Allgemeines.

Von Gesamtdarstellungen ist nur die geschichtliche Einleitung zum Handbuch des deutschen Staatsrechtes ( 1403) zu nennen. Dem Zweck des Werkes entsprechend begnügen sich die Verfasser der meisten Abschnitte mit der systematischen Darstellung des jeweils geltenden Staatsrechtes. Das politisch-dynamische Element tritt fast völlig zurück. Die geschichtlich bedingte verschiedenartige Gestaltung des Verfassungslebens in Nord- und Süddeutschland, die innere Entwicklung des Reiches seit 1871, seine zunehmende Vereinheitlichung, der allmähliche Übergang zum parlamentarischen System finden infolgedessen keine ausreichende Darstellung. Hervorgehoben seien der Beitrag von Hübner über die Frankfurter Reichsverfassung und die einleitende Übersicht über die deutsche Verfassungsentwicklung seit dem MA. von Anschütz. Die Ursache des Partikularismus sieht er in der italienischen Politik der deutschen Kaiser. Ihm gegenüber ist zu bemerken, daß die alten Landstände nicht nur ihre privilegierten Klassen, sondern das ganze Land vertraten. Meinecke ( 1246) bietet mit seiner Untersuchung über Ursachen und Tatsachen der Revolution den besten Beitrag. Feinsinnig zeigt er das Spiel der innerpolitischen Kräfte, die Spannungen und Gegensätze während des Krieges, die zum Teil im Bismarckschen Reichsbau begründet, schließlich zum Zusammenbruch führten. Die Beiträge von Hartung ( 957a) und Ziekursch ( 1090) in »Volk und Reich der Deutschen«) ( 184) geben knappe Übersichten über die innerdeutsche Entwicklung.


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