IV. Deutsche Fürsten und Stände.

Einen sehr wertvollen Beitrag zur Geschichte des schmalkaldischen Bundes liefert Prüser ( 643a), dessen Dissertation vollständig als XI. Band der »Quellen und Forschungen zur Reformationsgeschichte« im Jahre 1929 erschienen ist. Außer der gedruckten Literatur, über die die Vorbemerkungen eine fast zu breite Übersicht geben, sind vor allem die Materialien des Marburger Archives herangezogen. Werden auch die bisherigen Auffassungen über die Motive, die sowohl Heinrich VIII. wie die Schmalkaldener in diesen Verhandlungen bestimmten, nicht wesentlich geändert, so erfahren wir doch eine Menge neuer Einzelheiten, vor allem für die Jahre 1536--1540. 22 Aktenstücke aus dem politischen Archiv des Landgrafen werden im Anhang abgedruckt. -- Speziell dem Landgrafen von Hessen, und zwar in einem sehr wichtigen Momente seines Lebens ist die Arbeit von Kühn ( 642) gewidmet. Nach einer Feststellung dessen, was Erzherzog Ferdinand auf dem Breslauer Fürstentag im Mai 1527 tatsächlich getan hat, untersucht er die Tätigkeit Philipps in dieser Zeit, seine Bedrohung durch Ferdinand, den Schwäbischen Bund und das Reichsregiment, seine eignen mannigfaltigen Angriffs- und Verteidigungspläne. Die Fälschung Packs, an deren Echtheit der Landgraf zuerst geglaubt hat, fügte sich gut in seine Auffassung der Lage ein. Am Schluß hebt der Verfasser Philipps Sinn für große Politik, der bei dieser Gelegenheit hervortrat, und die Hebung seines Ansehens trotz des Scheiterns seines Unternehmens hervor.

Es sei erlaubt, hier auch die Schrift Walsers ( 633) über Hutten einzureihen. W. hat sich der mühevollen Aufgabe unterzogen, die Darlegungen Kalkoffs über die Haltung Huttens und Sickingens für die Jahre 1519--1521 einer Nachprüfung zu unterziehen, und zwar untersucht er vor allem zwei Fragen: den angeblichen Verrat Huttens an Luther durch Beteiligung an der Intrigue, durch die Luther um das Geleit des Reichstags betrogen werden sollte, und den Verrat an der evangelischen Sache und der nationalen Freiheit durch Schweigen über das Wormser Edikt. Um diese Fragen zu klären, muß der Verfasser weiter zurückgreifen und den Beginn des Kampfes Huttens gegen Rom bis in den August 1519 zurückverfolgen. Bei aller Anerkennung der Bereicherung unsrer Kenntnis, die Kalkoff in vielen Punkten gebracht hat, sieht sich der Verfasser doch beständig genötigt, gegen die Ungerechtigkeit und Einseitigkeit seiner Urteile über Hutten sowohl wie über Sickingen anzukämpfen, und man kann wohl sagen, daß es ihm gelingt, sie einwandfrei zu widerlegen. Im letzten Teile seiner Schrift hebt W. die selbständige Stellung Huttens als Mahners der Nation und Patrioten neben Luther hervor. Ein Exkurs ist der Bitte Luthers um Bedenkzeit am 17. April 1521 und der Widerlegung der Hausrath-Kalkoffschen Hypothese, daß es sich dabei um ein von der kursächsischen Regierung empfohlenes Manöver gehandelt habe, gewidmet.


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