§ 34. Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters.

(Th. Mayer.)

Zwei Darstellungen der allgemeinen Wirtschaftsgeschichte des MA. sind fast zu gleicher Zeit erschienen, die eine in deutscher Sprache von J. Kulischer ( 1102) die andere in englischer Sprache von J. W. Thompson ( 1103), Kulischers Buch ist aus Vorlesungen an der Petersburger Universität, das von Thompson aus dem Studienbetrieb an der Universität in Chicago hervorgegangen. Kulischer will »eine Geschichte des wirtschaftlichen Lebens und nicht der wirtschaftlichen Verfassungsordnung« geben, »und zwar dabei das Allgemeine, Typische, den Hauptvölkern des Abandlandes gemeinsame in den Vordergrund stellen.« Demgemäß stellt er die einzelnen Zweige und organisatorischen Erscheinungen des wirtschaftlichen Lebens mit eingehenden Referaten über den Stand der Forschung, zu der er selbst vielfach Stellung nimmt, dar. Bei seinen Betrachtungen steht die deutsche Wirtschaftsgeschichte so stark im Vordergrund, daß die der übrigen Länder verhältnismäßig zu kurz kommt. Eine plastische Darstellung des Wirtschaftslebens ist Kulischers Wirtschaftsgeschichte nicht, denn er schildert nicht einen Wirtschaftskörper als System zahlloser Beziehungen und Verflechtungen aller Glieder untereinander, sondern die Gestaltung dieser Glieder quer durch die einzelnen Volkswirtschaften. Dadurch leidet die Anschaulichkeit von den volkswirtschaftlichen Gesamtgebilden, es kommt zu wenig zur Geltung, daß diese, wenn auch die einzelnen Elemente in ähnlicher Weise vorhanden sind, wegen der besonderen Art der Inbeziehungsetzung und der verschiedenen Bedeutung innerhalb der einzelnen Volkswirtschaften völlig individuell geartete Gesamtgebilde mit eigentümlichem Gefüge darstellen. Kulischer, der den Stoff zeitlich in zwei Teile, älteste Zeit--1100, 1100--1500 teilt, hat das vorhandene Schrifttum in reichem Maße herangezogen und besprochen, sein Werk ist daher trotz mancher Einwände, die im einzelnen erhoben werden könnten, ein sehr brauchbares Handbuch und Nachschlagewerk. Demgegenüber will Thompson nicht eine eigentliche Wirtschaftsgeschichte geben, sondern das allgemeine geschichtliche Leben mit besonderer Hervorhebung der wirtschaftlichen Grundlagen darstellen. Er behandelt in kurzen Einzelabschnitten die Geschichte der abendländischen Völker und auch Vorderasiens und Nordafrikas, soweit sie zum abendländischen Kulturkreis in Beziehung getreten sind, bringt zur Illustrierung mitunter Quellenstellen, läßt aber auffälligerweise die englische Geschichte unberücksichtigt, weil über sie schon genügend Darstellungen bestehen. Diese Einschränkung mag den besonderen amerikanischen Bedürfnissen entsprechen, läßt aber in diesem Buche eine empfindliche Lücke offen, die dem


S.287

Europäer umsomehr auffällt, weil ja für die andern von Thompson behandelten Länder zumeist ebenfalls reiche zusammenfassende Darstellungen vorhanden sind, über die Thompsons Buch im einzelnen nicht hinaus kommt. Thompsons Blick wendet sich den großen Linien zu, wie sie sich dem Außenstehenden zeigen. Wo die Darstellung auf die Einzelheiten eingeht, wird sie mitunter ungenau und unverläßlich und vereinfacht, ohne immer genügend in die Tiefe zu gehen, die Probleme in zu weit gehendem Maße. Gleichwohl hat das Buch einen besonderen Wert durch die kluge Art, wie Vergleiche und Gegenüberstellungen, sowie Inbeziehungsetzungen zwischen den einzelnen Ländern, die sonst getrennt voneinander behandelt werden, immer unter dem Gesichtspunkt des Außenstehenden durchgeführt werden. Daraus ergeben sich mannigfache Anregungen und wichtige Problemstellungen, für die wir in der europäischen Geschichte Lebenden dem fleißigen und verdienstvollen, amerikanischen Gelehrten zu Dank verpflichtet sind.

Th. Mayer ( 1105) ging bei seiner Deutschen Wirtschaftsgeschichte des MA. von dem Bestreben aus, die Hauptlinien der wirtschaftlichen Entwicklung des deutschen Volkes seit dem Beginn unserer Zeitrechnung in ihren besonderen Bedingungen und in ihren Beziehungen zur antiken Wirtschaft sowohl wie zur Weltwirtschaft der abendländischen Völker aufzuzeigen und mit Heranziehung der wirtschaftstheoretischen Gesichtspunkte auf knappstem Raume anschaulich zu machen. An festen Daten wird so viel gegeben, als ohne Überlastung der Darstellung mit Einzelheiten nötig schien, um zu einem geschlossenen Bilde zu gelangen und die Probleme, deren Herausarbeitung ein Hauptziel der Arbeit war, vorführen zu können. -- A. Dopsch ( 1107) führt in seiner Abhandlung in anregendster Weise aus, daß die Auffassung des früheren MA. als einer Zeit starr gebundener Lebensauffassung durchaus unzutreffend ist, daß Individualismus und Persönlichkeit damals ebenso vorkamen wie in anderen Jahrhunderten. An einer Reihe von trefflichen Beispielen aus der politischen und Geistesgeschichte, aber auch der Wirtschaftsgeschichte vermag Dopsch seine Auffassung sicher zu belegen. Zum Schluß bringt er die wohlbegründete Warnung davor, ein Zeitalter nach einem Schlagwort, nach einer Geistesrichtung allein charakterisieren zu wollen.

Das MA. kannte wohl ausgebildete, einheitliche und in sich geschlossene, durch die Staaten geformte Volkswirtschaften nach modernem Muster nicht, daraus ergibt sich die doppelt wichtige Frage, ob und welche wirtschaftliche Organisationen höherer Art das MA. aufzuweisen hatte, wie also die volkswirtschaftliche Struktur war und worin sie ihren Ausdruck fand. Man hat das spätere MA. als das Zeitalter der Stadtwirtschaften bezeichnet, gleichzeitig aber Einschränkungen gemacht und Verschiedenheiten angenommen, durch die das Bild unsicher geworden ist, da über das Ausmaß und die Bedeutung dieser Abweichungen vom allgemeinen System keine Sicherheiten bestehen. In dieser Hinsicht sind nun einige Arbeiten von H. Amann ( 1125) und R. Häpke (†) ( 1108) (vgl. Bd. III S. 342) wohl geeignet, unsere Kenntnis zu erweitern und zu vertiefen und auch neue Aufgaben für die Forschung zu stellen. Es handelt sich um die Tatsache, daß vielfach eine mehr oder weniger große Zahl von Städten zu Gruppen, mehr oder weniger ausgedehnte Gebiete zu Landschaften zusammengefaßt wurden, die eine organisatorische Produktionseinheit großen Stiles darstellten. Amann hat in einer ausgezeichneten Untersuchung über die wirtschaftliche


S.288

Stellung St. Gallens ( 1125), die wirtschaftliche Eigenheit dieser Stadt und die besonderen Bedingungen ihres Aufstieges zur führenden Leinenhandelsstadt Oberdeutschlands die Frage ebenso reizvoll wie zutreffend behandelt. Häpke ( 1108) hat gleichzeitig die Frage an dem freilich weniger gut geeigneten Beispiel der niederländischen Wirtschaft untersucht und außerdem in seinem Beitrag zur Festschrift für G. v. Below ( 147) für die Frage der ökonomischen Landschaft, der Gruppenstädte und Städtegruppen in scharfsinniger, systematischer Untersuchung die allgemeine und theoretische Grundlage gegeben. Wir stehen heute noch am Anfang dieser sehr viel versprechenden Forschungen, deren Fortführung und Erweiterung auf andere Gebiete und Produktionszweige dringend nötig ist, doch möge heute schon vor einem Abweichen von der unvoreingenommenen, induktiven Erforschung gewarnt werden, denn sonst würden wir zu ökonomischen Landschaften gelangen, die keine sind, zu Abgrenzungen, die nicht berechtigt sind und zu einem Gesamtbild, das in sich völlig zerfahren ist. Auch darf über den aus rein privatwirtschaftlichen Beweggründen sich herausbildenden wirtschaftsgeschichtlichen Individualitäten nicht die Einwirkung der im gleichen Sinne arbeitenden öffentlichen Gewalten übersehen und eine darauf gerichtete Fragestellung vernachlässigt werden.

Diese Feststellungen machen es aber um so mehr notwendig, zu untersuchen, ob denn das Bild der ma.lichen Stadtwirtschaft, wie es K. Bücher gezeichnet hat, überhaupt noch zu recht bestehen kann. Diese Frage ist von zentraler Bedeutung für die Auffassung vom Gefüge der ma.lichen Volkswirtschaft. Die jeweilige Stellungnahme dazu beruht darauf, ob die tatsächliche Bedeutung des interlokalen Handels und damit der Erzeugung für einen ausgebreiteten Fernabsatz größer oder geringer eingeschätzt wird. Unmittelbare statistische Angaben sind ja für das MA. nicht zu gewinnen, daher können alle derartigen Ausführungen nicht voll befriedigen, so lange sie von einer Stadt ausgehen oder nur den Handel einer »Großstadt« berücksichtigen. Dafür gibt es bereits gute Vorarbeiten, aber die Frage muß auch von der Seite der »Kleinstädte« her, und zwar nicht nur von einer einzelnen Stadt aus systematisch erforscht werden, wenn wir zu einem wahrheitsgetreuen Bilde gelangen sollen. In dieser Hinsicht kann die schöne Arbeit Amanns ( 1127) über die schweizerische Kleinstadt als vorbildlich bezeichnet werden, da sie uns zeigt, inwieweit das Bild Büchers zutrifft und inwiefern Abweichungen vom System der »geschlossenen Stadtwirtschaft« vorliegen. Durch derartige Untersuchungen werden wir außer der horizontalen Anordnung der Städte nebeneinander ihre vertikale Gliederung untereinander und damit das Gefüge des Wirtschaftslebens überhaupt erkennen.

F. Rörig ( 1109) hat eine Reihe von Abhandlungen, die schon früher erschienen sind, in einem Bande gesammelt, herausgegeben und ihnen noch seinen Vortrag auf dem Breslauer Historikertag 1926 über die »Gründungsunternehmerstädte des 12. Jhds.« angefügt. Die einzelnen Abhandlungen (vgl. Bd. I, 1793, 1837, S. 361, S. 531, Bd. II, S. 405, S. 559), betreffen hansische, besonders lübeckische Geschichte und zeichnen sich durch eine vorzügliche, auf eingehender Kenntnis der Quellen aufgebauten Darstellung aus. Diese Essays gehören zu den besten, die wir auf dem Gebiete der wirtschafts-, besonders der handelsgeschichtlichen Literatur besitzen. Die Nachweise über den reinen Großhandel in Lübeck, über das Aufsteigen einzelner führender Familien, über den Umfang


S.289

des Tuchhandels haben allgemeine Bedeutung. Wertvollste Anregung ist von den Abhandlungen R.'s über den Markt von Lübeck, die Entstehung der Ratsverfassung und die Gründungsunternehmerstädte ausgegangen. Rörig versteht unter den Gründungsunternehmerstädten einen Typ von Städten, »bei deren Entstehung die Tätigkeit einer Gruppe von Unternehmern bürgerlicher Lebensführung entscheidend mitgewirkt hat.« Die Form der Mitwirkung bestimmt Rörig dahin, daß ein Unternehmerkonsortium das Gründungsgeschäft durchgeführt und dann die Stadtregierung beibehalten habe, bis sie von ihm an den Stadtrat, seinen Nachfolger, übergeben worden sei. Die quellenmäßige Grundlage boten für Rörig die Eigentumsverhältnisse an den Lübecker Marktbuden, die er durch eindringliche Forschung für die Zeit des ausgehenden 13. Jhds. ermittelt hat. Rörig dehnt dann seine Ergebnisse auch noch auf Wien aus und verweist anderseits auf Freiburg i. B. und Freiberg i. S. Rörigs Hypothese hat lebhaften Widerhall, Zustimmung und Widerspruch gefunden. Derzeit wird man sich auf die Feststellung beschränken müssen, daß der Nachweis auch für Lübeck noch nicht einwandfrei erbracht ist, weil die Eigentumsverhältnisse an den Marktbuden aus einer Zeit, die etwa 150 Jahre nach der Gründung liegt, kein unzweifelhaftes Beweismittel sind und derartige Untersuchungen wohl auf das ganze Stadtgebiet ausgedehnt werden müßten. Weiteres wird man sagen müssen, daß in Wien die Verhältnisse anders liegen, daß für Freiburg und Freiberg die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind und auch nicht gerade auf eine Bestätigung von Rörigs Auffassung hinauslaufen dürften. Damit wird auch Rörigs These betreffend die Entstehung der Ratsverfassung zweifelhaft. Gleichwohl ist es sicher, daß Rörigs Arbeiten dadurch sehr anregend geworden sind, daß sie die Bedeutung der Grundeigentumsverhältnisse in den Vordergrund gerückt haben und daß eine genaue Untersuchung auf breiterer Grundlage, ob sie nun zu einer Befestigung der Rörigschen Hypothese oder zu einer Ablehnung ihrer letzten Folgerungen führen werden, eine dringende Aufgabe bilden, durch deren Stellung sich Rörig ein großes Verdienst erworben hat. Vor allem ergibt sich aus ihnen die allgemeine Bedeutung des ma.lichen Kaufmanns über seine unmittelbare Tätigkeit hinaus.

Die Abhandlung H. Sievekings ( 1106) ist eine kritische Auseinandersetzung mit neueren Erscheinungen über die Geschichte der ma.lichen Kaufleute. S. tritt dafür ein, daß diese nicht von Hausierhändlern abstammen, sondern von Menschen in gehobener wirtschaftlicher und sozialen Lebensstellung, die vielfach zugewandert sind. Daraus ergab sich für Sieveking eine zustimmende Stellungnahme gegenüber Rörig. Beachtenswert sind Sievekings Ausführungen über ma.liche Buchführung.

Johanna Müller ( 1134) (vgl. Bd. II, S. 559) hat hauptsächlich auf Grund des Bremer Urkundenbuches die Nachrichten über den Bremer Handel nach dem Innern von Deutschland, nach England, den Ost- und Nordseeländern zusammengestellt und die verschiedenen Handelsgüter aufgezählt. Der Wert der Arbeit liegt in der Materialbereitung. -- Auf Grund eindringlichster Quellenstudien hat I. H. Smit ( 1116) die Handelsbeziehungen zwischen Flandern und England bis zum 13. Jhd. bearbeitet. Politische Schwierigkeiten haben seit 1265 zu wiederholten englischen Handelsverboten gegen die Vlamen geführt, so daß der vlamische Aktivhandel allmählich verfiel und an seiner Stelle sich der holländische Handel entwickeln konnte. Auch der deutsche Handel hat gewonnen,


S.290

aber ein Teil des deutschen Handels und Verkehrs nach England wurde von Holland aus vermittelt.

E. Keyser ( 1147) stellt die erzählenden Quellen über die Verkehrs- und Handelsbeziehungen mit dem Preußenland zusammen und gebraucht daneben besonders die Münzen als Zeugen für einen lebhaften Handelsverkehr. Danach ergibt sich, daß die Deutschen den Handel nach den Gebieten westlich der Weichsel schon frühzeitig betreiben haben, während der Handel mit den östlich gelegenen Landschaften vorzüglich in den Händen der Dänen lag. Seit dem 12. Jhd. wurden die Deutschen in diesen ihren älteren Handelsgebieten durch die politischen Verhältnisse stark behindert, gewannen aber dafür den Handel mit dem Preußenland östlich der Weichsel. Der Kaufmann ist hier den politischen Eroberungen und den Städtegründungen durch den Deutschen Ritterorden vorangegangen, allerdings hat Hermann von Salza die Bedeutung des Handels und der dadurch gegebenen Verbindung mit dem Mutterland von Anfang an richtig erkannt.

H. Aubin ( 1114) untersucht die Geschichte der ostdeutschen Kolonisation unter dem besonderen Gesichtspunkte, aus welchen Gründen die ostdeutsche Kolonisation so rasche und großartige Erfolge erzielt hat und hebt besonders hervor, daß die deutschen Einwanderer nicht nur höhere Kultur, sondern besonders auch Wirtschaftsmittel und überhaupt Kapital ins Land gebracht haben, daß das Land selbst in seiner klimatischen und Bodenbeschaffenheit viele Ähnlichkeit mit dem deutschen Mutterlande aufweist, mit dem es in der Folge immer in engster Verbindung geblieben ist, aber so daß es nicht zu einer einseitigen Ausbeutungskolonie geworden ist. Durch seine scharfsinnige Untersuchung und systematische Einordnung und Zusammenfassung der zum Teil in der Literatur schon zerstreut angegebenen Gründe hat Aubin sehr viel zum Verständnis der großen Kolonisation beigetragen und ein klares Bild gezeichnet.

O. Stolz ( 1121) bespricht in gründlicher quellenmäßiger Forschung den Übergang des Bergregals in Tirol an die Bischöfe von Trient und Brixen und von diesen an die Grafen von Tirol, sowie die Regalverwaltung. Wertvoll ist auch die Darstellung der ältesten Geschichte des Salzbergbaues und der Salzgewinnung von Thauer und Hall i. T., der Rechtsverhältnisse an der Saline und sodann der Anfänge des tirolischen Erzbergbaues, den Stolz schon für das 13. Jhd. am Schneeberg nachweist. Wichtig sind auch die Nachweise über die Einwirkung fremder Rechte (Kuttenberg, Schladming) auf die Entstehung und Ausbildung des Tiroler Bergrechtes.

Von B. Gätjen ( 1136) stammt eine gediegene Untersuchung über die Grundlagen des Rechtes der bremischen Handfesten, die eine besonders den Bedürfnissen der Handelsstadt angepaßte Entwicklung des Hypothekarkredites aufweisen. Die bremischen Rentenkäufe wurden durch vom Rat ausgestellte Urkunden, Handfesten, durchgeführt, diese Handfesten aber erlangten allmählich die Eigenschaft von Inhaberpapieren, gegen die nur die Einrede von Diebstahl und Raub möglich war, die es aber dem Hauseigentümer jederzeit möglich machten, sich auf bequeme Weise Geld zu verschaffen. Die Einrichtung bestand bis ins 19. Jhd. Der Zinsfuß betrug ursprünglich im 13. Jhd. etwa 10%, sank im 14. Jhd. auf 81/3%, war im 15. Jhd. 6⅔--5% und blieb bei diesem Satz stehen. Gätjen verfolgt in streng juristischer Untersuchung die verschiedenen rechtlichen Eigentümlichkeiten, die sich an diese Einrichtung knüpfen.


S.291

Mit dem dritten Hefte hat H. Wopfner ( 1102 a), Bd. I, S. 362) seine »Urkunden zur deutschen Agrargeschichte«, die nun zeitlich bis zum Jahre 1404 reichen und Quellen aus allen Teilen Deutschlands zur Geschichte der Rechts-, Sozial- und Wirtschaftsverhältnisse der mit der Landwirtschaft unmittelbar oder mittelbar in Verbindung stehenden Kreise des deutschen Volkes zum Abschluß gebracht und damit die Hilfsmittel für den akademischen Unterricht in äußerst dankenswerter Weise bereichert. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Weiser der Sachen und Worte erleichtert die Benützung der schönen Sammlung noch in besonderem Maße.


Diese Seite ist Bestandteil des Informationsangebots "Jahresberichte für deutsche Geschichte" aus der Zwischenkriegszeit (1925-1938)