthalten soll, steht noch aus. -- Als 42. Predigt ist in den Limburger Sermoenen, die 1895 J. H. Kern herausgegeben hat, ein Traktat »Seven Manieren van heiligher Minnen« überliefert, der von L. Reypens S. J. 1923 als Werk der Zisterziensernonne Beatrijs von Nazareth bei Lier († 1268) erkannt worden ist. In Gemeinschaft mit J. van Mierlo S. J. ( 11) hat er jetzt diesen Traktat mit ausführlicher Einleitung und reichem Kommentar herausgegeben. Störend wirkt die übertrieben genaue Textbehandlung, die alle in der Handschrift durch Abkürzung angedeuteten Buchstaben in Kursivdruck wiedergibt. Nicht deutlich ist, warum in Beilage II (S. 53) von zwei auf gleiche Weise überlieferten Urkunden des Herzogs Heinrich von Brabant von 1220 und 1235 die eine angezweifelt, die andere ohne Vorbehalt verwertet wird.


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