C. Notariatsurkunden.

Als willkommener Beitrag zur Geschichte des italienischen Notariats (zu italienischen Urkunden außer 377 s. auch 908) ist die Abhandlung Voltelinis zu verzeichnen, der das älteste erhaltene, die Jahre 1154--1166 umfassende Imbreviaturbuch, das bekannte des Johannes Scriba aus Genua, genau beschreibt und vier Stücke daraus mitteilt ( 368). Mit den italienischen Notariatsschulen beschäftigt sich Anselmi ( 382). Die Entwicklungssgeschichte des Württembergischen Notariats, zu dessen Hundertjahrfeier eine von Gestrich bearbeitete Festschrift ( 1623) erschien, stellt Kurr dar ( 1622). Angesichts der Beziehungen der Hofpfalzgrafen zum Notariat ist es erwünscht, durch Hauptmann außer dem Wappenbuch eines solchen Würdenträgers auch den Handapparat eines von ihnen kennenzulernen ( 485). -- Mit Urkundenfälschungen (zu Fälschungen der Gegenwart u. a. 1366, 1370) endlich beschäftigen sich Schiaparelli, der die Cremoneser Urkunden des 7. und 8. Jahrhunderts (gegen E. Mayer) neuerdings und wohl endgültig als Fälschungen Dragonis erweist und die Arbeitsweise dieses Mannes eingehend beleuchtet ( 388); ferner Klinkenborg ( 404), der zeigt, wie das Brandenburger Domkapitel zu Ende des 14. Jahrhunderts durch Aneignung und durch Fälschung der Urkunde Markgraf Ottos. II. von 1187, vermutlich auch der Urkunden Markgraf Johanns von 1316 und Bischof Johanns von Brandenburg von 1321, großenteils mit Erfolg, versuchte, seine Rechte an der Havel auszudehnen. (S. auch 366, 398, 400, 401, 407, 874.)


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