VI. Wirtschaftsgeschichte.

Mit der Herausgabe des »Niedersächsischen Münzarchivs« sind die Veröffentlichungen der Historischen Kommission um ein neues Gebiet erweitert. Die Verhandlungen auf den Kreistagen und Münzprobationstagen in den Jahren 1551--1625 erschließen einen Zeitabschnitt, der nicht nur für die niedersächsische, sondern auch für die allgemeine deutsche Münzgeschichte der Neuzeit von besonderer Bedeutung ist. So wichtig und wertvoll demnach das von M. v. Bahrfeldt ( 355) herausgegebene Quellenwerk ist, so steht sein Umfang und seine gute Ausstattung nicht im Verhältnis zu den Ergebnissen und dem Stoff. Strengste Auswahl der abgedruckten Aktenstücke hätte den Band erheblich kürzen können. (Vgl. auch S. 141.)

Die industriellen Unternehmungen des Herzogs Karl I. zu Braunschweig haben bisher kaum eine eingehende Untersuchung erfahren. Sie werden bezüglich der Glashütten von W. Becker ( 1552) in einer Hamburger Dissertation behandelt, die einen wertvollen Beitrag zur braunschweigischen Wirtschaftsgeschichte von 1740 bis 1840 darstellt. Die Geschichte der Hütte, deren Gründung und Betrieb in erster Linie ein Mittel zur Verwirklichung der merkantilistischen Ideen war, die den Fürsten und seine Ratgeber beseelten, bietet ein ausgezeichnetes Bild der Entwicklung vom Staatsbetriebe zur rein kapitalistischen privaten Unternehmung, wie sie durch den Übergang zur freien Verkehrswirtschaft nötig wurde. Durch die Anlage der fürstlichen Glashütten ist es gelungen, einen Industriezweig zu begründen, der für das Land Braunschweig und damit für die deutsche Volkswirtschaft von großer Bedeutung geworden ist. -- R. Bestian ( 1553) untersucht in seiner Greifswalder Dissertation nach einer Darstellung der geschichtlichen Entwicklung der braunschweigischen Domänen und Klostergüter ihre landwirtschaftlichen Verwaltungsformen und volkswirtschaftliche Bedeutung und bringt bei voller Würdigung einer gesunden Siedlungspolitik die wirtschaftliche und soziale Berechtigung des braunschweigischen Domänenbesitzes in seiner Eigenschaft als staatlicher Großgrundbesitz zum Ausdruck.


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