IV. Wirtschaftsgeschichte.

Zur badischen Wirtschaftsgeschichte ist vor allem die eingehende, mit gründlicher Sachkenntnis und unter Heranziehung mannigfacher archivalischer und gedruckter Archivalien ausgeführte Studie Barths über den Bauernstand der Baar im 18. Jhd. zu nennen ( 1188). Aus den fürstenbergischen Verordnungen und den Kameralakten des Donaueschinger Archivs gestaltet der Verfasser ein abgerundetes Bild des bäuerlichen Lebens dieser Zeit nach seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Seite; mehr anhangsweise wird aus eigner Anschauung das Wesentliche über die Lebensweise des Bauernstandes berichtet. Der rechtsgeschichtliche Abschnitt der Arbeit wird zum großen Teil von einer durch Klarheit und Übersichtlichkeit ausgezeichneten Darstellung der zahlreichen Lasten und Abgaben bestritten. Die Wirkung der Rechtsverhältnisse auf die wirtschaftliche Entwicklung wird bei der Besprechung des Anerbenrechtes hervorgehoben, in dem Barth wenigstens eine der Ursachen erblicken zu können glaubt, die im Lauf des Jahrhunderts eine große Verarmung und starken Trieb zur Auswanderung hervorriefen. Daneben wirkte natürlich das rasche Anwachsen der Bevölkerung und die Rückständigkeit des Wirtschaftsbetriebes. Der Weitblick der Regierung, die nach dem Vorbild Karl Friedrichs und Josephs II., geleitet von dem Geist fürsorglicher Aufklärung und beeinflußt durch die zeitgemäßen Gedanken des physiokratischen Systems, den durch die wachsende Volkszahl unbedingt gebotenen Neuerungen Bahn zu brechen suchte, vermochte hier nur sehr allmählich einen Wandel herbeizuführen. Welchen Widerstand der konservative Bauernsinn selbst erprobten Reformen entgegensetzte, wird schlagend durch einen Auszug aus der Relation des Hofrats Elsässer vom Jahr 1784 erwiesen (S. 68 f.). Sehr dankenswert und für den Statistiker wertvoll ist der in Beilage I gegebene Auszug aus den amtlichen Erhebungen über Bevölkerungsstand und Landwirtschaft vom Jahre 1781. -- Auf die Schrift Blausteins zum 200 jährigen Jubiläum der Mannheimer Handelskammer ( 1187) sei hier nur kurz verwiesen, da sie an anderer Stelle ausführlicher gewürdigt wird (vgl. S. 295).


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