I. Quellen.

Zu den bereits bekannten Quellen unseres Zeitabschnitts ist durch neue Veröffentlichungen nicht eben viel hinzugekommen. Bisher ungedruckte Urkunden aus niederländischen Archiven gibt Drossaers heraus ( 673) aus dem Nachlasse des Direktors am Allg. Reichsarchiv (chartermeester) Feith. An der Spitze steht ein Schreiben Wilhelms von Holland vom 31. Dez. 1249, worin er das Land der Adelheid, Gattin des Aegidius von Rijswijk, nach ihrem Tode seiner Mutter überträgt, abschriftlich überliefert im Kartular des Beginenhauses von s'Gravenzande. Die anderen Stücke bieten nicht viel Bemerkenswertes, bedürfen auch vielfach der textlichen Besserung (z. B. in Nr. 4 pravorum statt pianorum; a christifidelium [sc. coetu, consortio oder dergl.] anstatt archifidelium usf.)

Für die Zeit Ludwigs des Baiern ist jetzt der 6. Band der Constitutiones ( 731) durch die von Georg Winter und W. Finsterwalder bearbeiteten Register vollständig geworden. In die Spätzeit desselben Kaisers fällt die im Berichtsjahr erschienene Fortsetzung der Regesten zur schlesischen Geschichte ( 131).

Aus dem Brüsseler Archiv gibt F. Quicke ( 734a) den Text eines Testaments Karls IV. vom 18. Okt. 1377 bekannt. Karl hatte, weil ihm ein vierter Sohn Heinrich geboren war, das erst 1376 gemachte Testament verworfen, freilich wird der frühe Tod dieses Heinrich eine abermalige Änderung des letzten Willens nötig gemacht haben. Der Wortlaut des Schriftstücks wirft Licht auf Sigmunds späteres Verhalten. Auf S. 267 in Anm. 1 müßte wohl auf Strehla in Sachsen anstatt Strehlen in Schlesien hingewiesen, S. 269 Zeile 28 geverde statt generde gelesen werden.

Der durch die 5. Lieferung abgeschlossene 4. Band des Cod. dipl. Lusat. sup. ( 131) reicht bis 1457; er zeichnet sich durch gute sprachliche und sachliche Erläuterungen aus, die auch bei der Lektüre anderer Quellen aus gleicher Zeit und Gegend sich nützlich erweisen können.

Außerordentlich willkommen ist die Herausgabe des Johann von Hocsem ( 732), einer sehr wichtigen Quelle zur Geschichte des beginnenden 14. Jhd., deren Bedeutung wieder von neuem aus der unten erwähnten Arbeit von Weiß ( 777) erhellt. Bisher gab es nur die 1613 in Lüttich erschienene Ausgabe im 2. Bande von Chapeaville, Qui gesta pontificum Leodiensum scripserunt, auctores praecipui. Es wäre zu wünschen, daß mehrere Bibliotheken die Kurthsche Ausgabe, die zur Zeit nirgends in Deutschland vorhanden zu sein scheint, anschaffen.

Zur Lebensgeschichte Dietrichs von Nieheim stellt Thöne ( 739) auf Grund der von Sauerland im 6. und 7. Band seiner bekannten Vatikanischen Regesten gedruckten Urkunden fest, daß er aus der nahe bei Nieheim gelegenen Stadt Brakel stammt.

Die Chronik des Luzerner Stadtschreibers Niklas Schradin ( 737), die sich vorwiegend mit dem Schwabenkrieg beschäftigt, ist nach dem Wolfenbütteler Exemplar (es gibt noch 6 andere) in einem Faksimiledruck neu herausgegeben worden; die vorangeschickte Einleitung von E. Weil behandelt nur den Drucker und die Holzschnitte.


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