V. Kirchen- und Kirchenverfassungsgeschichte.

A. Katholisches Kirchenwesen. Nachdem kürzlich die Aufsätze von Asen über das Beginenwesen in Köln ein ziemlich reiches statistisches Material erschlossen hatten (s. vorigen Jahresbericht S. 559), bietet die Darstellung von A. Huyskens ( 1386) einen sehr willkommenen Überblick über Ausgangspunkt und Verbreitungsgebiet der Beginen und Begarden und über die Widerstände, mit denen sie zu kämpfen hatten. Seine tief schürfenden Studien werfen nicht nur bezeichnende Lichter auf den Charakter dieser Religiosen, sondern auch auf die kirchlichen Vorstöße gegen sie, bis dann das Mandat Eugens IV. vom Jahre 1431 den Abschluß der äußeren Angriffe herbeiführt. Im weiteren schildert der Verfasser die Ausbreitung der Kölner Regel auf Grund der im Archiv des Kölner Alexianerklosters erhaltenen Urkunden, die Erteilung der Privilegien für diesen neuen Orden, der sich nun auch in der Diözese Lüttich ausbreitete, sowie die Umwandelung des Aachener Hauses zu einem Kloster. Den wirkungsvollen Abschluß bildet die Schilderung des Augustinerpropsts Busch um 1471 von dem Konvent der »willigen Armen« zu Hildesheim.

Wenn auch die trefflich fundierte, in der Verwertung des Aktenmaterials sehr ausführlich geratene rechtsgeschichtliche Untersuchung von Th. Paas ( 1325) an anderer Stelle eingehender gewürdigt wird, darf doch auch hier auf sie hingewiesen werden. Neben dem Zusammenstoß der Prämonstratenser Äbte mit dem Kölner Erzbischof im 15. Jhd. wegen der Besteuerung kommen hier besonders ihre Kämpfe mit dem erzbischöflichen Stuhl um die archidiakonalen Rechte im Lauf des 17. Jhd. zur Darstellung. -- Unsere Kenntnisse von dem Tetzelschen Ablaßhandel bereichert E. Kuphal ( 1340) durch die Mitteilung einiger Abrechnungen (Notariatsinstrumente) aus den Jahren 1507 und 1508 über den finanziellen Erfolg in Aachen und Mastricht. Wie diese Urkunden ins Kölner


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Stadtarchiv gelangt sind, scheint sich nicht mehr feststellen zu lassen. -- Die Geschichte der ursprünglich zu Montfaucon, später zum Bonner Cassiusstift gehörigen Pfarre Weßeling behandelt Jos. Dietz (Chronik von St. Germanus. 1928. 156 S.).

B. Evangelisches Kirchenwesen. H. Klugkist-Heße ( 1463 a) hat es, gestützt auf mühsame Forschungen, vortrefflich verstanden, in einem mit großer Wärme und mit sicherem Einblick in die Verhältnisse geschriebenen Büchlein, ein lebensvolles Bild des nicht nur für die kirchlichen Verhältnisse in Elberfeld in der Zeit von 1607 bis 1619, sondern auch für die reformierte Kirche des Niederrheins überhaupt bedeutungsvollen Predigers Petrus Curtenius zu zeichnen. Als Verteidiger Calvins ist Curtenius noch, wenn auch anonym, in einer Streitschrift gegen den Karmeliter Bolsecus (Anti-Bolsec) aufgetreten, nach der seinerzeit Krafft vergeblich gefahndet hatte.

Das rege christliche und kirchliche Leben im Wuppertal, das ein festes Bollwerk gegen das Eindringen des Rationalismus bildete, führte über konfessionelle Unterschiede hinweg zu einer Arbeitsgemeinschaft, die auf dem Gebiet der Heidenmission Großes leisten sollte. E. Kriele ( 1464 a) schildert in ausführlicher Weise, wie die Rheinische Mission aus der alten Elberfelder und der Barmer Missionsgesellschaft sowie aus den Missionsgesellschaften in Köln und Wesel erwachsen ist, sich gefestigt und erweitert hat und in den letzten Jahrzehnten vor dem Weltkrieg auf ihren Höhepunkt gelangte. Nach langem Ringen um ihren Fortbestand, der durch die Wirkungen und Folgen des Kriegs gefährdet war, ist doch ein Wiederaufbau möglich geworden.


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