III. Stadt- und Ortsgeschichte.

Für Dortmund bringt Meininghaus ( 1131), nach dem Muster einer früheren Veröffentlichung über das älteste Gerichtsbuch der Stadt (Jberr. 1, 1925, S. 568), eine tabellarische Übersicht über den Inhalt des folgenden zweitältesten Buches für 1520/22 und fügt eine Reihe Formularproben der Eintragungen bei. Er rechtfertigt sich, unterstützt von L. von Winterfeld, die einen Exkurs »Zum gerichtlichen Auflassungswesen in Dortmund« beigesteuert hat, gegenüber der Kritik P. Rehmes (ZSRG, GA. 46, 1926, S. 352 f.). Auch bestimmt er die Bedeutung der in den Auflassungsurkunden häufig begegnenden Lagebezeichnung »int osten« oder »int westen«. Uhlenküken ( 1196; Phil. Diss. Münster 1927) behandelt in klarer Weise, an Hand einer großen Zahl von Tabellen und Skizzen, die Entstehung der schweren Schuldenlast, mit der die Reichsstadt ins 18. Jhd. eintrat, die namentlich im Gefolge des Siebenjährigen Krieges auftretende neue Verschuldung, die Maßnahmen zur Tilgung dieser Bürde (Steuern und ausgedehnte Grundstücksverkäufe) und ihren Erfolg. Die Arbeit gibt zugleich einen Einblick in das städtische Steuer- und Etatswesen. -- Kräftigen Widerspruch erhebt Philippi ( 1052) gegen Lappes Ansichten über die Vorgeschichte der Gründung Hamms (vgl. Bd. 3, 1927, S. 547 f.). Sein Hinweis, daß der Bericht Levolds darüber wegen des kölnischen Jahresanfangs ins Jahr 1227 zu setzen sei, erweist sich neuerdings als irrig; die Handschriften der Chronik Levolds geben nämlich, wie aus der neuen von F. Zschaeck besorgten Ausgabe hervorgeht (SS. rer. Germ. Nova series 6, 1929, S. 28), die Jahreszahl 1225 (nicht, wie die alten Ausgaben, 1226), so daß das erzählte Ereignis ins Jahr 1226 nach unsrer Rechnung fallen würde. -- »Die Geschichte Gevelsbergs« von Bruno Zierenberg (Gevelsberg, G. Fastenrath. 103 S.) ist besonders wegen der engen Beziehungen zu nennen, die zwischen der Grundherrschaft des Klosters Gevelsberg und der Entwicklung des industriellen Lebens in der es umgebenden Bauerschaft Mylinghausen bestanden haben. -- Im allgemeinen recht gut unterrichtet zeigt sich W. Brockpähler als Herausgeber des Heimatbuches »Hörde« (Hörde, Halbach. 400 S.), das die Vergangenheit dieser Stadt, in dem Augenblick, da sie ihre Selbständigkeit eingebüßt hat, in einer Reihe von Einzelbildern festhält. Zur Stadt erhoben ist der Ort 1340 von den Grafen von der Mark, die die schon länger bestehende Burg Hörde Ende des 13. Jhds. erworben hatten. Sie gründeten dort gleichzeitig auch das Nonnenkloster Klarenberg, über dessen Örtlichkeit das Buch erwünschte Aufklärung bringt; (vgl. auch Th. Lotz und B. Amedick, Geschichte der kathol. Stiftsgemeinde in Hörde, 1928). -- K. Thieles »Chronik der Stadt Höxter« (Höxter, C. D. Flotho. 165 S. 3,50 RM.), eine Sammlung von Regesten zur Stadtgeschichte, nach der Zeitfolge geordnet und, soweit es sich um ungedruckte Quellen handelt, vor allem aus dem Stadtarchiv und der Dechaneibibliothek in Höxter und aus einigen kleineren Archiven der Nachbarschaft geschöpft, ist nichts anderes als eine wenig veränderte Neuauflage der Chronik von Höxter des Dechanten H. Kampschulte (1872). (Vgl. zur Kritik H. Krüger, Zeitschr. für vaterl. Gesch. 86, 1929, II, S. 228 ff.). -- Eine ähnliche literarische Wiedergeburt sind desselben Autors mehr neuzeitlich orientierte


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»Beiträge zur Geschichte der Reichsabtei Corvey und der Stadt Höxter« (Höxter, F. J. Cors. 260 S. 4,50 RM.). Doch ist der Anteil Thieles diesmal stärker. -- H. Börsting hat für seine »Geschichte der Stadt Horstmar« (Münster, Regensberg. IV, 249 S. 7,50 RM.) umfangreiches, im einzelnen nachgewiesenes Quellenmaterial herangezogen, was seinem Buch dauernden Wert verleiht, wenn auch die Verarbeitung manches zu wünschen übrig läßt. Horstmars Bedeutung liegt darin, daß es bis zur Erwerbung durch den Bischof von Münster i. J. 1269 Sitz eines Herrengeschlechts, danach der Hauptort eines ausgedehnten münsterschen Amtes war. Die Stadt ist eine Burgmannssiedlung reinster Form (vgl. den Stadtplan); daß sie schon von den Edeln von Horstmar städtische Rechte erhalten habe, wie B. glauben möchte, ist doch recht ungewiß. Der städtische Charakter ist erst unter münsterscher Herrschaft bezeugt. Ein Bischof von Münster ist auch der Gründer des Horstmarer Kollegiatstifts (1325; aufgehoben 1806). Im Anhang sind 15 Urkunden und Schriftstücke abgedruckt. -- Eine Anlage verwandter Art ist im südlichen Westfalen Neheim am Einfluß der Möhne in die Ruhr. Leider ist der ursprüngliche Zustand durch Brand und Wiederaufbau in hessischer Zeit gänzlich zerstört worden. Das von B. Bahnschulte herausgegebene »Heimatbuch der Stadt Neheim« (Neheim, Heimatbund. 268 S.) enthält u. a. eine verständnisvolle Schilderung der Stadtgeschichte aus der Feder des Herausgebers, der auch in kurzen Überblicken die Geschicke benachbarter Adelssitze und Klöster (wie Ölinghausen und Himmelpforten) behandelt hat. F. von Klocke ist, außer mit einem Beitrag über die »Siegel und Wappen der Stadt Neheim«, mit einer Abhandlung über »Die Burg Neheim und ihre Burgmannschaft« vertreten; sie zieht auch die Frage der Gründung der Burg (1263 durch den Grafen von Arnsberg) in ihren Bereich. Dem hervorragend ausgestatteten Buch sind eine Reihe Urkunden- und Siegelabbildungen beigegeben. -- H. W. Rumbkes »Geschichte der Stadt Bünde« (Bünde, Vornbäumen. 119 S.) ist eine schlichte Stadtchronik ohne wissenschaftliche Ansprüche.J. Bauermann.


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