§ 36. Geschichte des Papsttums im Mittelalter(O. Meyer) Die verhältnismäßig knappe Bibliographie, die im Rahmen der Jberr. über die ma.liche Papstgeschichte gegeben werden kann, ergänzt eine reichhaltige Übersicht über einschlägige Erscheinungen, die das Archivio della R. Società Romana seit 1923 periodisch gibt und deren vierte Fortsetzung wir anzeigen können ( 1475). Die große Zahl zusammenfassender oder popularisierender Darstellungen bzw. Handbücher zur Kirchengeschichte fällt darin als besonderes Charakteristikum der gegenwärtigen wissenschaftlichen Produktion auf. Von den mit der Edition von Quellen zur
Papstgeschichte befaßten Unternehmungen hat das Göttinger Papstregestenwerk unter P. Kehrs Leitung im
Berichtsjahr Beweise kräftigen Fortschreitens geben können. W. Holtzmann hat sich einen der
letzten Teile der für dieses Werk zu vergebenden Welt zu eigen gemacht; er legt den ersten Band der ganz im Stil
der Hispania pontificia angelegten Britannia pontificia mit der Ausbeute aus Londons Archiven und Bibliotheken vor (
138). Den vorangestellten Archivberichten entnimmt man interessante
Aufschlüsse über die besonderen Schwierigkeiten der Kehrschen Methode der Rekonstruktion alter Archivfonds in
England; im zweiten Teil werden 346 Urkunden publiziert, unter denen man freilich solche Glanzstücke wie unter den
spanischen vermißt; einzelne für die Beziehungen des Papsttums zu England aufschlußreiche Stücke
herauszuheben, fehlt hier der Raum. -- Auch die Durcharbeitung des Vatikanischen Archivs seitens der französischen
und belgischen historischen Vertretungen in Rom hat Fortschritte gemacht. Die École française hat die
Ausgabe der Register Urbans IV. (
1496) und Johanns XXII. (
1497) fördern können. Die gleichzeitige Edition verschiedener
Abschnitte der päpstlichen Register in kleinen Lieferungen hat den Vorzug, daß der wichtige Quellenstoff ohne
Verzögerung, soweit man ihn jeweils gerade übersieht, der Bearbeitung zugänglich wird, gestaltet aber die
bibliographische Übersicht über das Riesenunternehmen so schwierig, daß aus diesem Grunde seine volle
Ausnützung nicht selten unterbleibt. -- In den Analecta Vaticano- Belgica liegt der zweite Band der Dokumente zum
großen Schisma (
1499) vor, die Briefe Clemens' VII. aus seinem ersten Pontifikatsjahr
enthaltend, denen die Suppliken 1924 vorausgegangen waren. -- In der kritischen Erforschung der hs.lichen Grundlagen der
Synodalakten liegt trotz des reichen Ertrags dieser Quellen für manche Perioden der Papstgeschichte und nicht nur
für diese noch manches sehr im argen. Für die ersten Jhd. steht man freilich auf sicherer Grundlage dank E.
Schwartz' Konzilienausgabe und den Ecclesiae occidentalis monumenta iuris antiquissima von Turner, die
1930 -- kurz vor dem Tode des hochverdienten Gelehrten -- mit der Edition der Kanones von Serdica in Tomus I fasc. II.
pars 3 die seit Hankiewicz (Zs. f. Rechtsgesch. Kan. Abt. 2, 1912) weitverbreitete These von der ursprünglich
griechischen Fassung dieser Kanones ins Wanken gebracht und neue und vertiefte Forschungen darüber angeregt haben,
von denen künftig zu berichten sein wird. Auch für das eigentliche Zeitalter des Konziliarismus sind die
kritischen Ausgaben in Arbeit. Aber gerade für Früh- und Hochmittelalter ist man auf die Benutzung alter
Editionen angewiesen, deren hs.liche Vorlagen im Dunkel liegen. Für die verfälschte Fassung
S.301 der Akten der römischen Synode von 679 kann Levison ( 1482) diesen Mißstand beseitigen; er hat zwei Überlieferungen des 12. Jhds. aufgefunden (Cott. Vespasianus B XX und Harl. 105), eingestreut in Hss. der Vita Theodori Cantuariensis des Mönches Goscelin. --Michel ist seit Jahren damit beschäftigt, in Revision und Fortsetzung der Arbeiten Wills die theologische Streitschriftenliteratur zur großen Kirchenspaltung des 11. Jhds. zu kommentieren bzw. zu edieren. Der zweite Band seines »Humbert und Kerullarios« bringt namentlich byzantinische Schriften, im Mittelpunkt die Panoplia des Kerullarios. Ein weiteres Ergebnis seiner Forschungen ( 1485), denen die darstellerische Ausmünzung bald folgen möge, ist der sehr vorsichtig und zwingend geführte Nachweis der Autorschaft des Kanzlers Friedrich von Lothringen, des späteren Stephan IX., für ein bisher anonymes Fragment, das Martène erstmals veröffentlicht hat. M. sieht darin eine Rede des an der Gesandtschaft nach Byzanz beteiligten Friedrich, die etwa Juni 1054 entstanden sein dürfte. Die längst bekannten Nachrichten über ein Werk des Friedrich sind damit gerechtfertigt, obwohl die ihm deshalb bisher zugeschriebene Contradictio adversus Nicetam für Humbert in Anspruch genommen werden muß; die dürftigen Zeugnisse über Stephan IX. werden erheblich bereichert. -- Den Unionsverhandlungen des 2. Konzils von Lyon folgen Jahre äußerst lebhafter kurialer Orientpolitik, denen sich die damals rasch aufeinanderfolgenden Päpste mit gleichbleibender Sorgfalt widmen. Die Auffindung von vier Originalschreiben Johanns XXI. unter den Instrumenta miscellanea des Vatikanischen Archivs durch van Moé ( 1492) entwirrt die päpstliche Orientkorrespondenz dieser Zeit, für die uns die Register im Stich lassen. Es wird möglich, ein schon bisher gewissen Andeutungen zu entnehmendes paralleles Vorgehen Innozenz' V. und seines zweiten Nachfolgers Johann XXI. gegenüber dem Osten schlagend zu beweisen. Innozenz' Gesandten kehrten bei seinem Tod in Ancona um; Johanns Unterhändler wurden mit meist sogar im Wortlaut den früheren entsprechenden Schreiben abgesandt, die z. T. erhalten sind, z. T. erschlossen werden können. Unerörtert bleibt freilich die merkwürdige Tatsache, daß sich die Originale Johanns im vatikanischen Archiv erhalten haben.Was die Darstellungen angeht, so erhält das
Berichtsjahr eine besondere Note durch das Erscheinen des ersten Bandes von Caspars Geschichte des
Papsttums (
1476), ist doch ein Buch so umfassender Konzeption eine Ausnahme in der
kritischen Einzelforschung oder Kompendienliteratur der Gegenwart, auf dem Gebiet der Papstgeschichte aber
überhaupt ein Novum. Nicht zwar so, als sei hier bisher noch niemals der Gedanke ausgreifender Darstellung
gefaßt worden; wir besitzen -- von Teilzusammenfassungen abgesehen -- für Altertum und Mittelalter bis 1200
Langens Geschichte der römischen Kirche, für Spätma. und Neuzeit Pastors Geschichte der Päpste. Aber
weder jenem, über dessen äußerlich aneinanderreihende Darstellungsweise das Urteil einig ist, noch
diesem ist die Lösung der besonderen Aufgabe einer Geschichte des »Papsttums« geglückt; Pastor hat
sie gar nicht vorgeschwebt. In programmatischer Form hat diese Aufgabe schon vor Jahren -- jetzt eben liegt die 2.
Auflage vor -- Krüger skizziert. C. -- und das ist das Neue -- macht mit der Verwirklichung dieses Programms Ernst:
er gibt eine bis ins einzelne aus den Quellen gearbeitete, straff aufgebaute und rasch vorwärtseilende Geschichte
des Papsttums zunächst bis zum ersten Wendepunkt,
S.302 Leo dem Großen. Er betont es selbst, daß ihm das mehr erscheint als eine Geschichte der Päpste; er schildert das Papsttum als Institution, die Realisierung der Papsttumsidee, wie wir in Abänderung der Eingangsworte C.s sagen möchten, die die zahlreichen Rezensenten des Werkes zu seinem Motto erhoben haben. C. stellt mit Recht die »Idee des Papsttums als inneres Erlebnis und religiöses Bekenntnis abseits der Geschichte«; er muß aber aus seiner Darstellung der Institution »Papsttum« auch das Eingehen auf jede Spekulation verbannen, die zwar zur Fortentwicklung der Idee gehört, nie aber unmittelbar für die Geschichte der Institution wirksam geworden ist. Das Reizvolle der Geschichte der Institution ist gerade die relativ frühe gradlinige Ausbildung eines dann grundsätzlich unveränderlichen theoretischen Regulativs einerseits und die wechselnd starke Annäherung an dieses in der Praxis anderseits; gerade dem hat C. auch größte Aufmerksamkeit geschenkt. Eine besondere Methode der Quellenbenutzung unterstützt ihn dabei vorteilhaft. Für sie ist sein früherer Aufsatz maßgebend geworden, »Gregor VII. in seinen Briefen« (Histor. Z. 130). Die päpstliche Korrespondenz steht mit ihrem Umfang zunehmend im Mittelpunkt seiner Darstellung; er durchlebt die Papstgeschichte gewissermaßen noch einmal am päpstlichen Schreibtisch; hier studiert er mit den Päpsten die eingehende Post, die er oft erst geschickt rekonstruieren muß; hier denkt er mit ihnen ihre Antworten durch und gewinnt ein sicheres Urteil für deren positive oder negative Wirkung in der Realisierung der päpstlichen Idee. Und so vertraut wird er mit der kurialen Kanzlei, daß er Seiten lang die Darstellung aus Papstbriefen mosaikartig zusammenfügen kann ohne viel eigenen verbindenden Text, daß er nicht nur feinste Änderungen in der Tonart heraushört, sondern auch eilige oder besonders sorgfältige Stilisierung erkennt und, was das Bedeutsamste ist, die Aktenvorgänge feststellt, die bei der Ausarbeitung eines Schreibens herangezogen worden sind. Das trägt einmal wesentlich zu einer lebendigeren Schilderung der individuellen Eigenart der einzelnen Päpste bei, rundet deren meist nur dürftige Lebensdaten zu geschlossenen »Biographien«, wie besonders eindrucksvoll bei Innozenz I.; das gibt etwa die Möglichkeit zu tiefer fundierter und, wie es scheinen will, endgültiger Entscheidung für die Echtheit der Exilsbriefe des Liberius; das veranlaßt die treffenden Bemerkungen zur Ausbildung des päpstlichen Dekretalenstils und über das diplomatische Miramur der geistlichen Rüge. Vor allem aber läßt die Methode aufs klarste das Kontinuierliche im päpstlichen Schrifttum und damit in der päpstlichen Auffassung im allgemeinen, in der Politik im besonderen hervortreten. In den immer fester sich fügenden Rahmen der kurialen Tradition müssen sich die verschiedensten Charaktere der Päpste bequemen; die Spannungen, die zwischen Tradition und Individualität, zwischen Amt und Träger entstehen und zum zweiten Agens der Papstgeschichte neben dem der Spannung zwischen Idee und Wirklichkeit werden, treten von selbst in den Mittelpunkt des Buchs. Freilich bringt es die Methode im Zusammenhang mit dem Streben nach äußerster Straffheit auch mit sich, daß der zeitgeschichtliche Hintergrund verblaßt, die institutionellen Partien zurücktreten und das diplomatische Spiel eine Überbetonung erfährt. Der Eigenart in Zielsetzung und Quellenbenutzung gesellt sich schließlich ein interpretatorischer Scharfsinn zu, der sich namentlich an den ältesten Überlieferungstrümmern bewährtS.303 und durchgängig neue Gesichtspunkte liefert. Einige von seinen kühnsten Thesen hat C. schon vorweg publiziert (vgl. Jberr. 2, 425; 3, 347; 4, 302, dazu 5, 363) und trotz mancher Einwände jetzt weitgehend aufrechterhalten, so über die älteste römische Bischofsliste als apostolische Sukzessionsreihe und namentlich über die romunabhängige erste Ausbildung des Primatsgedankens durch Cyprian mit Matth. 16, 18. Die Diskussion darüber hat auch er nicht zum Abschluß bringen können. Gleichzeitig mit seinem ersten Band hat Koch ( 1479) eine tiefschürfende Verteidigung seiner alten These gegen die Neuerungen C.s erscheinen lassen. Cyprian, so führt er aus, hat alles mehr als einen Primat Roms gelehrt; er hat aus Petri Stellung und den biblischen Äußerungen darüber vielmehr Berechtigung und Macht des einzelnen episcopus abgeleitet und darüber hinaus noch nicht einmal den Synodalepiskopalismus gekannt. Wie man hört, haben seine Darlegungen C. nicht zu einem Meinungswandel veranlassen können; und so bleibt die lang erörterte Primatsfrage auch weiterhin umstritten. Mit dem 4. Jhd. betritt C. sicheren Boden, und nun entwickelt er den ständigen Kampf zwischen der Reichskirche, dem Kirchenprogramm Konstantins und seiner Nachfolger, und dem römischen Standpunkt, den Kampf, der die erste Periode der Papstgeschichte ausmacht. Die römischen Erfolge in diesem Kampf liegen darin, daß die größten Persönlichkeiten auf dem Stuhl Petri sich und ihren Anspruch behaupten und mit kluger Diplomatie Maßnahmen der Reichskirche eine römische Deutung zu geben wissen, Erfolge, deren Krönung die Pontifikate Innozenz' I. und Leos d. Gr. bringen.Es ist nur natürlich, daß gegenüber C.s Werk die kleineren Darstellungen und kritischen Einzelstudien im Berichtsjahr unverdient in den Hintergrund treten. Der an ihn anknüpfenden Diskussion über den Primatsursprung thematisch am nächsten steht die Untersuchung Hartmanns ( 1477), der Pseudoisidor bis in die letzte Einzelheit seiner Lehre vom Primat nachgeht. Über eine beträchtliche Ausweitung des Primats durch den Fälscher war man sich bei seiner hinlänglich bekannten Gesamttendenz auch bisher schon im klaren; wichtig sind die Modifikationen im einzelnen. Der pseudoisidorische Primat wird lediglich auf Matth. 16, 18 ohne Zuhilfenahme anderer Autoritäten gegründet und ist seinem Inhalt nach mehr juristischer als Glaubensprimat. Er erhebt die Unfehlbarkeit Roms zu einem seit alters unbezweifelten Grundsatz, läßt das Synodalrecht in Umkehrung der Tatsachen aus päpstlichem Recht geflossen sein und macht das Papsttum zur konkurrierenden und Appellationsgerichtsinstanz über die Bischöfe ohne örtliche Beschränkung; von einer Hinwendung zum Papalismus darf trotzdem nur mit größter Vorsicht gesprochen werden. -- Erst für die Jahrzehnte des avignonesischen Schismas sind wir berechtigt, Begriffe wie Papalismus und Episkopalismus in ihrer vollen Bedeutung anzuwenden. Von der theoretischen Auseinandersetzung über sie gibt Jordan ( 1498) eine mehr aphoristische als erschöpfende Darstellung an Hand etwas willkürlich ausgewählter publizistischer und juristischer Schriften der Zeit. Er schildert namentlich die erheblichen geistigen Widerstände, die sich dem Gedanken eines allgemeinen Konzils zur Beseitigung des Schismas allseits entgegenstellten und nur mit großem Zeitverlust zu überwinden waren. Wieder gilt dem Papsttum
im Zeitalter der Reformen besondere rege Forschung. Und wieder steht die vieldeutige Gestalt Gregors VII. in deren
Mittelpunkt, obwohl es an monographischen Ausdeutungen dieser Persönlichkeit
S.304 nicht mehr mangelt und man nun ihrer Einordnung in den großen Entwicklungsgang des Papsttums harrt. Den Wegen der Gregorstudien Caspars folgend, will Wühr ( 1486) eine veränderte Deutung »Gregors in seinen Briefen« geben. Er polemisiert ausführlich gegen die Mehrzahl der bisherigen Charakteristiken des Papstes, läßt im wesentlichen nur Fliches Apologie gelten und stellt den Beginn richtigerer Beurteilung Gregors bei Caspar fest. Wenn nach W. Gregors Bemühen im religiösen Ziel der »Kirchenreform« gipfelt, so läßt sein Kampf gegen ein z. T. doch schon veraltetes Gregorbild diese These grundstürzender erscheinen als sie es ist. Ist Kirchenreform aber das Alpha und Omega Gregors, dann bedeutet sie -- und aus W.s Ausführungen spricht das selbst da und dort -- eine Durchdringung des ganzen Weltgeschehens mit Kirchengeist im weitesten Sinn; dann gibt es nichts außerhalb des kirchlichen Bereichs Stehendes; dann wird aber auch die Realisierung der Idee des Papsttums, zu der der Hierokratismus gehört, nicht ein Mittel der Reform, sondern ein Teil von ihr. In der Verkennung dieser Tatsache und in dem starren Bestreben, Gregors Schritte immer und überall als die richtigsten für sein Endziel erscheinen zu lassen, liegt die Ursache für gewisse Unschärfen und Inkonsequenzen der Darstellung W.s Über die monographische Behandlung hinaus führt der Nachweis der starken Verknüpfung Gregors mit der päpstlichen Tradition, namentlich mit Gregor I., wie denn Gregor VII. überhaupt von revolutionären Neuerungen freigesprochen wird. -- W. beklagt mit Recht in diesem Zusammenhang den häufigen Fehler isolierter Betrachtung Gregors ohne Rücksicht selbst auf seine unmittelbaren, ebenfalls bereits reformbestrebten Vorgänger. Das liegt zu gutem Teil daran, daß die Forschung noch nicht durchweg deren richtige Bedeutung hat ergründen können. Raissa Bloch ( 1483) dankt man hierin einen Fortschritt, indem sie Leo IX. eine planmäßige »Klosterpolitik« abspricht. Auch sie findet -- wie W. bei Gregor -- als Triebfeder Leos das Religiöse; auch bei ihr tritt begreiflicherweise der reale Selbstzweck der kurialen Machtausdehnung zu sehr in den Hintergrund; namentlich die völlig neue traditio der Klöster in ius beati Petri wird über Gebühr bagatellisiert. Im ganzen kündet sich in Arbeiten wie dieser und der von W. die Reaktion gegen die nur »politische« Betrachtungsweise an, die in der Tat wohl nirgends zu verzerrteren Bildern führt als in der Papstgeschichte. -- Auf einen der selbständigsten Geister des gregorianischen Zeitalters, dessen anziehenden Briefen man eine Reihe von Einzelheiten über die Geschichte dieser Jahre, etwa für Viktor III., dankt, Hugo von Die, später Erzbischof von Lyon, lenkt sehr zu Recht eine Studie von Abbé Rony ( 1487) zum erstenmal seit Lühes guter, aber nun doch nicht mehr ganz entsprechender Monographie wieder die Aufmerksamkeit. Er behandelt sein Wirken als ständiger Legat Urbans II. in Frankreich. Der alten Rivalität Hugos und Urbans folgte eine starke Annäherung, die sich zuletzt in ehrendsten Auszeichnungen des Legaten während der Frankreichreise des Papstes kundgab. Verf. legt das Schwergewicht seiner Darstellung auf die energische Haltung Hugos im Kampf gegen den ehebrecherischen König Philipp und zeigt seine Rigorosität, die ihm die Gefolgschaft des kongenialen Ivo von Chartres sicherte und den ganzen französischen Episkopat mitriß. Gerade im Hinblick auf die Zusammenarbeit Hugos mit Ivo, aber auch auf die theoretische wie praktische Bedeutung, die Hugo für die Weiterbildung des Legatenamts hat -- man denkt an seine KompetenzkämpfeS.305 mit Reims -- bedauert man, daß aus seinem Lebenskampf im Dienst der Reformkirche nur eine Episode geboten wird.Eine Monographie des Pontifikats Pauls I. bietet Baumont in den Mélanges d'archéologie et d'histoire 47. Die frankophile Politik des Zeitgenossen Pippins wird mit flüchtigen Strichen älterer Literatur nachgezeichnet. Den Problemen der Entstehung der konstantinischen Schenkung unter Paul und des Einflusses seines Primicers Christophorus, also allem Kontroversen dieses Pontifikats, wird keine Förderung zuteil. -- Ebenfalls mit einer Monographie schließt sich J. Stutz ( 1500) an, indem er den äußeren Verlauf des Pontifikats des laikalen Gegenpapstes von Basler Konzils Gnaden, Felix' V., schildert. Dem engen Wirkungskreis dieses Savoyerfürsten entsprechend entsteht ein Bild der Beziehungen Felix' V. zur Schweiz, der Rolle, die er und sein Konzil in den Schweizer Kriegswirren jener Tage spielten, an denen auch die Großmächte ihren Anteil hatten. Bedeutung für den Gang der Papstgeschichte hat Felix nicht gehabt; und als er in gütlicher Einigung dem energischen Nikolaus V. wich und von diesem zum apostolischen Legaten von Savoyen, der Schweiz und einiger Teile von Deutschland, Frankreich und Italien ernannt wurde, war das nur die offizielle Beschränkung auf eine Machtspähre, die er auch als Papst nicht wesentlich hatte überschreiten können. Zur Geschichte der kurialen Verwaltung ist hinzuweisen auf den Versuch von Spizzichino ( 1481), eine Übersicht über die Kirchenstaatsbehörden in allen Jahrhunderten zu geben; seine Darlegungen machen sich durchaus nicht immer die bisherigen Erkenntnisse auf diesem Gebiet zunutze, sind auch zu knapp, um mehr als eine äußerliche Aufzählung der jeweils bestehenden Ämter geben zu können, die heiklen Fragen nach deren Inhalt und Genesis werden nicht einmal kenntlich gemacht. -- Dem Etat der Kurie gilt, seitdem die Görresgesellschaft vor zwei Jahrzehnten mit ihrer einschlägigen Quellenpublikation die Aufmerksamkeit darauf gelenkt hat, weit über deren Rahmen hinausgreifende unermüdlichen Forschung. Brachte das vorige Berichtsjahr die inhaltlich wie methodisch bedeutsamen Aufschlüsse Baethgens über den Etat Bonifaz' VIII., so gibt diesmal Frank ( 1495) Beiträge zu dem Clemens' VI. Während dessen Ausgaben bereits K. H. Schäfer in jener Publikation zusammengestellt hat, vermittelt F. eine Vorstellung von der Einnahmenhöhe in Deutschland. Durch ausgedehnte Spezialreservation sichert sich die Kurie immer mehr Besetzungsrechte der höheren wie der niederen Benefizien und damit um so größere Ansprüche auf Servitien und Annaten. Obwohl dieses Annatensystem so fast zu einer »Art Besteurung der Benefizien« (Cl. Bauer) ausgebaut wurde, kann F. für sein Untersuchungsgebiet gute Eingänge nur aus den Servitien feststellen, während die aus den Annaten und kleineren Einnahmequellen zum Teil wegen passiven Widerstands hinter den Erwartungen zurückblieben. Nicht den historischen Entwicklungsgang des Papsttums, sondern die öffentliche Meinung über ihn wählt Nitz ( 1489) zum Thema, wenn er die scharfe Kritik Walthers von der Vogelweide und seiner Epigonen am »erdgebundenen Papsttum« ihrer Zeit vorführt. Die deutsche politische Spruchdichtung ordnet sich damit ein in den allgemeinen literarischen Kampf gegen die damaligen kurialen Mißstände, der namentlich zahllose lateinisch-satirische Gedichte aus aller Herren Länder hervorgebracht hat. Sie vermag ihm, abgesehen etwa von einer ausgesprochenen Wendung Walthers zum Nationalen, kaum individuelle Züge zu geben. |
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