IV. Historische Landeskunde.

Fr. Geppert ( 404) stellt die in Thietmars Chronik enthaltenen Ortsbezeichnungen (villa, oppidum, castellum, urbs und civitas) zusammen und weist darauf hin, daß die beiden ersten Ausdrücke für unbefestigte Orte, die letzten drei für befestigte Orte gebraucht werden. Was die topographischen Mitteilungen für die einzelnen Orte betrifft, so wäre eine intensivere Berücksichtigung der lokalgeschichtlichen Literatur von großem Nutzen gewesen. -- Die interessante Frage nach der Bedeutung des Namens »Hochseeburg« und »Hochseegau«, die schon zahlreiche Forscher beschäftigt hat, wird von R. Holtzmann ( 403) in methodisch vorbildlicher Weise behandelt, und man wird den quellenmäßig gut belegten und überzeugenden Argumenten des Verf., daß der Name Hochseeburg »Hohenseeburg« (die Burg hoch überm See, und zwar über dem Süßen See in der Grafschaft Mansfeld) bedeute und daß danach der Gau den Namen Hochseegau = Hassegau (ohne irgendeinen


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Bezug auf den Stamm der Hessen, die nie mit der Besiedlung dieser Gegend etwas zu tun gehabt haben) erhalten habe, unbedenklich folgen. -- Daß die schon 1917 im Manuskript vollendete Eckartsbergaer Kreisgeschichte des um die Erforschung der Geschichte seiner Heimat so außerordentlich verdienten L. Naumann ( 218) erst jetzt zum Druck befördert werden konnte, hat die Ungunst der Zeitverhältnisse verschuldet. Was im übrigen hier geboten wird, stellt gleichsam eine Zusammenfassung und Krönung der vom Verf. jahrzehntelang mit großem Eifer betriebenen heimatgeschichtlichen Studien dar und kann unmöglich auf dem hier zur Verfügung stehenden Raum gebührend gewürdigt werden. Es sei deshalb nur ganz kurz erwähnt, daß neben den vorgeschichtlichen, politischen und kirchlichen Verhältnissen auch die Wirtschafts-, Siedlungs-, Rechts- und Verwaltungsgeschichte eine eingehende Behandlung erfahren haben. Alles in allem eine Kreisgeschichte, wie es leider nur wenige gibt, wie man sie aber vielen anderen Kreisen auch wünschen möchte.


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