B. Päpstliche Register und Kanzlei. Ablaßbriefe der Kardinäle und Bischöfe.

Mehrere Arbeiten betreffen, wenigstens teilweise, das Registerwesen (hierzu auch 383). Silva-Tarouca zeigt durch Untersuchung einer Briefgruppe der Jahre 446--460, daß die Vorlagen der Briefsammlung Leos d. Gr. die kleineren Sondersammlungen des 6. Jahrhunderts, größtenteils mittelbar aus den Papstregistern geschöpft haben, und zwar durch Vermittlung am päpstlichen Hof hergestellter Sonderbriefsammlungen und bischöflischer Gesta, die päpstliche Schreiben enthielten, welche ihrer Wichtigkeit halber auf Grund der Register vervielfältigt und so verbreitet worden waren ( 170), während Perels den Nachweis unternimmt, daß Nicolaus' I. Brief Nr. 111 an Hinkmar von Reims echt und das Privileg desselben Papstes Nr. 159 für St. Calais keine Fälschung, sondern ein nicht genehmigter, in die Register Nikolaus I. verschlagener Empfängerentwurf sei ( 1895). Endlich legt Peitz in einer Abhandlung, die auch die Veranlassung zum Eingreifen Innozenz' III. (über die Fälschung einer Urkunde dieses Papstes 175) in den deutschen Thronstreit erörtert, seine Auffassung dar, der zufolge den Anlaß zur Herstellung des registrum super negotio Romani imperii das Eintreffen der nach seiner Meinung im Frühjahr 1199 abgeschickten Gesandtschaft Ottos IV. geboten habe ( 1904). Für die Kenntnis des päpstlichen Kanzleiwesens (hierzu auch 1889) sind auch Göllers Ausführungen wichtig. Er bespricht Zahl, Befugnisse und Einkünfte der seit dem 12. Jahrhundert deutlicher hervortretenden Kubikulare, darunter auch ihre Tätigkeit bei Erledigung der Suppliken ( 1899; zu den Papsturkunden auch 176, 351, 397, 1907, 1914, 1916, 1919). Zuletzt sei auf eine z. T. Kardinalsurkunden (über eine Legatenurkunde


S.188

877) behandelnde Arbeit Delehayes hingewiesen. Er bespricht und verzeichnet -- z. T. unter Mitteilung des Wortlauts -- die von mehreren Kirchenfürsten ausgestellten, nach feststehendem Formular gebauten Ablaßbriefe, die sich seit Schluß des 12., besonders zu Ende des 13. Jahrhunderts einbürgerten, nach dem Jubeljahr 1300 seltener, seit 1364 am päpstlichen Hof mit wenigen Ausnahmen nur mehr von Kardinälen, anderwärts, namentlich in Skandinavien aber auch noch weiterhin von Bischöfen, vor allem auf Konzilien und anderen Versammlungen ausgefertigt wurden ( 1910; zu den Ablaßbriefen auch 2070, 1901a).


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