I. Bibliographie. Sammelwerke. Quellensammlungen.

Wie für die früheren Jahre, so hat auch für das Jahr 1926 Helen Wild die Bibliographie der Schweizergeschichte bearbeitet ( 24). In 2403 Nummern werden die Neuerscheinungen des Berichtsjahres zusammengestellt und in gewohnter Weise nach folgenden zwei Hauptgruppen geteilt: 1. Quellen und Bearbeitungen nach der Folge der Begebenheiten. 2. Quellen und Darstellungen nach sachlichen und formalen Gesichtspunkten geordnet.

Die Festgabe für Walther Merz ( 152), den Redaktor der Sammlung schweizerischer Rechtsquellen und Verfasser zahlreicher Abhandlungen


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und Herausgeber mustergültiger Editionen, mag hier kurz erwähnt werden, insofern die einzelnen Beiträge die schweizerische Geschichte des MA. betreffen. Ein Beitrag zu den sonst im Kanton Bern nicht gerade sehr häufigen Weistümern ist die Edition von F. E. Welti: Das Recht der Twingherrschaft Kehrsatz. (Kehrsatz, eine Ortschaft ungefähr 4 km südlich von Bern gelegen, am Ostabhang des sog. Gurten.) Wenn es sich auch um eine spätere Niederschrift handelt, so ist doch der Inhalt dieser mhd. Rechtsquelle ins 15. Jhd. zu setzen. -- Der Engelberger Benediktinerpater I. Hess stellt Listen der Pfarrgeistlichen dreier Ortschaften im heutigen Kanton Aargau zusammen. August Burckhardt in Basel kommt zum Schluß, daß die Gräfin Beatrix, Gemahlin des Grafen Rudolf III. von Tierstein (im heutigen schweizerischen Jura), eine gebürtige Gräfin von Pfirt gewesen sei; ihre Mutter wäre in diesem Falle eine Tochter Egenos IV. von Urach gewesen. Über das schon im MA. nachweisbare, bis 1798 bestehende sog. »Burgerenziel« von Bern äußert sich Heinrich Türler. Es handelt sich um das Vorgelände der Stadt Bern, das seit der Gründung durch die Zähringer als Friedkreis galt, innerhalb welchem der auf dem Königsbann beruhende Stadtfriede herrschte. Kirchengeschichtlich belangreich ist die Abhandlung von Otto Mittler über die »Anfänge des Johanniterordens im Aargau«. Besprochen werden die Ordenssitze Rheinfelden, Leuggern und Klingnau. -- Eine Besprechung der Studie von Ammann, Die schweizerische Kleinstadt in der ma.lichen Wirtschaft, siehe S. 288. -- Sprachliche Ergebnisse aus der Lektüre der (von Merz edierten) aargauischen Rechtsquellen teilt Arthur Frey mit. -- Der Band enthält am Schluß eine Bibliographie der Schriften von Walther Merz.

Unter den Quellenpublikationen des Berichtjahres nimmt für die schweizerische Geschichte das große Werk von Thommen ( 129 a) den ersten Rang ein. Umfaßt diese Urkundenedition auch nur eine verhältnismäßig kurze Spanne eidgenössischer Geschichte, so sind die Jahre von 1415 bis 1439 um so bedeutungsvoller für die Waldstätte und ihre Verbündeten: es handelt sich um die Beziehungen zu Österreich unter Sigmund und Albrecht II., um die Geschichte der Schweiz während des Konzils von Konstanz, um eine Zeit, da die Städte und Länder in einer lebhaften Ausdehnungsbewegung begriffen waren. Vor allem sind die rätischen Beziehungen in diesem Band sehr umfangreich, es sei an den Tod des Grafen Friedrich VII. von Toggenburg erinnert und an die damit für die Landschaften des heutigen Graubünden zusammenhängenden Folgen. Das vorzüglich ausgestattete Buch enthält 307 Nummern, zum größten Teil in extenso abgedruckter, zum Teil auch in Regestform wiedergegebener Dokumente. Die Vorlagen der Druckausgabe sind zum Teil Originale, zum Teil Kopien oder Kopiebücher, die in Wien, in Innsbruck, im Kloster St. Paul im Lavanttal in Kärnten (es liegen dort Archivbestände des Klosters St. Blasien im Schwarzwald) und in vereinzelten Ortsarchiven liegen. Etwa die Hälfte der Stücke sind Inedita. Daß die Wiedergabe der Texte, der Kanzleivermerke, die Siegelbeschreibungen usw. mustergültig sind, bedarf bei einem Forscher von dem Range und der Erfahrung Thommens keiner näheren Begründung. Die Kaiserurkunden Sigmunds sind, obschon in den Regesten Altmanns zugänglich, doch noch einmal wiedergegeben worden, aber in Gruppen zusammengefaßt. Das gleiche Verfahren fand für die Urkunden Albrechts II. statt, doch mit dem Unterschiede, daß die Kanzleivermerke abgedruckt wurden, die


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bei den Sigmundschen Dokumenten (weil bei Altmann schon verzeichnet) wegbleiben konnten. -- Im übrigen sei auf die Anzeige des Buches in der Z. f. Schweiz. Gesch., 10. Jg./1930, S. 117--119, aus der Feder von Karl Meyer erwiesen.

Vom Thurgauischen Urkundenbuch erschien das 3. Heft des 4. Bandes ( 130), enthaltend die Nummern 1252 bis 1461, umfassend den Zeitraum vom 12. Juli 1318 bis 10. Januar 1331. Das Unternehmen dieses Urkundenbuches hat seit einigen Jahren erneute Förderung erfahren, so erschien Heft 1 im J. 1924, Heft 2 1925, Heft 3 1928 und Heft 4 1929. Gegenüber den früheren Bänden, namentlich dem 2. Band, ist eine zu begrüßende Kürzung der Texte in dem Sinne vorgenommen worden, daß ein Regest gegeben wurde, wo schon ein guter, leicht erreichbarer Extenso-Abdruck vorlag. Der Herausgeber hat den Kommentar auf das Nötigste beschränkt.


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