6. Zunftwesen.

F. W. Jeroch ( 1215) gibt aus den Innungsverfassungen und sonstigen Gewerbeakten der Stadt Brandenburg eine systematische Darstellung der Zunft- und Bannrechte, der Innungsorganisation, des Gesellen- und Lehrlingswesens, der Innungsbräuche und -kompetenzen. Neues konnte darin nicht gebracht werden. Unrichtig sind einige Angaben über die preußische Gewerbegesetzgebung. Der Gedanke der Gewerbefreiheit ist nicht, wie zweimal bemerkt wird, durch physiokratische Ideen eingedrungen, sondern ist schon viel früher öfters erwogen worden. Daß die Gewandschneider den Großhandel verkörperten und aus reichen Patriziern bestanden (S. 22), ist übertrieben und wird ebendort schon unmittelbar danach durch eine Bestimmung wegen der Marktstände modifiziert.


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