III. Herrscher- und Papsturkunden.

Einen dankenswerten Beitrag zur Lehre von den Urkunden der deutschen Herrscher (hierzu auch 384, 557, 563, 571, 576a, 580, 583; ferner noch 564, 578, 596, 608, 609, 1294) liefert Hirsch ( 205) in einem mit zwei Lichtdrucktafeln ausgestatteten Aufsatz. Im Anschluß an seine älteren Forschungen über die Klostervogtei untersucht er die ältesten Urkunden des Zisterzienserstiftes Wilhering, die Vogteiurkunde Markgraf Otakars IV. von Steiermark für Reun und die Privilegien Friedrichs II. und Konrads IV. für die österreichisch-steirischen Zisterzen, für Ebrach und Beindt. Es ergibt sich dabei außer manchen wichtigen Einzelfeststellungen (z. B. Nachweis der Fälschung zweier Bamberger Bischofsurkunden von 1146 und 1154 [vgl. dazu das oben über Nr. 206 Gesagte] auf Grund eines echten Entwurfs zu einem derartigen Schriftstück von 1146, Feststellung ostfränkischer Einflüsse auf die steirischösterreichischen Zisterzienserurkunden), die Erkenntnis, daß in spätstaufischer Zeit das Reichsrecht dem König die Schirmvogtei über die Zisterzen zubilligte und daß damals in Österreich ein Formular (Heiligenkreuzer Formular) für die Privilegierung der Zisterzienserstifter entstand, das sich zeitlich zwischen ein älteres (Lützeler) und ein jüngeres (Luxemburger) Formular dieser Art einschob. Lehrreiche Aufschlüsse über die deutsche Reichskanzlei des 15. Jhds. verdankt man Forstreiter ( 207). Dieser stellt Leben und Wirken Simon Ammans von Asparn dar, eines Priesters, öffentlichen Notars und bischöflich passauischen Schreibers, der von etwa 1417/18 bis zu seinem Tod im Jahre 1432 oder 1433 als Notar in K. Siegmunds Kanzlei diente. Bemerkenswert ist dabei vor allem der Nachweis, daß Kodex D des Wiener geheimen Staatsarchivs nicht das älteste Register dieses Herrschers, sondern ein im wesentlichen Formularzwecken dienender Sammelband ist sowie der Hinweis darauf, daß die Sekretäre Siegmunds, in deren Kreis Amman 1430 aufgenommen wurde, mit dem Beurkundungsgeschäft anscheinend nichts zu tun hatten. Schadelbauer und Fritz ( 201) legen unter Beigabe einer Abbildungstafel das Ergebnis einer mit Hilfe der Röntgenphotographie durchgeführten Untersuchung von 13 Papstsiegeln des 12.--17. Jhds. vor, die zur Feststellung eines einzigen Schnurkanals bei sämtlichen geprüften Bullen führte. Das hier eingeschlagene Verfahren wäre geeignet, im allgemeinen bei Untersuchung von Siegeln (zu diesen auch 239, 563, 571) gute Dienste zu leisten (zu den Papsturkunden auch 5, 125, 1259; dazu 1251, 1254).


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