III. Verschiedene Gebiete geschichtlicher Forschung.

Adolf Friedrich von Mecklenburg-Strelitz, der sich mit großen Unkosten ein selbständiges Territorium erstritten hatte, war nun genötigt, alle Mittel seines Fürstentums zur Dekkung seiner Schulden heranzuziehen. Eine bedeutende Rolle spielte dabei der Holzhandel, dessen Grundlagen Solinger ( 1219) darstellt. Die Formen der Waldverwertung wechselten. Eine Zeitlang hatte der Herzog den Gebrüdern Grantz monopolartige Rechte über den Wald überlassen, der unter Hintansetzung einer rationellen Forstwirtschaft nur nach den gewährten Rechten finanziell ausgenutzt wurde. Ähnlich verfuhr der Landesherr bei seinen eignen ausgedehnten Holzgeschäften, wobei ihm noch die Dienste seiner Bauern kostenlos oder billig für die Abfuhr aus dem Walde zur Verfügung standen. Nach umständlicher Flößerei wegen des Zustandes der Flüsse und der Zollerschwerungen, die jedoch der Herzog kraft seiner Stellung meist zu beseitigen vermochte, gelangte das Holz nach Hamburg, wo es ein Händler für den Herzog vertrieb. Bei der Preisbildung waren die Transportkosten die wichtigsten Faktoren. -- Angeregt durch die Arbeit von Krause über den Hafenort Warnemünde suchte Voß ( 1220) der topographischen und wirtschaftlichen Entwicklung des Hafens von Rostock nachzugehen. Bereits um die Mitte des 13. Jhds. erhielt die Stadt Rostock, deren Verbindung mit dem Meere von der Gründung an eine Lebensfrage war, die östlichen Mündungsgebiete der Warnow. Zwar machten die Dänen zeitweilig der Stadt dieses Gelände streitig, doch war Rostock bereits 1323 im Besitz des ganzen Mündungsgebietes. Mit Hilfe einer Karte sucht Voß die verschiedenen Vermutungen über die Ortslage des ursprünglichen Hafens zu entkräften und seine Lage endgültig nachzuweisen. Erst 1420 wurde der Hafen nach Warnemünde verlegt, nicht erst 1485, denn in diesem Jahre fand nur eine Verbesserung des Fahrwassers statt. Der Rostocker Petriturm, der mit Unterstützung Friedrichs II. von Dänemark im Jahre 1579 errichtet wurde, gewann auch für den Hafen große Bedeutung und leitete dessen Glanzzeit ein. -- Seit Einführung der Reformation in Mecklenburg bildete in der kirchlichen Verwaltung das Land Stargard einen der 6 Kirchenkreise und ebenso Ratzeburg, jedoch mit besonderer Selbständigkeit. In dieser Form gingen diese beiden Landesteile nach dem Vertrage von 1701 in das neue Herzogtum Mecklenburg-Strelitz über, in dem der Schweriner Herzog infolge ungenügender Klärung der kirchlichen Verhältnisse ein Mitwirkungsrecht besaß. Der Strelitzer Herzog mußte naturgemäß auf völlige Trennung der kirchlichen Angelegenheiten bedacht sein, wobei ihm zustatten kam, daß die Kirche nur zum Landesherrn, nicht zu den Ständen, welche körperschaftlichen Bildungen neben sich abhold waren, in Beziehung


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stand und daher leichter in den territorialen Behördenzusammenhang eingegliedert wurde. Blanck ( 1477) verfolgt diese kirchliche Entwicklung, die bald nach der Staatsgründung mit der Bildung eines eignen Konsistoriums für das Land Stargard einsetzt. Auch für Ratzeburg, das seit 1621 bereits ein eignes Konsistorium besaß, wurde ein neues bestimmt. Erst 1842 gingen dessen Befugnisse an das zu Neustrelitz über. Gemeinsam für beide Länder blieb bis 1919 das Obere Kirchengericht zu Rostock. -- Aus den Urkunden der Herzöge von Mecklenburg und auch der Grafen von Schwerin nimmt Grohmann ( 215) den Stoff zu einer quellenmäßigen Geschichte der mecklenburgischen Kanzlei, indem er den genannten Kanzleibeamten und den Ausfertigungsformeln nachgeht und dabei zeigt, wie aus der Kanzlei bis zum 16. Jhd. allmählich die wichtigsten Teile der modernen Verwaltung hervorgegangen sind. Die Betrachtung der Kanzlei im einzelnen und ihrer Arbeitsweise führt zur Besprechung der in der Kanzlei entstandenen Register (vgl. S. 103). -- Die Inventarisation der nichtstaatlichen Archive war nach dem Muster anderer Provinzen auch in Pommern bereits vor dem Kriege begonnen worden. Nach der Aufnahme der Kreise Greifswald, Saatzig und Pyritz war noch im Jahre 1914 die Arbeit im Kreise Demmin angefangen worden, bis der Kriegsausbruch die Fortsetzung hinderte. Die wiederkehrende Festigung der Verhältnisse hat auch diese wichtige Aufgabe in dem Arbeitsplan der neu organisierten Hist. Kommission einen sicheren Platz finden lassen. Das erste Ergebnis der Wiederaufnahme der Inventarisationen liegt für den Kreis Demmin von Bellée ( 65) vor. Entsprechend den überwiegend agrarischen Verhältnissen sind auch die noch auf dem Lande ermittelten Archivalien kirchliche und gutsherrliche Akten. -- Aus den Beständen der Univ.-Bibl. Greifswald unterzieht Luther ( 1599) einen Sammelband mit Zeitungen aus den Jahren 1636--1638 einer näheren Betrachtung, aus der hervorgeht, daß entgegen der bisherigen Auffassung nicht 1656, sondern bereits schon 1636 in Pommern Zeitungen hergestellt wurden, wodurch diese Reste an die ältesten in Deutschland überhaupt vorhandenen Zeitungen zeitlich nahe heranrücken. Von den beiden Zeitungsreihen des Sammelbandes läßt sich der »Bericht durch Pommern« mit Sicherheit, die andere Zeitung ohne Titel aber wahrscheinlich auf Stettin als Druckort zurückführen. -- Aus den Akten des Stettiner Staatsarchivs hat Stuckmann ( 1600) aus Anlaß des 175jährigen Bestehens der Stralsunder Zeitung und der Kgl. Regierungsbuchdruckerei den amtlichen Schriftwechsel herausgegeben, der in der Mitte des 18. Jhds. bei der Gründung des Unternehmens geführt wurde. Ebenfalls zum Abdruck gelangen die aus der gleichen Zeit stammenden Korrespondenzen über die durch Dähnert herausgegebene umfangreiche Sammlung der schwedischen Landesgesetze, die noch heute ein unentbehrliches Hilfsmittel bildet. -- Die Verzeichnung der Neuerscheinungen zur mecklenburgischen Geschichte setzte Strecker ( 32) fort und verzeichnet 213 Titel. Auch für Pommern ist die früher bereits gepflegte Zusammenstellung der Neuerscheinungen durch Ziegler ( 33) wieder aufgenommen und umfaßt die Jahre 1924--1926 auf 3½ Bogen. Die zweckmäßigere Ausgestaltung wird durch die Hist. Kommission f. Pommern vorbereitet, die auch eine Pommersche Bibliographie in Angriff genommen hat.


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