VI. Kirchengeschichte.

Auch hier begegnet wieder der Name von G. Wentz. Sein Träger müht sich mit Erfolg um die Lösung zweifelhafter Fragen der Frühgeschichte des Bistums Havelberg ( 1631). Für die allgemeine deutsche Geschichte ist von Wert die Feststellung, daß die Burg Havelberg vor 1136 nicht in deutschen Händen war, daß nicht vor 1148 Prämonstratenser in Havelberg angesetzt sind und daß erst 1150 ein Domkapitel errichtet wurde. Auch hier also, wie im Havelland und bei Brandenburg,ein verhältnismäßig später kirchlicher Ausbau auf neuer Grundlage, kein Fortbestehen kirchlicher Institutionen seit der ottonischen Zeit (vgl. Jberr. 1928, S. 408). Auf die inneren Verhältnisse des Havelberger Kapitels fällt Licht durch Abdruck einer Pfründenordnung vom 15. Jhd., den wir ebenfalls G. Wentz verdanken ( 1632). Die vita communis war für die Domherren damals noch die Regel. -- Die brandenburgischen Kirchenvisitationsabschiede und -Register, auf deren Lieferungen in Jberr. 1928, S. 412, 1929, S. 453, 1930, S. 363 hingewiesen wurde, haben den ersten Band, der die Prignitz enthält, nunmehr mit einem Register abgeschlossen, das der Herausgeber V. Herold mit H. Volz geschaffen hat. (Die brandenbg. Kirchenvisitations-Abschiede und -Register des XVI. und XVII. Jhds., Bd. 1. Berlin, Gsellius i. Komm. VIII, 847 S., 1 Kt. = Veröff. d. Hist. Komm. f. d. Prov. Brandenburg u. Berlin IV). Zu dem Personen-, Orts- und Sachregister hat H. Volz nützliches Beiwerk durch ein Verzeichnis der abgekürzt in den Berichten auftauchenden Vornamen, ein Verzeichnis der Heiligenfeste und Festbezeichnungen und vor allem ein Glossar geliefert. Von ihm stammt auch eine Karte der Inspektionen der Prignitz um 1600, auf der auch die Filialverhältnisse berücksichtigt werden. Mit alledem hat V. dem Benutzer wertvolle Dienste geleistet. Die Hauptarbeit stammt von H. Trotz der Stichprobe durch Wentz in den Forschg. z. brand. u. preuß. Gesch. 45, S. 203 ist sie dem Ref. bei längerer Benutzung doch als sauber und zuverlässig erschienen, wenn auch kleinere Versehen nicht ausgeblieben sind. Alles in allem hat Herold jedenfalls mit diesem ersten Bande eine ergiebige Quelle für die märkische Geschichte in eine brauchbare Form gefaßt. Jetzt erkennt man erst, welche Unsumme von Einzelarbeit dieses Verfassungswerk der damaligen Kirchenverwaltung gewesen ist. Es ganz auszuschöpfen, wird noch vieler Untersuchungen bedürfen. -- Recht ertragreich können Arbeiten sein, die sich mit den einzelnen Theologenkreisen befassen und wichtige Beziehungen aufdecken. Daß Wittenberg für die märkischen Protestanten schon durch die Nähe viele Anregungen bot, ist klar. Nun macht Th. Wotschke aber auf den Einfluß aufmerksam, der von Paul Eber ausging, einem Schüler Melanchthons und Wittenberger Professor ( 1801). In ähnliche Richtung zielt eine Abhandlung von H. Nordmann, in der Beziehungen des Berliner Propstes Spalding (1714--1804) »zu einer Reihe von Zeitgenossen, teils freundschaftlicher, teils gegnerischer Art« geschildert werden ( 1802). Gleim, Goeze, Lavater, Herder u. a. tauchen auf, und damit Individualitäten, die durch ihre Beziehhungen zu Spalding die weitreichende Stellung dieses edlen Vertreters der Aufklärung kennzeichnen. -- Für die niederlausitzische Kirchengeschichte liegt eine Spezialarbeit von R. Lehmann vor ( 1804). Sie breitet Quellenmaterial aus, das Wendentum und Kirche vom 17. bis 19. Jhd. beleuchtet und den allmählichen Niedergang


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des Wendischen auch auf diesem Gebiete zeigt. Damit gibt Lehmann dankenswerterweise Ergänzungen zu den betreffenden Abschnitten seines in den Jberr. 1930, S. 361 gewürdigten Buches.


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