V. Kirchengeschichte.

Die Arbeit von H. Ammon ( 1580), die das einflußreiche Wirken des Lübecker Bischofs Johannes Schele im Zusammenhang der universalen Kirchengeschichte zeigt, wird in anderem Rahmen besprochen. Auch die Arbeiten von F. Prüser ( 1622) und W. Biereye ( 1624) seien hier nur genannt. So ist in diesem Abschnitt nur auf die Untersuchung von W. Gerhold, Die Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche (Hamburg: Lütcke & Wulff) einzugehen. Es handelt sich dabei um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die auch die historische Entwicklung der Kirchenverfassung darstellt. Ein kurzer Abschnitt gilt der vorreformatorischen und der Refomationszeit. Die Kirchenordnung von 1534 wird nach ihrer rechtlichen Seite unter kritischer


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Würdigung der Literatur untersucht. Dann wird gezeigt, wie die Bremische Kirche zum Calvinismus übergeht, das Geistliche Ministerium immer mehr seiner Bedeutung entkleidet wird und der Senat Schritt um Schritt die Episkopalrechte an sich zieht, nebenher aber die einzelnen Kirchengemeinden so selbständig werden, daß vor der Revolution von 1918 die evangelische Kirche in Bremen verfassungsmäßig ein einzigartiges Gebilde unter den deutschen evangelischen Landeskirchen darstellte.


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