B. Kaiserurkunden für die römische Kirche. Fälschungen deutscher Königsurkunden.

Den Ausfertigungen der Kaiser für die römische Kirche sind einige Arbeiten gewidmet. Mercati veröffentlicht unter Beigabe einer Abbildungstafel einen höchst wichtigen Fund, das auf Papyrus geschriebene Bruchstück eines vielleicht von Wido und Lambert für Papst Formosus 892 ausgestellten Pactums ( 380). Einem dieser Herrscher allein, Arnulf oder Ludwig III. schreibt Stengel dieses Stück im Rahmen seiner bedeutenden Untersuchung zu, die in scharfsinnigster Beweisführung die ungebrochene Entwicklung des Kaiserprivileges für die römische Kirche von 817 bis 962 aufhellt ( 1894). --Haller ( 922) sucht in seiner Betrachtung der Politik Ottos IV. und Innozenz III. das Vorhandensein der königlichen Versprechungsurkunde in einer datierten, im päpstlichen Register eingetragenen (B) und einer unvollständigen und undatierten, urschriftlich erhaltenen Fassung (A) durch die Annahme zu erklären, der Welfe (zu dessen Urkunden auch 883) habe versucht, sich den drückendsten Verpflichtungen durch Weglassung der entsprechenden Bestimmungen in dem von Innozenz geforderten Schriftstück zu entziehen. Dieses (A) sei nach Entdeckung des Betrugs nach Rom gesandt und durch eine vollständige, in der Urschrift aber gleichfalls undatierte Ausfertigung (B) ersetzt worden; während Bresslau ( 1915) im Zusammenhang mit seiner Schilderung des ersten politischen Auftretens Nicolaus' von Ligny die Entstehungsgeschichte der Versprechungsurkunden Heinrich VII. beleuchtet. Selbstverständlich fehlt es nicht an Ausführungen über angeblich oder wirklich gefälschte Herrscherurkunden (hierzu auch 874, 1890). Brackmann ( 397) legt in seinem für die Beurteilung Abt Wilhelms und der Politik Gregors VII. zwischen 1075 und 1080 grundlegendem Aufsatz über die Anfänge von Hirsau dar, wie Heinrichs IV. zweite, 1075 ausgestellte Urkunde für dieses Kloster, die gleich Gregors VII. Ausfertigung für dasselbe Stift noch den Anschauungen der älteren Reformpartei entsprach, zwischen 1079 und 1090 in Hirsau durch Einschiebung mehrerer Sätze im Geist Clunys verunechtet und dadurch das seit 1101 von der Reichskanzlei benutzte sog. Hirsauer Formular geschaffen wurde. -- v. Ottenthal weist drei Bischofsurkunden und eine Urkunde Lothars III. für Hillersleben als Fälschungen auf echter Grundlage nach, Fälschungen, von denen jede für sich und zu anderm Zweck entstand ( 403). --Hirsch bespricht einige gefälschte Stücke, eine Urkunde Ottos III. (eine vermutlich eigenhändige Unterschrift dieses Kaisers 167, Tafel 7) für die Bracciforte, die zugehörige Bestätigung Lothars III. und eine mit den Bobbieser Fälschungen zusammenhängende Urkunde Konrads III. für die Rizzoli ( 390) und erweist, auf Beziehungen Bambergs und Würzburgs zur Reichskanzlei und dadurch vermittelte Formularbeziehungen zwischen den Schreibstuben des letzten Saliers und des ersten Staufers eingehend, von den beiden, von Empfängerhand geschriebenen Urkunden


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Konrads III. für die Kanoniker von St. Ambrogio in Mailand vom 14. und 15. Juli 1129 die erste, die er abdruckt, als echt, die zweite als Fälschung ( 391). Endlich nimmt Helleiner als Vorlage der Fälschung St. 2563 eine verlorene Urkunde Heinrichs IV. von 1058 an ( 392).


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