B. Pfalz und Franken

I. Pfalz. Die Besetzung der Herrschaft Guttenberg, der wichtigsten südpfälzischen Etappe zur Rheinlinie, durch die Franzosen im 2. Raubkrieg Ludwigs XIV. rief 1675 auf Veranlassung des Gebietsherrn, Pfalzgraf Adolf Johann


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von Zweibrücken-Kleeburg, schwedischen Herzogs von Stegelborg, eine diplomatische Note seines Neffen, Königs Karl XI. von Schweden, an Frankreich hervor. Der Augenblickserfolg ist, zumal er durch die Kriegsereignisse bald eingeholt wurde, nicht von nachhaltiger Bedeutung gewesen; von weit größerer und völkerrechtlicher jedoch, daß Frankreich, wie nach Lutz ( 829) aus den Akten des auswärtigen Ministeriums in Paris hervorgeht, damals unzweideutig anerkannte, daß es kein Recht auf dieses Land habe. Das Wiederaufleben der Ansprüche unseres westlichen Nachbarn auf die Südpfalz in den letzten Freidensverhandlungen ist ja noch unvergessen. -- Das führende und wichtigste Gewerbe der Kurpfalz in der Neuzeit, besonders nach Errichtung der kalvinistischen Fremdenkolonien Frankenthal usw. war das Tuchmacher- und Wollgewerbe; die verschiedenen Abschnitte des landesstaatlichen Merkantilismus von rund 1570 an, -- Vollendung der territorialen Zunftverfassung, Durchbrechung des erstarkten Zunfthandwerks durch Begünstigung von Manufakturen und Fabriken, Ablösung von Freihandel und Gewerbefreiheit durch Industrieschutz und rücksichtsloses Staatsunternehmertum, Förderung ihrer kapitalistischen Organisationsformen -- bieten ein Abbild der wirtschaftlichen Entwicklung, wie sie im 17. und 18. Jhd. durchgängig auch in anderen Ländern sich abspielt. Mit großer Gründlichkeit hat Ziehner ( 1459) die Entwicklungsgänge herausgearbeitet; durch die Zusammenfassung der späteren Einzelergebnisse in der einleitenden Übersicht und die Trennung der Organisation und Entwicklung des zünftigen Handwerks und der Wollindustrie von den handelspolitischen Maßnahmen zu ihrer Sicherung und Förderung entstehen jedoch sachliche Auseinanderreißungen und Wiederholungen. In einem Sonderaufsatz zeigt derselbe Verfasser ( 1457), wie nach der Vereinigung von Kurbayern und Pfalz durch Kurfürst Karl Theodor Industrieprotektionismus und Überschätzung von Leistungsfähigkeit und Bedeutung der Pfälzer »Großindustrie« das großzügige Programm einer handelspolitischen Verbindung zwischen den alten und den neuen agrarischen Landesteilen zur Überwindung der pfälzischen Absatzkrise langsam ausgehöhlt haben. -- Ein Beispiel der Auswirkungen merkantilistischer Absperrungen größerer Länder auf die Wirtschaftsentwicklung und -verfassung eines staatlichen Kleingebildes gibt, wie Jung zeigt, die Reichsstadt Speyer ( 1460). Der Wiederaufstieg zu aktiver Wirtschaftspolitik des Mittelalters wird, abgesehen von den Ursachen des allgemeinen Niederganges reichsstädtischen Eigenlebens in der Neuzeit, dadurch hintangehalten; die Stadt ist gezwungen, in ihrer Gewerbe- und Handelspolitik den wirtschaftlich und politisch mächtigeren Nachbarstaaten in immer größerer Abhängigkeit sich anzuschließen. Ungeachtet aller Gegenmaßnahmen gehen die Vorrechte ihrer Rheinschiffahrt, ihres Rhein- und Landhandels verloren, das Gewerbe wird auf den städtischen Bedarf zurückgedrängt. -- Seit den Reunionskriegen und der Abtretung des Oberamtes Germersheim 1682 begünstigt Frankreich aus kulturpolitischen Gründen die Rekatholisierung der reformierten und lutheranischen Gebiet der Kurpfalz; die französischen Erfolge auf religiösem Gebiete sichert Kurfürst Philipp Wilhelm, mit dem die katholische Neuburger Linie zur Herrschaft kommt; sein Nachfolger Johann Wilhelm treibt gemäß der von ihm veranlaßten Klausel des Rijswijker Friedens, wonach in den zurückerhaltenen Gebieten die von den Franzosen getroffenen kirchlichen Einrichtungen bestehen bleiben sollen, trotz mehrfachen Eingreifens des preußischen Königs eine scharfe, einseitige Religionspolitik; sie findet schließlich

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-- mit Hilfe Preußens und unter dem Einfluß der politischen Entwicklung -- ihren gemilderten Abschluß durch die Religionsdeklaration von 1705, welche die Besitzverhältnisse der Konfessionen und ihre verschiedenen Ansprüche regelt. Die großen Linien des Ablaufs arbeitet, wenn auch nicht in ganz durchsichtiger Führung Leidner ( 1696) aus Speyrer und Karlsruher Archivalien heraus; durch Hinzunahme anderer und auch französischer Quellen könnten wohl noch wissenswerte Ergänzungen gefunden werden, z. B. wie sich die Maßnahmen bevölkerungspolitisch, besonders in den kalvinistischen Fremdenorten ausgewirkt haben.

II. Franken. Landes- und Kulturgeschichte. In einigen Orten, deren Namen auf slawische Besiedlung deuten, erscheinen neben fränkischen und alemannischen Grundrissen ein paar Mal Bauernhöfe, bei denen heute noch Wohnhaus und Scheuer schräg zueinander stehen, die Nebengebäude den hinteren engen Hof abschließen. Eidam ( 282) hält diese Form für slavische Anlagen und für Beweis slawischer Einwanderung vor der großen ostfränkischen Kolonisation zur Merowingerzeit. Ob dieser neue Weg zur Feststellung slawischer Ansiedlungen in Nordbayern neben den bisherigen, der Auswertung von Bodenfunden, Orts- und Flurnamen zum Ziele führt? Nur eine willkürlich gewählte, geringe Zahl und Gruppe von Katasterblättern wurde untersucht, die Übereinstimmung von Fundergebnissen und Namensforschung ist nicht geprüft, die Aufsaugung der slawischen Einsprengsel unter Verlust von Sprache und Sitte nicht entsprechend gewertet, die kriegerischen Ereignisse im Laufe der anderthalb Jahrtausende seitdem sind, wie der Verfasser meint, ohne Einfluß geblieben, da die Neubauten auf den Grundmauern der zerstörten errichtet worden seien; vor allem fehlt die Vergleichsmöglichkeit, welche die Beiziehung eines früheren Bauernhofgrundrisses aus heute noch slawischen Ländern geboten hätte. --

Häufig auf neuen, eingehenden Aktenforschungen von Schülern fußend, formt Brandt ( 861) ein lebendiges und neu geschautes Mosaik der außen- und innenpolitischen Bedeutung und Ereignisse sowie der kulturellen Leistungen der fränkischen Markgrafschaften unter der Regierung der beiden Schwäger Friedrichs des Großen, des Vollblutmenschen Karl Wilhelm Friedrich von Ansbach und des genußfrohen Förderers von Kunst und Wissenschaft Friedrich von Bayreuth. Das Kulturbild im ersten Lande ist verhältnismäßig, im anderen weniger schlicht; im ganzen gesehen stellt dennoch diese Spanne im friderizianischen Zeitalter einen der fesselndsten Abschnitte fränkischer wie deutscher Landesgeschichte dar. -- Gleichfalls der Kultur- und Geistesgeschichte der ersten Hälfte des 18. Jhds. soll die wichtige und umfassende Veröffentlichung der Quellen zur Geschichte des Barocks in Franken dienen. Der erste Halbband umfaßt, in der Hauptsache von Hantsch und Scherf ( 1932) gesammelt und wissenschaftlich bearbeitet, in 494 Abdrücken, Auszügen, Regesten die Zeit von 1693 bis 1716; er bietet eine unermeßliche Fundgrube für die erstaunliche Mannigfaltigkeit künstlerischen Schaffens in den geistlichen Fürstentümern Bamberg und Würzburg unter dem Mainzer Kurfürsten und Bamberger Fürstbischof Lothar Franz von Schönborn. Bedauerlicherweise ist die Herausgabe des zweiten Halbbandes sowie die Fortsetzung des auf drei bis vier Bände berechneten Werkes vorläufig zurückgestellt. -- Die Verwaltung und Verfassung eines oberfränkisch-oberpfälzischen Grenzgebietes findet in einer Einzeldarstellung Knopfs ( 1267) eingehende Aufklärung. Vogtei und Amt Vilseck sind zwei


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verschiedene staatsrechtliche Begriffe: Ursprünglich stand das Bamberger Gebiet um Vilseck unter der Vogtherrschaft der Grafen von Sulzbach und dann der Hohenstaufen, seit 1269 zerfällt es in zwei, verschiedenen Landesherrn unterstellte Teile: Die Vogtei über die Stadt und Umgebung bleibt dem bisherigen, dem Bamberger Bischof, es bildet sich um 1300 das Amt Vilseck daraus; die Vogtei über das Vilsecker Land, das spätere bayerische Landgericht Amberg, erben damals die Wittelsbacher. Die Schwierigkeiten in Abgrenzung der bischöflichen und herzoglichen Gerechtsame schildert der Verfasser im einzelnen; sie dauerten bis zur Säkularisation.

Wirtschaftsgeschichte. Der Inhalt der Dissertation Kirchners ( 1441) umfaßt nicht die Gesamtheit der Allmenden und ihrer Schicksale in Unterfranken. Die Untersuchung begnügt sich, die verschiedenen Arten und Rechte an Hand von einer Reihe allgemeiner und dörflicher Ordnungen festzulegen, von 22 unterfränkischen Bezirksämtern sind nur 12 und daraus wiederum nur ein Teil der Gemeinden behandelt. Wenn auch die wirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung der Allmenden in der Jetztzeit nicht ungünstig ist, wird, wie der Verfasser schließt, der Niedergang dieses altgermanischen Kulturgutes nicht aufzuhalten sein; eine statistische Gegenüberstellung der früheren Allmendrechte mit den noch erhaltenen beweist ihre stete Verkleinerung, welche die Nutzbarkeit der Parzellenreste angesichts der langen Wartezeit und der Genußauflagen für die Berechtigten in Frage stellt. --Geißendörfer ( 1441) betrachtet die bäuerliche Verfassung des südwestlichen, einen geschlossenen Wirtschaftsbezirk bildenden Teiles von Mittelfranken, des Uffenheimer Gaues, der ehemals markgräflich ansbachisches und gräflich limburgisches Gebiet sowie das Freidorf Geislingen umfaßte. Die gründliche, in ihrer Anlage und Durchführung für ein fränkisches Gebiet erstmalige Arbeit erläutert die Wechselbeziehungen zwischen Recht und Wirtschaft und sozialen Erscheinungen, die durch die Dorfmarks-, Lehens-, Zehnt- und Frohnverfassung von 1648 bis 1848 sich gezeigt haben. Sie kommt zum Schluß zu dem Ergebnis, daß die Lage der bäuerlichen Bevölkerung im Gau zu allen Zeiten der Feudalverfassung im Verhältnis und Vergleich zu anderen deutschen Landen eine vorzügliche gewesen ist. Heute noch sich zeigende Verschiedenheiten bei Grundbesitzteilung und Gutsnachfolge, ungeteilte Weitervererbung auf den Nächstberechtigten im ehemals ansbachischen und fortwährende Teilung bei Erbfall im Limburger Gebiet gehen auf bevölkerungspolitische Rücksichtnahmen der früheren Regierungen zurück; die soziale Giederung der Bauern hängt mit der ehemaligen Fronverfassung zusammen.

Kirchengeschichte. Die germanische und slawische Besiedlung Oberfrankens vor der fränkischen Kolonisation ist durch Arbeiten der letzten Jahre zur Bevölkerungsgeschichte in ein besseres Licht gerückt worden. Schlunds Darstellung ( 379) wertet die verschiedentlichen Meinungen kritisch aus, seine Ergebnisse weisen wieder einen großen Schritt weiter. Auch die Bestimmung der 14 karolingischen Slawenkirchen wird von ihm einer völligen Lösung nähergebracht; der Weg, dies durch Festlegung des fränkischen und vorbambergischen Pfarreinetzes bis zum Frankenwald und Fichtelgebirge zu erreichen, ist erstmalig von ihm unternommen. Von der Vorstellung, daß die Gründung des Bistums Bamberg durch Kaiser Heinrich II. nur auf persönliche und religiöse Beweggründe zurückzuführen sei, kann er sich aber nicht trennen;


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daß daneben auch bedeutsame politische maßgebend gewesen sind, dürfte nach den neueren Forschungen nicht mehr zu übersehen sein. -- Das Gründungsprivileg des Papstes Johann XVIII. vom Juni 1007 für das neue Bamberger Bistum, das aus dem Ostteil des Würzburger herausgeschnitten wurde, und, wie Schlund zeigte, ein entwickeltes Pfarreinetz übernahm, enthält die Aufgabe der Slawenbekehrung nicht. Frhrr. von Guttenberg ( 1592) deutet diese vielumstrittene, nicht mehr in Urschrift erhaltene Bulle durch Untersuchung des Formulars und stellt fest, daß Bamberg ausdrücklich dem Mainzer Metropolitanverband (bis zum 12. Jhd.) eingegliedert war, wie daß die besondere, in dieser Weise zum erstenmal ausgedrückte Inschutznahme eines Bistums durch den Papst als eine Verstärkung der königlichen infolge der, den ottonischen Grundsätzen entsprechenden, politischen Bedeutung der Neugründung aufzufassen sei. -- Auf die Mängel der Hiller schen Dissertation ( 1649) über die Kirchenpatrozinien des Erzbistums Bamberg wird bei der Besprechung der ein ähnliches Thema behandelnden Habilitationsschrift von Deinhardt im Jg. 1933 der Jbrr. zurückzukommen sein. Einstweilen sei auf die sachliche, vollberechtigte Kritik Bendels in der Z. f. bayerische Kirchengesch. 8,36 verwiesen. -- Einen kurzen Umriß der staats- und kirchenpolitischen Tätigkeit des energischen Würzburger Fürstbischofs Philipp Adolf von Ehrenberg (1621 bis 1631) gibt Dürr ( 1688). Seine erfolgreichen Bemühungen, die Pflichten als Reichs- und Ligafürst zu erfüllen, das Stiftsgebiet durch Käufe und Einlösungen abzurunden, die fast gelungene Durchführung der Gegenreformation in dem protestantisch gewordenen Rest des Landes runden sich zu einem ansprechenden Charakterbild, das auch die zahlreichen, nun unvoreingenommen beurteilten Hexenverbrennungen wie bislang nicht mehr verzerren können. -- Für die innere und wirtschaftliche Geschichte des 1525 lutherisch gewordenen Augustinerklosters in Nürnberg findet Rosenthal-Metzger ( 1597) eine Anzahl bemerkenswerter Einzelheiten und statistischer Aufzählungen. Das Hauptgewicht der Arbeit beruht jedoch auf der kunstgeschichtlichen Würdigung der abgetragenen Kirche und ihrer Überreste. -- Einer der bedeutendsten Theologen Nürnbergs zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges war der streng lutherische Antistes der Nürnberger Geistlichkeit und Sebalder Prediger Johann Saubert d. Ä. Nicht immer selbstbeherrscht und mit einwandfreien Mitteln kämpfend, findet er doch schließlich einen gewissen Erfolg in seinem unablässigen Streite gegen die in der Stadt hergebrachte melanchthonische, damals kryptokalvinisch gedeutete und darum auch politisch gefährliche Lehrmeinung insoweit, als in dem 1646 erschienenen Nürnberger Normalbuch die ausschließliche Geltung der unveränderten Augsburger Konfession festgelegt wird ( 1776). Saubert war auch, wie Braun in einer anderen Veröffentlichung gleichfalls feststellt ( 1776), einer der Führer in den zeitweiligen Kämpfen der Nürnberger Geistlichkeit mit dem Rate, die aus deren schließlich erfolgreichen Bemühungen entsprangen, die Beziehungen zwischen der Reichsstadt und Gustav Adolf möglichst enge zu gestalten. -- Zu den bisher erschienenen Vorarbeiten verschiedener Verfasser über den protestantischen Pietismus in Bayern, der sich zumeist in den brandenburgischen Fürstentümern in Franken und dem Nürnberger Gebiet ausgewirkt hat, veröffentlicht Wotschke ( 1777) einundzwanzig neue Urkunden, die um die Wende des 17. Jhds. entstanden sind.

Familiengeschichte. Das Leben eines biederen Bürgers des 16. Jhds.


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entrollt sich aus den familiengeschichtlichen Aufzeichnungen des Nürnberger Stadtrichters Hieronymus Köler d. Ä. [1517--73]. Sie enthalten im wesentlichen, ohne Zeit und Geschehnisse auszudeuten, eine wahrheitsgetreue Selbstbiographie mit kulturgeschichtlich wertvollen Einzelheiten und Nachweisen von Zusammenhängen verschiedener Nürnberger Familien. Amburger ( 1924) veröffentlicht aus verschiedenen Handschriften aneinandergefügte Ausschnitte; Kölers Reise und Aufenthalt in Venezuela, wohl ein Beitrag zur amerikanischen Früh- und zur Handelsgeschichte, bleibt dabei ausgelassen-- Das aus der Stadt Würzburg stammende, ursprünglich bischöfliche Dienstmannengeschlecht der späteren Freiherrn von Würtzburg ist nach 800jährigem Blühen jetzt im Mannesstamm ausgestorben. Seine wechselvollen Schicksale, die nach dem Würzburger Bischofsmord 1202 durch Mitglieder des Geschlechts drei Jahrhunderte auch in Thüringen sich abspielen, führen Angehörige auf die fürstbischöflichen Stühle von Eichstätt [1234 bis 37] und Bamberg [1561--77], späterhin in höchste diplomatische, militärische und verwaltende Stellen. Hotzelt ( 276), der schon vor einigen Jahren Leben und Tätigkeit des Bamberger Fürstbischofs Veit von Würtzburg untersucht hat, schildert das Auf und Nieder dieses Werdeganges eingehend und umfassend. Die Frühzeit des Geschlechts und seine frühzeitige Teilung in drei Linien dürfte nun geklärt sein; die einzelnen Lebensbilder sind aus der jeweiligen Zeitlage und -auffassung wirkungsvoll herausgearbeitet. Man muß der Darstellung nachrühmen, daß sie bei aller warmherzigen Federführung die Ruhe und Unbeirrbarkeit wissenschaftlicher Auffassung nie außer Acht läßt.[Hans Burkard.]


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