V. Kirchengeschichte, Kirchenrecht.

Sehr weit gefaßt ist der Rahmen der Arbeit von E. Wollesen ( 1290), die, bedauerlicherweise ohne vollständige Beherrschung der Materie, das hoch interessante, aber auch sehr schwierige Problem der Christianisierung der Altmark behandelt. Die hier gewonnenen Erkenntnisse, daß erst unter den Ottonen das Christentum in der Altmark eingeführt worden sei und daß die Zeit Albrechts des Bären den wichtigsten und bedeutendsten Abschnitt in der Christianisierung des erwähnten Gebietes darstelle, sind zwar im großen und ganzen richtig, können aber nicht gerade als neu und originell bezeichnet werden, ganz abgesehen davon, daß sie wissenschaftlich bei intensiverer Benutzung der umfangreichen Literatur weit besser hätten unterbaut werden können. Dasselbe gilt für die Behandlung spezieller Fragen wie der nach der Lokalisierung des Laurentiusklosters in Kalbe usw., so daß Wollesens Ausführungen in keiner Weise als abschließend, weder im ganzen noch in einzelnen Punkten, zu betrachten sind. -- Eine erfreuliche Förderung seiner Geschichte erfährt das Kloster ULFr. zu Magdeburg durch W. Möllenberg (Z. Ver. Kirchengesch. d. Prov. Sachsen 24, S. 21--31), der mit dem hier zu besprechenden Beitrag seine Forschungen über das genannte Kloster zum Abschluß bringt. Nach einer kurzen Übersicht über die allgemeinen Schicksale der Gründung Norberts bis auf den heutigen Tag macht M. einige interessante Bemerkungen zur Geschichte der Pröpste, deren Reihe er mit Wigger und nicht mit Norbert beginnen läßt, weist dann in einem Abschnitt über Wichmann von Arnstein auf Beziehungen zwischen diesem und Mechthild von Magdeburg hin und schließt endlich mit einem knappen Exkurs über das Kloster ULFr. und Brandenburg. -- In den von A. Diestelkamp ( 624) mitgeteilten Halberstädter Analekten veröffentlicht dieser 6 ausführlich kommentierte, von G. Schmidt in seinen Halberstädter Urkundenbüchern nicht berücksichtigte Urkunden zur Geschichte des Siechenhofes (2 Urk. von 1287) und der Kapellen St. Jakobi (Urk. von 1289) und St. Ludgeri (Urk. von 1271 und 1352) in H. sowie zur Geschichte der Vogtei des Klosters Hadmersleben (Urk. von 1251). -- Mit den in den ländlichen Gemeinden des Kurkreises zu Beginn der Reformation herrschenden Verhältnissen machen uns in vortrefflicher Weise die kleinen Beiträge zur Sächsischen Reformationsgeschichte von K. Pallas ( 1472) bekannt, für die als Quelle aus dem Anfang des 16. Jhds. (etwa 1514--1530) stammende, heute im Weimarer Gesamtarchiv aufbewahrte Kirchenrechnungen der in den 3 Ämtern Torgau, Schweinitz und Schlieben liegenden Gemeinden landesherrlichen Patronats gedient haben. In 2 kleineren anderen Untersuchungen beschäftigt sich Verfasser dann noch mit der erst in der Reformationszeit erfolgten Gründung der Parochie Cröbeln und mit der Besetzung der Pfarre in Wahrenbrück 1525. -- Für den Ausbau der nach dem Siege Gustav Adolfs bei Breitenfeld an der Universität Erfurt neu begründeten evangelisch-theologischen Fakultät berief der Rat der Stadt Erfurt im Jahre 1633 den Direktor des Gymnasiums Casimirianum in Koburg D. Johann Matthäus Meyfart (gest. 1642 in Erfurt) als Professor der Theologie. Als solcher sowie als Pfarrer der Predigerkirche und Senior des Erfurter Ministeriums hat dieser Mann, dessen Erfurter Wirksamkeit Chr. Hallier ( 1471) in trefflicher Weise umreißt, Bedeutendes geleistet, sowohl auf dem Gebiete der Kirchen- und Schulzucht als auch in bezug


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auf die Bekämpfung der Hexenprozesse, auf die Reform der akademischen Sitten, des theologischen Studiums usw. -- Eine übersichtliche zusammenfassende Darstellung der geschichtlichen Entwicklung des evangelischen Kirchenrechts im Fürstentum Halberstadt von der Reformation bis 1815 verdanken wir der sachkundigen Feder G. Arndts ( 1473), dessen Ausführungen so recht die Mannigfaltigkeit der kirchenrechtlichen Verhältnisse in dem von ihm behandelten Gebiet erkennen lassen. Die wichtigsten Etappen auf dem Wege zur Schaffung eines einheitlichen protestantischen Kirchenrechts für Halberstadt, auf die allein hier hingewiesen werden kann, sind die Visitations-Instruktionen des 16. Jhds. (1562, 1588), die kirchlichen Ordnungen des Schwedenkönigs Gustav Adolf und endlich die verschiedenen dem 18. Jhd. angehörigen Entwürfe einer Konsistorial- und Kirchenordnung, die aber leider nie bestätigt worden ist.


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