IV. Recht und Verfassung.

Auch im Berichtsjahre ist dieses Gebiet kaum


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angebaut worden. Eine Kieler Dissertation von B. Landmesser über die Stände unter Joachim II. ist nahezu die einzige Ausbeute ( 1409). Sie behandelt das Thema rein systematisch und stellt in zwei großen, im einzelnen wieder feingegliederten Abschnitten, Organisation der Stände und ihrer Rechte, Bestrebungen und Tätigkeit gegenüber, sorgsam und sauber, aber durch Benutzung ausschließlich gedruckter Quellen sich von vornherein beschränkend. Daher erfahren wir aus der Arbeit wohl Genaueres, aber nichts Neues. Alles erscheint übersichtlicher, doch der Kampf des Kurfürsten und der Stände verläuft in bereits bekannten Bahnen: weder eine scharfe Zurückweisung der ständischen Ansprüche, noch ein Mitregiment der Stände. Einige Notizen über neumärkisches Mühlenrecht stellt G. W. Forch zusammen ( 1550). So wichtig sie sind, zeigen sie doch vor allem, was hier noch zu tun bleibt.


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