5. Landschaften, Städte und Dörfer.

Schoenaich ( 1502) setzt seine Untersuchungen über die schlesischen Stadttypen von der Kolonialstadt bis zur Barockstadt (Jberr. 5, S. 478) für die Zeit des großen Königs fort. Der preußische Stil, der Klassizismus verändert das Stadtbild unter dem Einfluß der Baumeister Karl Gotthard Langhans und Joh. Chr. Val. Schultze. Die Festungs- und Garnisonstädte sind neuartige Erscheinungen. Auch die eigenartigen Bethäuser gehören hierher. Neben baugeschichtlichen Beobachtungen sind kulturgeschichtliche Betrachtungen verschiedener Art eingestreut. -- Mit vorsichtiger Kritik rückt Maetschke ( 193) die vielfach unhaltbaren Ansichten einiger Lokalforscher des Waldenburger Landes über dessen Siedlungsgeschichte zurecht. -- Hoenow ( 193) hat unter Mitarbeit von H. Walther und K. Eberhard eine Chronik des ehemaligen Waldhufendorfes Langenbielau, das 1288 erstmalig erwähnt wird und 1924 Stadtrechte erhielt, zusammengestellt. Während Reichenbach (vgl. Jberr. 5, S. 483) durch seine Tuchmacherei bekannt geworden ist, hat Langenbielau heute noch durch die 1805 begründete Firma Chr. Dierig als Sitz der Baumwollindustrie Weltruf. Wie nach der Weberkrise der 1840er Jahre ist die Stadt jetzt wieder in einer schweren Wirtschaftslage, nachdem der Absatz infolge Sperrung der Ostgrenze nach dem Westen verschoben worden ist. In dem überaus stoffreichen Buch steckt viel Kleinarbeit, die Anerkennung verdient. -- Verwaltungsrechtlich beachtenswert ist die Studie von Waldecker ( 1333) über Hussinetz bei Strehlen, das bisher vorwiegend von der Volkskunde und Soziologie aus beachtet worden ist. Denn hier wird heute noch tschechisch gesprochen, und altböhmische Bräuche werden noch beobachtet. Die hier von Friedrich dem Großen angesiedelten protestantischen Böhmen stehen bis heute außerhalb der Landeskirche. Kolonie und Gemeinde sind juristisch zu unterscheiden. Die rechtlichen Verhältnisse des Rittergutes werden eingehend untersucht. Das Patrimonialgericht, später Justizamt, bestand bis zur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1849/50. Im 19. Jahrhundert vollzog sich der Übergang von der Dominialgemeinde, einer Realgemeinde der Stellenbesitzer, zur politischen Gemeinde, die 1856 organisiert wurde, aber eigentlich nur eine Interessentengruppe war, der am Gemeindevermögen ein Teil der Nutzungsrechte zustand. 1919 löste sich die Interessentengemeinde von der politischen Gemeinde unter eigenem Vorstand und mit eigener Kasse los. --Bednara ( 427) untersucht eingehend die Waldschenkungsurkunde König Ottokars für die oberschlesische Stadt Leobschütz von 1265 April 7, sowohl diplomatisch als auch inhaltlich, und ist geneigt, die Gründung der Stadt in die Zeit von 1187, bald nach dem Einzug der Johanniter in Gröbnig, wahrscheinlich zu machen. Damit wäre Leobschütz die älteste deutsche Stadt Schlesiens. Wertvoll sind auch die Feststellungen über die Eindeutschung und die Herkunft der Siedler in der Umgebung der Kastellanei Glubcici. Gute Lichtbilder der


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Urkunde und Miniaturen aus der prächtigen Handveste von 1421 im Leobschützer Stadtarchiv sind den sorgsamen Untersuchungen beigegeben. -- Gruhn ( 428) setzt seinen Aufsatz (Jberr. 4, S. 447) ins 18. Jhd. hinein fort. Die Besteigung der Schneekoppe war damals keine »ergetzende Spazierlust«, sondern eine körperliche Anstrengung sondergleichen. Das Naturempfinden war erst schwach entwickelt. Aus den Koppenbüchern werden köstliche humorvolle Einträge mitgeteilt.


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