A. Urkunden und ihre Schreiber im fränkischdeutschen Bereich.

Für das Urkundenwesen der Frankenzeit (zu den bischöflichen gesta 170) kommen die oben S. 184 erwähnten Darlegungen über das Gerichtschreibertum ( 1511) in Betracht. Die Schrift der provenzalischen Urkunden des 12. Jahrhunderts untersucht Brunel ( 367; zum flamischen Urkundenwesen 399). Wonisch bespricht unter Beigabe von Abbildungen, eine Reihe von Fälschungen erörternd, die großenteils von den Empfängern hergestellten, z. T. in Form besiegelter Notizen gehaltenen Ausfertigungen der Markgrafen Otakar II., Leopold, Otakar III. und IV. von Steiermark und zeichnet so ein Bild des, den südostdeutschen Verhältnissen entsprechenden Urkundenwesens dieser Fürsten ( 395). Den von einem Unbekannten, vielleicht dem Empfänger, besiegelten, undatierten Parteientwurf zu einer noch in Urschrift erhaltenen Urkunde Herzog Friedrichs II. von Österreich und Steiermark für den als »frater noster« bezeichneten Leopold von Blumenau und die Frage, welchem Adelsgeschlecht dieser Mann angehört habe, behandelt Mitis unter Beigabe einer Siegeltafel ( 926; zu den Fürstenurkunden auch 401, 404, 906). Über Schreibstube und Bücherei des Klosters Heilsbronn an der Wende des 13. und 14. Jahrhunderts macht Grießer Mitteilungen ( 365a). Vock sucht nachzuweisen, daß die in gleichartigen Formen gehaltenen Urkunden des Stiftes und der Stadt Kempten in der Zeit von 1320--1380/82 nicht von Kanzleikräften, sondern von selbständigen Berufsschreibern hergestellt wurden, deren es in der Stadt stets 2--4 gab und von denen manche nachmals Stadtschreiber wurden, dann aber keine Urkunden mehr fertigten ( 365). Halten diese Ausführungen einer Nachprüfung, deren sie noch bedürfen, stand, so wäre ihr Ergebnis sehr beachtenswert (zum städtischen Urkundenwesen auch 188, 324, 399a, 402, 672, 984, 1560, 1566, 1757, 1817, 1859).


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