V. Rechts- und Verfassungsgeschichte.

Dieses Kapitel weist diesmal eine überraschende Armut auf. F. Weiß hat das Braunauer Blutbuch, »Das Register der peinlichen Fragen 1550« (Jahrb. d. Riesengebirgsvereins 16, S. 108 bis 243, auch selbständig erschienen) herausgegeben, was bei dem Fehlen gerade von spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtsquellen im deutschen Gebiete begrüßt werden kann. W. schickt dem Textabdrucke eine zweckgemäße Einleitung voraus. -- Eine gut ausgestattete, überaus mannigfaltige Sammlung von Akten und Urkunden zur reichen Egerer Stadtgeschichte hat Siegl ( 1357) vorgelegt, die den Wunsch nach möglichst baldiger fachgemäßer Bearbeitung rege werden läßt. -- Der gute Kenner der Prager Geschichte, der Prager Stadtarchivar Vojtíšek (S. 623 Nr. 44) legt einen kurzen Überblick der Rechts- und inneren Entwicklung Prags vor, die um so mehr begrüßt werden muß, als Prag von der historischen Forschung überaus stiefmütterlich behandelt wird, vor allem Gesamtdarstellungen so gut wie ganz fehlen. V. bietet die verbürgten Tatsachen, hat ohnedies den Stand der Forschung durch mannigfache eigene Kenntnisse gefördert. Er führt die Darstellung bis 1927. Im Schriftenverzeichnis vermißt man deutsche Bücher, vor allem Zychas Prag ungern. Ein ausführliches französisches Resumé ist beigefügt (S. 93--101).


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