IV. Diplomatik, Heraldik.

Einen ausgezeichneten Beitrag zur Geschichte des Fuldaer Codex Eberhardi verdanken wir der Feder J. Bauermanns ( 243), der, ausgehend von einer bislang ungedruckten Fuldaer Urkunde aus Vessra (1132/33), vor allem das Verhältnis der beiden Fassungen des erwähnten Codex


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untersucht. Des weiteren gelangt B. in einer anderen Studie über 2 eigenhändige Legatenurkunden für die Klöster Vessra und Ilsenburg (1195/96) zu beachtlichen Ergebnissen hinsichtlich der Diplomatik der Legatenurkunden, deren Formular außerordentlich nahe Verwandtschaft mit dem der päpstlichen Kanzlei aufweist. Bemerkt sei schließlich noch, daß B. die Ausführungen I. Friedländers über die Tätigkeit des Kardinalpriesters Johannes Salernitanus von S. Stephanus in Coelio monte als Legat in Deutschland vielfach berichtigt. --

Das von den Heraldikern schon oft und viel behandelte Problem des Rautenkranzes wird von O. Lorenz ( 300) keineswegs einer Lösung näher gebracht. Vielmehr stellen seine Ausführungen über den Balkenschild und Rautenkranz bei den Askaniern und Wettinern, über die den Rautenkranz betr. Schriften und über den Rautenkranz im 19. Jhd. und in unseren Tagen lediglich eine Zusammenfassung der bisherigen Forschung dar. Daß »der Balkenschild ein redendes Wappen sei, d. h. daß Herzog Bernhard, als er ihn angenommen habe, den Namen Ballenstedt als Balkenstedt angesehen habe«, wird zwar nur als Möglichkeit hingestellt, doch ist selbst eine solche mit dem größten Vorbehalt geäußerte Vermutung als völlig unbegründet abzulehnen.


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