V. Quellenausgaben.

Versteylen ( 29) veröffentlicht die vier »Stiftungsurkunden« der Prämonstratenserabtei Parc bei Löwen: Herzog Gottfried 1129, Bischof Alexander von Lüttich 1131, König Friedrich I. 1154 Stumpf 3693 und Papst Innozenz IV. 1245. Von der ersten und dritten sind Siegelabbildungen und reduzierte Faksimiles beigegeben; über die Überlieferung der beiden anderen Stücke bleibt man im Unklaren. Eine diplomatische Untersuchung der ganzen Gruppe wäre dringend erwünscht; der Wortlaut der Königsurkunde ist, was ja in dieser Zeit durchaus möglich ist, durch ein päpstliches Diktat beeinflußt.


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-- Aus dem Nachlaß von † Goetschalckx ( 30) erhalten wir zur Geschichte des Antwerpener Polders Regesten gedruckter Urkunden aus den Jahren 1119--1389 und ungedruckte Stücke aus den Jahren 1304--1375. In die Regesten hätte eine Urkunde von 1133, welche über das ius patronatus der Kirche zu Santfliet verfügt, nicht ohne Vorbehalt aufgenommen werden sollen. --Obreen ( 31) bringt, seine Nachlese zum Oorkondenboek van Holland en Zeeland fortsetzend (vgl. Jberr. 1926, 678; 1928, 52), nach den Originalen 23 Urkunden des 13. Jhds. aus den Klöstern ter Does (de Thosan), Duins (de Dunis), diese teilweise bereits aus mangelhafter Kopiar-Überlieferung bekannt, und Jerusalem zu Biezelinge auf Zuid-Beveland. -- Nach einer von Nélis 1927 aufgefundenen Abschrift von 1607 veröffentlicht Simon ( 32) den lateinischen Originaltext der 1248 von Gräfin Margareta von Flandern den Leuten von Desteldonck, Sleydinghe und Lovendeghem verliehenen Handfeste, die in flämischer Übersetzung 1904 von Berten herausgegeben wurde. -- Aus dem Stadtarchiv zu Mecheln bringt Laurent ( 33) 24 höchst belangreiche Urkunden aus den Jahren 1278 bis 1325; man ersieht aus ihnen insbesondere, auf welche Weise von den Vorstehern der Messen in der Champagne und in Brie gegen säumige Schuldner vorgegangen wurde. Die wenigen ähnlichen Stücke dieser Art, die bisher bekannt waren, gibt L. in seiner Einleitung an. -- Eine von Espinas und Pirenne ( 34) mitgeteilte Nachlese zu ihrer bekannten Publikation von 1906--24 über die ma.liche Tuchindustrie in Flandern enthält in der Hauptsache Stücke, die den Jahren 1325--1331, nach der Erhebung gegen Graf Ludwig I., und den Jahren 1349/50, nach der Unterwerfung unter den Grafen Ludwig II., entstammen, also Ausnahmezustände widerspiegeln. -- Die 1875--1880 erschienene, von Hamaker besorgte Ausgabe der Rechnungen der gräflichen Verwaltung von Holland und Zeeland unter dem Haus Hennegau ist durch zwei weitere, von Smit ( 35) besorgte Bände ergänzt worden, deren erster schon 1924 erschienen ist. Aus dem Berichtsjahr liegt der zweite Band vor, der aus Holland einige Hamaker unbekannt gebliebene Rechnungen von Baillis und Rechnungen der gräflichen Forstverwaltung, aus Zeeland einige Rentmeisterrechnungen bringt, sowie anhangsweise eine Rechnung des von Guido von Hennegau, Bischof von Utrecht, eingesetzten Baillis von Amstelland über 1305/07 und Rechnungen der Rentmeister Johanns von Beaumont, Bruders des Grafen Wilhelm III., über 1316/23 und 1343/44. Zu wünschen wäre, daß die ganze Ausgabe durch ein Register und Glossar erschlossen würde. --Quicke ( 36), der eine darstellende Arbeit über die politischen Beziehungen Brabants und Burgunds in Limburg und den Gebieten jenseits der Maas in der 2. Hälfte des 14. Jhds. vorbereitet, veröffentlicht 45 auf diesen Gegenstand bezügliche Urkunden. Es erhellt aus ihnen vor allem, daß die brabantische Politik durch ihr Streben, sich des Verkehrsweges Maastricht-Köln zu versichern, zu ruinösen Verpfändungen an die Herren von Heinsberg, Schoonvorst, Gronsveld, Merode, Berg verleitet und schließlich zur Abtretung aller Wiederkaufs- und Souveränitätsrechte an Burgund genötigt wurde. -- Lehrreichen Einblick in die Staatsverwaltung des Herzogtums Brabant in vorburgundischer Zeit gewähren die von Bolsée ( 37) herausgegebenen Akten der Umfrage, welche im J. 1389 durch Staatskommissare über die Amtsführung der Beamten angestellt wurde. Die Register über die von der Bevölkerung vorgebrachten Klagen (registre des enquêteurs) sind nur aus der ammanie Brüssel erhalten, die Register der mit der Festsetzung der Strafgelder

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betrauten Mitglieder des herzoglichen Rates (registre des taxateurs) auch aus den Quartieren Löwen und Tirlemont, die aus diesen Registern für der Einnehmer zusammengestellten Listen (registre du receveur) aus allen Quartieren des Landes. Der Einleitung B.s entnimmt man, daß derartige Umfragen schon seit dem Landbrief von Cortenberg von 1312 vom Bürgertum immer wieder gefordert, aber anscheinend erst seit 1351 ausgeführt wurden, die Umfrage von 1389 aber ohne Mitwirkung der Stände von der Herzogin Johanna veranstaltet wurde, die ihnen gegenüber an Herzog Philipp von Burgund eine Stütze fand. Bei der Festsetzung der Bußen ist durchaus das fiskalische Interesse maßgebend; von mehr als 700 Beschwerden wurden weniger als 100 als berechtigt anerkannt und nur solche, bei denen eine Benachteiligung der Staatskasse vorlag. -- Aus den von Kleijntjes ( 38) veröffentlichten Dokumenten nennen wir: Aktenstücke über die Wahl Friedrichs von Blankenheim zum Bischof von Utrecht 1393 und eine diplomatisch interessante Ablaßbulle des Papstes Bonifatius IX. für den Utrechter Dombau. --De Blécourt und Meijers ( 39) legen eine Ausgabe der 3 ersten Registerbände des von der burgundischen Regierung eingerichteten Hofes (späteren Rates) von Holland vor, die, von dem Sekretär Rosa geführt, mit dem 22. August 1428 beginnen und eine Fortsetzung der gräflichen Register aus der Wittelsbacher Zeit darstellen. In die Ausgabe ist nicht der ganze Inhalt der Register aufgenommen, sondern nur eine Auswahl solcher Stücke, die für Rechtsprechung und Verwaltung des Rates wesentlich sind. Sie sind meist in Form von Regesten, zuweilen im Wortlaut mitgeteilt. Es ist ein außerordentlich inhaltreiches Quellenmaterial, das keineswegs nur gerichtliche Entscheidungen des Rates enthält, sondern auch manches für die innere und äußere Politik wichtige Stück. Man hätte ihm nur eine sorgfältigere editionstechnische Behandlung gewünscht. Bei der Modernisierung der Datierungen, deren ursprünglicher Wortlaut meist gar nicht mitgeteilt wird, sind vielfach Fehler untergelaufen; das Namenregister ist unzulänglich. Auch eine diplomatische Erörterung ist ganz unterblieben; über das Verhältnis der Eintragungen zu etwa vorhandenen Originalen und viele andere sich aufdringende Fragen erfährt man nichts. -- In einem von Frl. Schadee ( 40) herausgegebenen Register, das Entscheidungen des Hofes von Holland von Oktober 1447 bis April 1448 enthält, sind leider gerade die historisch wichtigsten Stücke nicht im Wortlaut wiedergegeben. --Brouwers ( 41) hat Rechnungen über die in der Grafschaft Namur erhobenen Steuern aus den Jahren 1444--1486 herausgegeben, mit guter Einleitung, welche auch über die Geschichte der Ständeversammlungen in Namur unterrichtet; sie sind 1421 unter burgundischem Einfluß ins Leben getreten. -- Die teilweise schon aus G. Schanz, Englische Handelspolitik gegen Ende des MA. bekannten Privilegien, welche den englischen Kaufleuten in den Jahren 1469--1555 von den Herren von Bergen-op-Zoom und ihrer Stadt verliehen wurden, hat Jansma ( 42) neu herausgegeben. Der äußerst verwickelte Zustand der Überlieferung zeigt eindringlich, wie sehr auch das urkundliche Material dieser Epoche sorgfältiger diplomatischer Behandlung bedarf. --Van der Essen ( 43) teilt das Testament des Magister Wilhelm van Varenacker, Dekans der Löwener Christianität und thesaurarius von St. Peter zu Löwen, von 1478 mit; es werden darin u. a. Stipendien für arme Studenten der Löwener Universität errichtet. --Paquay ( 44) veröffentlicht eine von einem Limburger geschriebene Chronik über die Jahre 1464--1490, welche u. a. die Belagerung von

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Reydt 1464, die Belagerung von Lüttich 1468 und die Belagerung von Neuß 1474 ausführlicher behandelt.


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