VI. Einzelne Länder und Städte.

Bei der überragenden Bedeutung, die das kleine Holland für die wirtschaftliche Entwicklung der neueren Zeit hat, ist es außerordentlich zu begrüßen, daß die Wirtschaftsgeschichte dieses Landes in dem stattlichen Bande von Ernst Baasch ( 1419) eine ebenso sorgfältige wie weitsichtige Darstellung gefunden hat. Ein Literaturverzeichnis von staunenswertem Umfang zeigt, wie gründlich sie unterbaut ist. Sie umfaßt die Zeit von der Begründung der Vereinigten Niederlande an und behandelt in dem ersten, weitaus größten Kapitel den Aufstieg und Niedergang zur Zeit der Republik, dann die zwei Jahrzehnte der Revolutions- und Napoleonischen Ära als »Übergangszeit«, endlich den Stillstand und Wiederaufbau im Königreich der Niederlande. Indessen liegt hier nicht etwa eine wirtschaftlich frisierte politische Geschichte vor, sondern der Charakter einer wirklichen Wirtschaftsgeschichte ist dadurch voll gewahrt, daß innerhalb der großen Zeitabschnitte die einzelnen Zweige der Wirtschaft und der Wirtschaftspolitik systematisch behandelt werden. Vorzügliche Übersichten gewähren der einleitende Abschnitt, der die Eigenart der holländischen Wirtschaft, ihre außerordentlichen und auf allen Gebieten zeitweilig bahnbrechenden Leistungen behandelt, und der Rückblick, in dem die Ursachen von Größe und Verfall -- die enge Verknüpfung von Staat und Wirtschaft und der ausgeprägte, vielfach übersteigerte Individualismus


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-- zusammenfassend betrachtet werden. Die sonst bedachtsam nüchterne Darstellung gelangt hier zu bemerkenswerter Höhe.

Eine wertvolle Ergänzung zu dem vorstehenden Werke bietet Häpkes Abriß (ursprünglich Vortrag) über die wirtschaftliche Entwicklung der nördlichen Niederlande in der früheren Zeit ( 1448), die er in geistvoller Weise aus der verschiedenartigen Struktur der Landschaften und der ihnen gemäßen Wirschaftsweisen erklärt. Er unterscheidet im wesentlichen drei in sich zusammengehörige Gebiete: Rheindelta, Südersee Ostflügel (Ijsselgebiet) und Westflügel (Nordholland), von denen das letzte sich am spätesten entwickelt, aber dann das Übergewicht erlangt hat. Daß es schon vor dem Abfall über eine solide und kräftige Wirtschaft verfügte, stellt H. gegen Baasch fest.

Im Unterschied von dem großen Werke Baaschs behandelt Ponteil ( 1537) die Wirtschaftslage eines Gebietes, des Unterelsaß, zu einem bestimmten Zeitpunkt, am Ende des 18. Jhds. Es standen ihm ausgiebige Quellen zur Verfügung: eine gründliche statistische Untersuchung des Präfekten von Bas-Rhin von 1800/01, ein seit 1799 erschienener Annuaire pol. et écon. des Departements und das seit 1800 herausgegebene Dekadenblatt der Straßburger wirtschaftlichen Gesellschaft, ferner Berichte englischer, dter. u. a. Reisender und eine stattliche zeitgenössische Literatur. Als Ergebnis wird festgestellt, daß das durch Gunst des Bodens und der Lage und eine alte Kultur ausgezeichnete Land damals allenthalben im Verfall sich befand; verhängnisvoll war vor allem, daß die Revolution zum erstenmal die für dieses Gebiet ausschlaggebenden innigen Wirtschaftsbeziehungen mit Dtl. zerrissen hatte, indem sie die wirtschaftspolitische Einheit von ganz Frankreich herstellte, die Zölle an die Grenzen verlegte. Erst das siegreiche Kaiserreich sollte wieder einen großen Aufschwung herbeiführen.

Einen mustergültigen, zeitlich und örtlich begrenzten wirtschaftsgeschichtlichen Ausschnitt gibt Ammann ( 1477), indem er die dte. Schweiz als Teil des oberdten. Wirtschaftsgebietes zur Zeit von dessen Blüte im späten MA. und bis 1550 behandelt. Mit hervorragender Sachkunde werden die Bedingungen und Leistungen jenes Gebietes in den verschiedenen Wirtschaftszweigen auseinandergesetzt, immer im Zusammenhang mit den großen Linien der Entwicklung. Als Ergebnis wird festgestellt, daß die Schweiz ihren vollen Anteil an dem Aufblühen und dem Unternehmungsgeist der oberdten. Wirtschaft hatte, abgesehen von einer nüchternen und klugen Zurückhaltung von internationalen Geldgeschäften. Als stärkste Leistung wird hervorgehoben, wie die St. Galler Leinenindustrie im 15. Jhd. sich zu überragender Stellung entwickelt, sich auch in den Zeiten dten. Niedergangs zu behaupten gewußt und sich unter geschickter Anpassung an geänderte Verhältnisse -- durch Baumwolle und Stickerei -- sich bis heute erhalten hat, ein einzigartiges Beispiel ungebrochener Kontinuität vom MA. bis zur Gegenwart.

Ammann ( 1460) macht auch auf die nicht geringen Handelsbeziehungen aufmerksam, die im 14. Jhd. und wahrscheinlich schon vorher zwischen Oberdtl. und dem Nordosten, namentlich Polen, festgestellt werden können. So kamen 1336 Züricher Seidengewebe nach Polen, und von da gelangten nicht nur Rohwaren, sondern auch das grobe und billige polnische Tuch bis weit nach dem Südwesten.

Die dt.-schweizerischen Wirtschaftsbeziehungen in ihrer Gesamtheit hat das


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volkstümlich gehaltene, doch wissenschaftlich vortrefflich fundierte Büchlein von Bächtold ( 1418), zum Gegenstand. Nachdem die engen Beziehungen in der Zeit bis 1550 im gleichen Sinne, wie von Ammann geschehen, dargelegt sind, wird die seitdem sich ergebende gegensätzliche Entwicklung dahin umschrieben: während in Dtl. der Frühkapitalismus zusammenbricht, die schöpferischen Kräfte versiegen, das wirtschaftliche Leben erstarrt, wird die Schweiz »industrielles und kapitalistisches Frühland« und, Dtl. weit voraneilend, das bis gegen Ende des 18. Jhds. »verhältnismäßig industrialisierteste Land des Kontinents«. Italienische und französische Religionsflüchtlinge vor allem rufen neue Industrien, zumal Seiden- und die im 18. Jhd. sich unvergleichlich entfaltenden Baumwollenmanufakturen, Zeugdruck und Stickerei hervor. Vorherrschende Form: Verlag und Hausindustrie, und zwar: städtische Verleger, ländliche Heimarbeiter. Es ergibt sich eine Hinwendung nach Frankreich, wo die Schweizer mittelst der Söldnerverträge Handelsprivilegien erlangen. Nach Dtl. werden Industriewaren, auch Seide, stark exportiert, Wollwaren und Leinwand aber von da empfangen. Dte. Arbeiter sind zahlreich in der Schweiz, diese selbst gibt mehr selbständige Fabrikanten und Kaufleute ab, Schweizer Verleger lassen im südlichsten Dtl. arbeiten.

Die Salzversorgung war, wie Klaiber (oben S. 334) für sein Gebiet feststellt, im MA. ausschließlich Sache des privaten Handels, die Obrigkeit beschränkte sich auf die auch für andere Waren üblichen Anordnungen über Handelsberechtigung, Markt und Zollerhebung. Dasselbe ermittelt Margrit Kündig ( 1427a) für die 5 Orte der Innerschweiz (Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug) auf Grund eingehender archivalischer Studien. Hier wie dort hatten die Orte keinerlei eigene Salzerzeugung und waren ganz auf den Bezug von außerhalb angewiesen. Für die Innerschweiz kam Reichenhall, seit Ende des 13. Jhds. aber vornehmlich Hall in Tirol, daneben Burgund (Salins) in Betracht. Erst im Laufe des 16., endgültig erst im 17. Jhd. haben die meisten Kantone einen staatlichen Handel eingerichtet, als Monopol wurde er aber nicht überall und nicht zu allen Zeiten gehandhabt. Die seit dem späteren 17. Jhd. mit den Salinenstaaten geschlossenen Salzverträge sind von den politischen Verwicklungen der Zeit beeinflußt. Vor allem wußte Frankreich die Versorgung der Kantone mit burgundischem, dann auch lothringischem Salz mehr und mehr an sich zu ziehen und diese Abhängigkeit auch politisch auszunutzen. Nur Schwyz hielt noch vorwiegend am Hallischen Salz fest und in Zug blieb der Salzhandel mit geringer Unterbrechung privat. Die Schilderung dieser überhaupt recht verwickelten Verhältnisse reicht bis 1798.

Auch über den süddten. Salzhandel werden wir unterrichtet durch die Arbeit von M. v. Rauch ( 1532). Es ergab sich da ein natürlicher Austausch zwischen Württemberg, das kein Salz, und Bayern, das keinen Wein hatte, aber das Reichenhaller und dann auch das salzburgische Salz von Hallein verhandelte. Der Austausch war ursprünglich Sache der Salzfuhrleute, seit Anfang des 18. Jhds. wird er durch Verträge der Staaten geregelt, der Handel selbst privaten Unternehmern übertragen. Das Calwer Handelshaus Notter tritt dabei besonders hervor, auch Juden spielen zeitweise eine Rolle. Ende 1807 ging Württemberg zum Salzmonopol über, der Handel war anfangs einer jüdischen Firma übertragen, seit 1813 wird er staatlich, durch Verträge mit Bayern gesichert.


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Ausgezeichnet nach Inhalt wie auch nach Ausstattung ist das Buch von Freydank über die Hallesche Pfännerschaft im MA. ( 1496). Alles urkundliche und literarische Material ist mit großer Sorgfalt zu einer Darstellung auf breiter Grundlage herangezogen, einer Darstellung, die ebenso aufschlußreich wie anregend und flüssig geschrieben ist. Sie behandelt die uralte Solgewinnung an der Saale, die sehr bewegte Geschichte der Pfännerschaft und die vielfachen Verwicklungen mit dem erzbischöflischen Landesherren, schließlich die Verfassung der Pfännerschaft und den Betrieb auf der Halle. Von allgemeinem handelsgeschichtlichen Wert sind die Feststellungen über die Salzstraßen und Absatzgebiete (S. 127 ff.) mit Kartenskizze.

Kummer ( 1527) hat sich leider gar zu kurz gefaßt, wenn er die Nachrichten über den Orienthandel der Regensburger, Nürnberger und Augsburger bis in das 16. Jhd. auf 22 Seiten zusammenfaßt; auch kommt er nicht über eine äußerliche und wenig zulängliche Aneinanderreihung seiner Literaturauszüge hinaus.

In der Arbeit von Wieske ( 1568) wird versucht, aus der vorhandenen Literatur ein Gesamtbild von der Geschichte des Elbhandels bis zur Neuregelung durch die Schiffahrtsakte von 1821 zu geben. So erwünscht es ist, daß einmal die Erträge zahlreicher und vielfältig zerstreuter Untersuchungen zusammengefaßt werden, ein Fortschritt über den bisherigen Stand der Forschung wird naturgemäß damit nicht erreicht. Man bleibt noch im ungewissen über entscheidende Fragen, wie die tatsächliche Höhe der Zollbelastung, über das Verhältnis von Schiffahrt und Landfracht; was hier an statistischem Material gebracht wird, ist schon bei Schmoller, Naudé und anderwärts zu finden und gibt nur teilweisen Aufschluß. Um diese Lücken auszufüllen, wären allerdings mühselige archivalische Nachforschungen notwendig gewesen, von denen hier abgesehen ist. Nicht berücksichtigt ist auch die nicht geringe Bedeutung des schlesischen Handels für den Elbverkehr.

Es ist erfreulich, daß durch die Arbeit von Raths über den Weichselhandel im 16. Jhd. ( 1500) ein noch sehr wenig beachteter Wirtschaftsbereich aufgehellt wird. Es sind dazu neben den Hansischen Urkundenbüchern und Hanserezessen hauptsächlich die von Kutrzeba veröffentlichten Zollregister von Wloclawek verwertet. Daraus ergeben sich gründliche und fesselnde Untersuchungen über die Ursachen des Aufblühens des Weichselhandels seit Ende des 15. Jhds. -- Entstehung des poln. Großgrundbesitzes, die Zollprivilegien des Adels, Schiffbarmachung der Weichsel und ihrer Nebenflüsse --, über die Ausfuhrgüter -- besonders Getreide, Holz u. a. Waldwaren -- und deren Herkunftsgebiete (vornehmlich Masovien), über die Einfuhr aus Preußen und Danzig (weitaus am stärksten Hering), über den Anteil der verschiedenen Stände und Nationen. Hierbei zeigt sich, daß im Getreidehandel die adligen und geistlichen Grundherrn den städtischen Kaufmann fast ganz ausschalten konnten, daß dieser aber beim übrigen Handel noch überwog, ferner daß der Anteil der Dten. überall noch recht groß war, der der Juden viel geringer, ausgenommen bei Wachs und Asche.

Der Ausschnitt, den Setzefand ( 1580) aus der Handelsgeschichte Stettins bringt, konnte nur wenig ergiebig sein, einmal weil der behandelte Zeitraum sehr eng begrenzt ist -- 20 Jahre -- und in diesem eine neue Entwicklung erst angebahnt wird, dann auch, weil das benutzte Material des Stettiner


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Archivs von der recht guten lokalen Geschichtsforschung und durch die Acta Borussica bereits ausgewertet ist. Hier ergibt sich nur, was schon bekannt war, daß die Handelsverhältnisse der Stadt damals außerordentlich dürftig waren, und daß es Friedrich Wilhelm I. keineswegs geglückt ist, Stettin die erhoffte Stellung als Handelshafen zu verschaffen; das hat erst sein Nachfolger durch seine Kanalbauten (Swine-, Finow-, Oder-, Bromberger Kanal) und eine entschiedene Reform des Oderzoll- und -stapelwesens einigermaßen erreicht. Über den Stettiner Handel aber wird sich erst Neues bringen lassen, wenn die Sundzollregister, die erst bis 1660 veröffentlicht sind, auch für das 18. Jhd. bearbeitet sein werden.

Der zweite Band von Magdeburgs Wirtschaftsleben in der Vergangenheit ( 1568 a; I. Bd. s. Jahrg. 1925, S. 374) bringt zwei Abhandlungen: von Rud. Grotkaß über die Zuckerfabrikation im Magdeburgischen bis 1827, und von Walter Kelm über das Tabakgewerbe in M. 1685--1812. Die erste bringt vor allem viel sorgfältig gesammeltes archivalisches Material -- Akten, die wie der Verfasser schön sagt, »zum ersten Male das Licht der Druckerschwärze erblicken« -- über die infolge der Entdeckung Achards angestellten ersten Versuche der Zuckergewinnung aus Rüben (seit 1799) und über die während der Kontinentalsperre rasch aufgeblühte Magdeburger Rübenzuckerindustrie. Der rührige Zichorienfabrikant Placke hat hier das größte europäische Unternehmen dieser Art zustande gebracht. Die Blüte währte allerdings nur wenige Jahre, denn der mit Aufhebung der Kontinentalsperre einsetzende Preissturz brachte alle Fabriken nach und nach zum Erliegen. Wie es kam, daß die Rübenzuckerindustrie 1827 (in Staßfurt) und nun mit nachhaltigem Erfolge wieder aufgenommen werden konnte, erfahren wir nicht. Die Arbeit, so achtbar sie als Nachrichtensammlung ist, zeigt leider wenig Geschick in der Auswertung und keinen Sinn für systematische Verarbeitung.

Um so mehr kann dies von der zweiten Abhandlung gesagt werden. Auch sie beruht großenteils auf archivalischen Forschungen, daneben ist die Literatur in ausgedehntem Maße verwertet; darauf ist eine sehr tüchtige und lichtvolle Darstellung dieses Gewerbezweiges aufgebaut. Der Anbau und die Verarbeitung von Tabak, seit etwa 1681 dort nachweisbar, wurde namentlich durch die einwandernden Pfälzer hochgebracht, die fabrikmäßige Herstellung (seit 1686) ist über die handwerkliche Verarbeitung durch zünftige Tabakspinner weit hinausgediehen. Unter dem fridericianischen Tabaksmonopol (seit 1765) ist beides zurückgegangen, der Anbau im Magdeburgischen wurde sogar, als nach dem Ende des amerikanischen Kolonialkrieges die überseeische Blättereinfuhr wieder einsetzte, verboten und vernichtet. Nach der Aufhebung des Monopols (1787) aber begann die eigentliche Blütezeit, vor allem die rasch emporkommende, geschickt geleitete Firma Richter und Nathusius gewann großen Ruf und weiten Absatz. Die Katastrophe von 1806 und die französische Okkupation aber brachte einen Niedergang, von dem aus das Magd. Tabakgewerbe seine einstmalige Bedeutung nie wieder errungen hat.

Haffner ( 1426) hat mit Sorgfalt und Umsicht eine Fülle archivalischer Nachrichten zusammengetragen und verarbeitet, aus denen sich ein sehr eingehendes Bild vom Handel und der Verwaltung der alten Reichsstadt Eßlingen ergibt, allerdings nur so weit, als beides mit dem städtischen Kaufhaus zusammenhing. Demnach wird fast auschließlich der Einfuhrhandel berücksichtigt,


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denn nur dieser war kaufhauspflichtig, im besondern der Handel mit Salz, Schmalz, Unschlitt, Leder und Eisen, die zeitweise auch in der Regie des Rates waren. Über den Ausfuhrhandel, bei dem der Wein die wichtigste Rolle spielte -- er war auch der Gegenwert für das Salz --, erfahren wir nur Andeutungen, da der Verf. sich m. E. allzu streng an den Gegenstand der Untersuchung hält und die weiteren Zusammenhänge außer Betracht läßt. Über alles was die Kaufhausverwaltung angeht, Warenverkehr, Zollabfertigung, Wage und Gewerbeschau sind die Nachrichten jedoch erschöpfend beigebracht.

Auch für eine Reihe kleinerer Städte liegen Untersuchungen über ihre wirtschaftliche Entwicklung vor. Da die von Schulze über Zeitz ( 1441) und die von Winter über Bensheim ( 1428) bis zur Gegenwart führen, so nimmt naturgemäß das 19. Jhd. in ihnen den breitesten Raum ein. Die letztere Schrift bietet sonst nichts Bemerkenswertes, das Material ist bei der geringen Größe und Bedeutung der Stadt dürftig und das wenige ist nicht einmal geschickt behandelt; von einer »intensiv betriebenen Industriepolitik« gegen Ende des 18. Jhds. hätte hier nicht gesprochen werden dürfen (S. 16), da die mitgeteilten Tatsachen das in keiner Weise rechtfertigen. Ergiebiger und auch besser abgefaßt ist die Monographie über Zeitz; bemerkenswert ist hier namentlich das Aufkommen einer bedeutenden Zeugwirkerei im 17. Jhd.


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