I. Allgemeine Quellenkunde und Hilfswissenschaften.

Es bedeutet einen hoffentlich bald vorübergehenden Zustand, daß der Verein für hessische Geschichte und Landeskunde nicht in jedem Jahr einen Band seiner »Zeitschrift« herausbringen kann. Im Berichtsjahr mußte er ausfallen und die Übersicht über die Literatur seines Arbeitsgebiets vom Jahre 1927 den »Mitteilungen an die Mitglieder des Vereins« angehängt werden ( 31). Die bisher schmerzlich vermißte Zusammenstellung der Universitätsschriften der letzten Jahre soll im nächsten Literaturbericht gebracht werden. Bei der Durchsicht der von Hofmann ( 28) besorgten Zusammenstellung der Nassauischen historischen Literatur für 1926/27 (nur Titelangaben!) hat man das Gefühl, daß nichts übersehen ist, aber die Anordnung eine bessere sein könnte.

Im Volksstaat Hessen stehen die nichtstaatlichen Archive auf Grund des hessischen Denkmalschutzgesetzes von 1902 unter staatlicher Aufsicht und Pflege. Die Bestände der evangelischen Pfarrarchive und der älteren Registratur des Landeskirchenamts sind auch bereits in den beiden ersten Bänden der vom Hessischen Staatsarchiv herausgegebenen Inventare der nichtstaatlichen Archive verzeichnet. Diese Bände bergen, da noch Ergänzungen aus Registraturen verschiedener anderer Behörden aufgenommen sind, somit das landeskirchengeschichtliche Quellenmaterial fast vollständig in sich. Die Veröffentlichung ist mit den Inventaren der Gemeindearchive der Kreise Alsfeld, Büdingen und Lauterbach fortgesetzt worden. Die Bearbeitung haben die Kreisurkundenpfleger übernommen, unterstützt namentlich durch Pfarrer und Lehrer. Die einheitlich durchgeführte Anordnung entspricht dem Registraturplan für die Bürgermeistereien von 1908 ( 57).

C. Knetsch hat vor 13 Jahren den ersten Teil einer Genealogie der Herzöge von Brabant und ihres nach Hessen verpflanzten Zweiges, »des Hauses Hessen«, bis auf Landgraf Philipp den Großmütigen veröffentlicht. Ihm ist jetzt


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das erste Heft des 2. Teiles gefolgt ( 228), das die Nachkommen Landgraf Philipps in männlicher Deszendenz umfaßt, und zwar der Hessen-Kasselischen Linie bis zur jetzt lebenden Generation, ohne die Hessen-Philippstal-Barchfelder und Hessen-Rheinfels-Rotenburger Abzweigungen, die späteren Heften vorbehalten sind. Knetsch gibt Stammtafeln mit strenger Einhaltung der Generationenfolge, dazu Erläuterungen mit den reichlich belegten genealogischen Angaben in einer wohl nicht zu überbietenden Vollständigkeit und Zuverlässigkeit, da der Bearbeiter den mühsamen Weg bis zu den besten Quellen gegangen ist. Beigegeben sind dem mit Wappenzeichnungen von der Hand O. Ubbelohdes und O. Hupps geschmückten Heft auch Listen mit den 128 Ahnen Ldgr. Philipps des Großm., den 64 Ahnen des Ldgr. Carl 1654, des Kurfürsten Friedrich Wilhelm 1802 und des Ldgr. Friedrich Karl 1868. Mit derartig wissenschaftlich kritisch gearbeiteten Genealogien ist, zumal wenn sie einen so großen Zeitraum umspannen, zugleich der Genealogie und der Geschichte gedient.

Der zweite Teil der Arbeit von Kirn ( 213; s. Jberr. 1927, S. 132) ist einer Untersuchung über die in der erzbischöflichen Kanzlei in Mainz beschäftigten Beamten in ihren persönlichen und dienstlichen Beziehungen gewidmet.


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