VI. Norddeutscher Bund.

Die Entstehung der schwarz-weiß-roten Kriegsflagge in den Verhandlungen des Jahres 1867 schildert der kurze, aber auf Archivmaterial beruhende Aufsatz von Zechlin ( 824). Der Entwurf der Flagge stammt im wesentlichen von dem damaligen Oberbefehlshaber der Marine, dem Prinzen Adalbert. Die Mitteilungen über die Stellungnahme der verschiedenen Persönlichkeiten, Bismarcks, Roons, König Wilhelms, des Kronprinzen sind für ihre Haltung interessant. Zechlin weist auch auf die Übereinstimmung des großen Kreuzes der Kriegsflagge mit dem alten Deutschordenskreuz hin und kann, auf Grund eines Aktenstückes im Geheimen Staatsarchiv berichten, daß das Eiserne Kreuz von seinem Stifter bewußt als Fortführung des Deutschordenskreuzes gedacht war.

Dickmanns Arbeit über »Bismarck und Sachsen zur Zeit des Norddeutschen Bundes« ( 804) ist eine Ergänzung der im Jahre 1927 an gleicher Stelle erschienenen Arbeit von Klocke (Jberr. 1927, Nr. 1025, S. 257 f.). Während dieser im wesentlichen allgemein Sachsens Stellung zum Norddeutschen Bund schilderte, will Dickmann an Hand eines charakteristischen Beispieles die Stellung Bismarcks zu Sachsen in den Zeiten des Norddeutschen Bundes darstellen. Er schildert zu diesem Zweck unter Benutzung von Dresdner und Berliner Akten den Streit des Preußischen und Sächsischen Kriegsministeriums um die Auslegung der am 27. Februar 1867 geschlossenen Militärkonvention, die Sachsen bis zu einem gewissen Grade die eigene Militärverwaltung ließ. Bei den


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Auseinandersetzungen vertrat das Preußische Kriegsministerium von Ressortgesichtspunkten aus einen ziemlich rigorosen Standpunkt mit dem Ziel, störende Elemente aus der Militärverwaltung des Bundes zu beseitigen; besonders entschieden nahm dabei Stosch gegen Sachsen Stellung. Schließlich erbat Sachsen Bismarcks Vermittlung, der in Rücksicht auf die Bundespolitik vom Preußischen Kriegsministerium Entgegenkommen verlangte. Sein Eingreifen stellte die Selbständigkeit der sächsischen Militärverwaltung sicher, weil er die maßgebenden Kreise Sachsens mit den Bundeseinrichtungen befreunden wollte. Auch die Rücksicht auf die auswärtige Lage sprach dabei mit. Es gelang Bismarck auch, dadurch das Vertrauen der Sachsen zu gewinnen. Die Arbeit von Dickmann ist so ein wichtiger Beitrag zu den ja vielfach noch ungeklärten Verhandlungen Bismarcks mit den Einzelstaaten, wobei uns freilich nicht angängig erscheint, daraus, wie der Verfasser wohl meint, eine Art föderalistische Anschauung Bismarcks zu folgern.

Die Stellung Württembergs zum Norddeutschen Bund ( 803) wird in der Arbeit von Seefried über Mittnacht aufschlußreich dargestellt. Der Verfasser benutzt das Württembergische Staatsarchiv, außerdem private Briefe Mittnachts und dessen schriftlichen Nachlaß. Er schildert in der zweiten Hälfte seiner Arbeit Mittnachts Tätigkeit als Minister seit 1867. Vorsichtig und behutsam verfolgte er die für einen Mittelstaat gegebene Politik. Mittnacht war Gegner des Eintritts Württembergs in den Norddeutschen Bund, der für ihn nur ein durch Annektionen vergrößertes Preußen war. Interessant ist die Schilderung der Verhandlungen über einen Jurisdiktionsvertrag mit dem Norddeutschen Bund, bei dem Mittnacht ein Zusammengehen mit Bayern wünschte. Bayern lehnte das, wie dann auch in den Zeiten der Reichsgründung, ab. Die Verhandlungen über die Reichsgründung selbst werden bei Seefried nur knapp zusammengefaßt, da E. Schneider sie bereits vollständig dargestellt hat. Immerhin kann er auch hier einiges Interessante aus den Akten mitteilen, wiederum vor allem über die Haltung Bayerns zu Württemberg. Der frühere Teil der Arbeit schildert Mittnachts politische Persönlichkeit und Entwicklung vor der Ministerzeit und betont zunächst, daß seine katholische Konfession seinen politischen Standpunkt nicht bestimmte und auch von Preußenfeindschaft nicht gesprochen werden könne. Was der Verfasser Mittnachts »großdeutsche Anschauung« nennt, ist freilich mehr eine dem politischen Standpunkt der Mittelstaaten entsprechende Haltung als großdeutsche Gesinnung. Aus der politischen Tätigkeit Mittnachts in den 60er Jahren ist vor allem interessant, was über die »großdeutsche Versammlung« von 1862 mitgeteilt wird, deren rein partikularistischen Charakter auch Seefried hervorhebt.


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