II. Städtewesen.

L. von Winterfelds Mappe »Westfäl. Städtewesen und die Hanse« ( 209) enthält in bildlicher Wiedergabe zunächst Beispiele für Markt- und Stadtgründungen (Korvey, Lippstadt), eine Stadtrechtsübertragung (Münster-Bielefeld 1326), die Urkunde des Werner Städtebundes von 1253, den Dortmunder Judeneid, die Borkener Hansegrafschaftsurkunde (deren Echtheit von W. anzweifelt) und anschließend eine Reihe von Schriftstücken und Zeugnissen über westfälische Beziehungen zur Hanse im Mittelalter. -- An anderer Stelle ( 244) weist sie auf das bisher übersehene frühe Vorkommen eines Stadtschreibers im kleinen Medebach hin. Nach einer Urkunde vom J. 1275 wurde er gemeinsam vom Rat und vom Patron der Pfarrkirche berufen und hatte außer dem Schreiberamt noch das eines Kaplans und Schulmeisters zu versehen. Auch in den größeren Städten Westfalens dürfte es ähnlich gewesen sein, wenn auch direkte Zeugnisse dafür fehlen. -- In Minden ist 1318 mit der Führung eines Stadtbuches (in nd. Sprache!) begonnen worden; bis etwa 1360 diente es zur Beurkundung von Auflassungen, seitdem überwiegend der Aufzeichnung des Stadtrechts, von Statuten und von Rechtsweisungen aus Dortmund. Die lange unbeachtete, in der Gießener Universitätsbibliothek ruhende Handschrift hat Krieg jetzt sorgfältig und getreu


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ediert ( 1288). In der Einleitung zur Ausgabe gibt er eine ausführliche Darstellung der städtischen Verfassung Mindens im Mittelalter nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung. Das Stadtschreiberamt ist hier gegen Ende des 14. Jhds. ausdrücklich bezeugt; häufiger Wechsel der Hände in den Stadturkunden wie im Stadtbuch legen die Vermutung nahe, daß in der ältesten Zeit die städtische Kanzlei nur wenig ausgestaltet war, vielleicht sogar kein ständiges Personal hatte. -- Aus dem mannigfaltigen Inhalt des 4. Bandes der »Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster« ( 173) sind die Arbeit von B. Peus über das Geld- und Münzwesen Münsters, ein Gutachten von Ed. Schulte über das Recht der Kirchenstühle in münsterschen Kirchen und die Abhandlung von E. Hövel über Münsters Stadtwappen ( 298; wegen der lückenlosen Sammlung der Wappendarstellungen methodisch vorbildlich) besonders anzuführen. -- Der Dortmunder »Stegerepshof«, anscheinend mit dem Reichsschultenhof identisch, hat, wie Meininghaus ( 1287) vermutet, seinen Namen von einer Verpflichtung des Reichsschultheißen zum Steigbügeldienst beim Empfang des Stadtherrn.


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