II. Hilfswissenschaften.

Eine Nachprüfung der Winterschen These, daß es sich bei dem älteren Teil des Codex Viennensis um ein Formelbuch handele, unternimmt W. Möllenberg ( 288) in einer eingehenden und sorgfältigen Untersuchung, wobei er zu dem interessanten Resultat gelangt, daß »die Stücke des Kodex nicht als formale Musterbeispiele zusammengestellt, sondern absichtslos und lediglich aus Interesse an ihrem Inhalt von mehreren Notaren gesammelt worden sind«. Zum Schluß wird dann noch der Versuch unternommen, durch Schriftvergleichung die Schreiber des Kodex in der erzbischöflichen Kanzlei nachzuweisen; doch war es lediglich möglich, eine Verwandschaft zwischen dem Schreiber A des Kodex und dem Schreiber Fridericus D der erzbischöflichen Kanzlei festzustellen und als Illuministen den Schreiber Fridericus B wahrscheinlich zu machen. -- Die von R. Heuberger in einer Besprechung gegen A. Schmidts Arbeit über die Erfurter Kanzlei erhobenen Einwände weist dieser ( 287) in einer ausführlichen Erwiderung als zum großen Teil unbegründet zurück.


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