IV. Rechts- und Verwaltungsgeschichte.

Auf Veranlassung von J. Ziekursch (vgl. oben Seite 513) untersuchte J. Schwieder ( 1586) den zu Beginn der preuß. Herrschaft spärlich bevölkerten und fast ausschließlich katholischen alten Kreis Beuthen O/S: das Gebiet der ehemals freien Standesherrschaft Beuthen, vermehrt um einen Teil des Ujester Haltes. Der für das Jahr 1743 gemachte Querschnitt durch die soziale Struktur der ländlichen Bevölkerung bestätigt im wesentlichen die von Ziekursch für Oberschlesien gemachten Angaben auch über die Auswirkung der friderizianischen Reformgesetzgebung. Die Maßnahmen zum Bauernschutz, sowie die Kolonisationspolitik weisen einige Erfolge, das Retablissement und die schlesische Landschaft gute Ergebnisse auf. Die übrigen Reformversuche erlitten ein glattes Fiasko (vgl. Ziekursch, Agrargesch. S. 790). Schwieders Schlußkapitel über die Zuverlässigkeit der friderizianischen Katasterangaben bringt einige Ergänzungen zu F. Eschericch (s. Jahresber. 1925, S. 538). -- Zur preuß. Steuergeschichte lieferte einen beachtenswerten Beitrag E. Werner ( 1588) mit der Untersuchung über die Mahl- und Schlachtsteuer in Schlesien, die in Ausführung des Gesetzes vom 30. Mai 1820, das den Gemeinden die Wahl ließ, entweder die Klassensteuer oder die Mahl- und Schlachtsteuer zu erheben, in 21 schlesischen Städten zur Erhebung kam, deren Zahl sich bis 1848 nicht wesentlich änderte. Die großen Schwierigkeiten, die die Einziehung dieser Steuer, deren Aufkommen nur durch sorgfältige Abgeschlossenheit der Städte gewährleistet war, der Steuerverwaltung bereitete, sind anschaulich auf Grund des Aktenmaterials geschildert. -- (Vgl. zur Rechtsgeschichte auch unter Kapitel VII.)


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